Direkt zum Hauptbereich

Posts

Es werden Posts vom November, 2015 angezeigt.

Das neue Hartz IV Mandat jetzt bestellen!

Hier ist es, mein neues Hartz IV Mandat: Jetzt direket beim Verlag porto- und versandkostenfrei bestellen:  Hartz IV Mandat bestellen

Vollstationäre Radiojodtherapien: Krankenkassen zahlungspflichtig

Das BSG hat entschieden, dass Krankenkassen vollstationäre Radiojodtherapien leisten müssen. Das Krankenhaus der Klägerin behandelte die an einer mehrknotigen Schilddrüsenvergrößerung leidende, bei der beklagten Krankenkasse Versicherte mit einer medizinisch erforderlichen Radiojodtherapie vollstationär, wie strahlenschutzrechtlich geboten. Die beklagte Krankenkasse lehnte eine Vergütung ab, da lediglich Strahlenschutz im Allgemeininteresse die vollstationäre Behandlung erzwinge. Das Sozialgericht hat die Beklagte zur Bezahlung verurteilt. Das BSG hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Nach Auffassung des BSG hat die Klägerin Anspruch auf 2836,39 Euro Vergütung. Die vollstationäre Behandlung der Versicherten sei im Rechtssinne aus allein medizinischen Gründen erforderlich gewesen. Hierfür genüge es, dass die Versicherte medizinisch dieser Therapie bedurfte und sie strahlenschutzrechtlich nur stationär erbracht werden darf. Que

Anspruch auf Kindergeld nach Abschluss eines Bachelorstudienganges

Der BFH hat entschieden, dass ein Anspruch auf Kindergeld trotz der Ausübung einer Erwerbstätigkeit von mehr als 20-Stunden pro Woche auch nach dem Abschluss eines Bachelorstudienganges bestehen kann, wenn das Masterstudium als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist (sog. konsekutives Masterstudium). Der Sohn der Klägerin beendete im April 2013 den Studiengang Wirtschaftsmathematik an einer Universität mit dem Bachelor-Abschluss. Seit dem Wintersemester 2012/2013 war er dort bereits für den Masterstudiengang ebenfalls im Bereich Wirtschaftsmathematik eingeschrieben und führte diesen Studiengang nach Erlangung des Bachelor-Abschlusses fort. Daneben war er 21,5 Stunden wöchentlich als studentische Hilfskraft und als Nachhilfelehrer tätig. Die Familienkasse hob die zugunsten der Klägerin erfolgte Kindergeldfestsetzung ab dem Erreichen des Bachelor-Abschlusses auf. Sie ging dabe

Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen ein BSG-Urteil zur Versagung von Therapiekosten durch die gesetzliche Krankenversicherung und gegen die normativen Zuständigkeiten des Gemeinsamen Bundesausschusses als unzulässig verworfen. Die Beschwerdeführerin leidet an einer chronischen Erkrankung der Harnblasenwand. Die Krankheit hat eine erhebliche Verringerung der Blasenkapazität sowie Entleerungsstörungen mit ausgeprägten Schmerzen und imperativem Harndrang zur Folge. Bei chronischem Verlauf kann eine Schrumpfblase entstehen, die bei unglücklicher Entwicklung der Krankheit eventuell operativ entfernt werden muss. Die Beschwerdeführerin beantragte bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Versorgung mit einem bestimmten Medizinprodukt zur Therapie dieser Krankheit. Die Krankenkasse lehnte die beantragte Versorgung mit der Begründung ab, das Medizinprodukt sei nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss in die Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

Gesetzliche Neuregelungen zum 01.11.2015

Die Neuregelungen des "Asylpakets", das neue Bundesmeldegesetz und der höhere Mindestlohn für Steinmetze – diese und weitere Neuregelungen treten ab November 2015 in Kraft. "Asylpaket": Effektive Verfahren, frühe Integration Schnellere Asylverfahren, weniger Fehlanreize, mehr Unterstützung für Länder und Kommunen, rasche Integration in den Arbeitsmarkt: Die wesentlichen Neuregelungen des Asylpakets sind am 24.10.2015 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht neben Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes auch die Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung vor. Mehr Hilfen für minderjährige Flüchtlinge Minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Familien nach Deutschland kommen, brauchen besonderen Schutz. Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher soll sicherstellen, da
Notenschutz für Legastheniker Leitsätze 1. Aus dem Gebot der Chancengleichheit folgen Ansprüche auf Änderung der Prüfungsbedingungen (Nachteilsausgleich), nicht aber Ansprüche auf eine Änderung des Maßstabs der Leistungsbewertung (Notenschutz). 2. Das Verbot der Benachteiligung Behinderter nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG rechtfertigt Notenschutz, gebietet ihn aber regelmäßig nicht. 3. Die Gewährung von Notenschutz kann zur Wahrung der Chancengleichheit und der Aussagekraft des Abschlusszeugnisses dort vermerkt werden. 4. Die Gewährung von Notenschutz in schulischen Abschlussprüfungen (Abitur) und dessen Vermerk im Abschlusszeugnis unterliegen dem Vorbehalt des Gesetzes. 5. Eine Verwaltungspraxis, Notenschutz zu gewähren und dies im Abschlusszeugnis zu vermerken, kann für die Vergangenheit und einen angemessenen Übergangszeitraum beibehalten werden.   A. Problemstellung Die Entscheidung des BVerwG behandelt die Fragen, welchen Ausgleich behinderte Schü