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Gesetzliche Neuregelungen zum 01.11.2015


Die Neuregelungen des "Asylpakets", das neue Bundesmeldegesetz und der höhere Mindestlohn für Steinmetze – diese und weitere Neuregelungen treten ab November 2015 in Kraft.
"Asylpaket": Effektive Verfahren, frühe Integration
Schnellere Asylverfahren, weniger Fehlanreize, mehr Unterstützung für Länder und Kommunen, rasche Integration in den Arbeitsmarkt: Die wesentlichen Neuregelungen des Asylpakets sind am 24.10.2015 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht neben Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes auch die Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung vor.
Mehr Hilfen für minderjährige Flüchtlinge
Minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Familien nach Deutschland kommen, brauchen besonderen Schutz. Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher soll sicherstellen, dass unbegleitete Kinder und Jugendliche bundesweit gleichmäßig verteilt werden. Künftig gibt es eine bundes- und landesweite Aufnahmepflicht.
Einheitliches Melderecht
Ab 01.11.2015 gibt es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger. Es regelt u.a., dass bei Anfragen zu Melderegisterauskünften zur gewerblichen Nutzung künftig der Zweck der Anfrage anzugeben ist. Vermieter haben bei der Anmeldung von Mietern eine Mitwirkungspflicht, um Scheinanmeldungen und damit verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer zu begegnen. Das neue Bundesmeldegesetz tritt in wesentlichen Teilen zum 01.11.2015 in Kraft.
Höherer Mindestlohn für Steinmetze
Ab 01.11.2015 gelten im gesamten Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk höhere Mindestlöhne: 11,30 Euro in den alten und 10,90 Euro in den neuen Bundesländern. Ab Mai 2018 gelten 11,40 Euro im gesamten Bundesgebiet.
Neuer Ausweis für Implantate
Seit 01.10.2015 müssen alle Einrichtungen, die medizinische Implantate einsetzen, ihren Patienten darüber einen Implantatpass in Papierform auszustellen. Das gilt für alle Implantate, die eine eigene Energiequelle haben (etwa Herzschrittmacher), sowie unter anderem auch für Herzklappen und Gelenkersatz. Der Implantatpass verbessert die Patientensicherheit bei der Anwendung.
Alte Elektrogeräte leichter entsorgen
Die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte wird einfacher: Der Handel muss Altgeräte beim Neukauf zurücknehmen. Zudem stärkt das Gesetz den Zoll dabei, den illegalen Transfer von Altgeräten in ärmere Länder zu unterbinden. Dort landen die Elektrogeräte häufig auf gefährlichen Deponien. Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz gilt seit dem 24.10.2015.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung v. 29.10.2015 - juris


Gericht/Institution:BReg
Erscheinungsdatum:29.10.2015

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