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Steuertipp September 2015 - Höheres Kindergeld ab September – höheres Gehalt erst im Dezember


Das ändert sich für Sie!
Im Sommer hat der Gesetzgeber beschlossen, den Grund- und Kinderfreibetrag im Einkommen-steuerrecht sowie das Kindergeld zu erhöhen. Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. Ja-nuar 2015. Bis sich alle Änderungen im Portemonnaie der Bürger bemerkbar machen, dauert es jedoch noch einige Monate, erklärt der Bund der Steuerzahler.
Das höhere Kindergeld wird erstmals im September ausgezahlt. Eltern werden im Monat vier Euro mehr pro Kind erhalten. Für das erste und zweite Kind gibt es nun 188 Euro, 194 Euro für das dritte Kind und ab dem vierten Kind 219 Euro. Für die zurückliegenden Monate wird die entsprechende Nachzahlung im Herbst erfolgen. Ein besonderer Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Für Alleinerziehende gilt rückwirkend ab Januar ein höherer Entlastungsbetrag. Statt 1.308 Euro werden jetzt 1.908 Euro pro Jahr steuerlich berücksichtigt. Der höhere Entlastungsbetrag für das erste Kind wird bei Alleinerziehenden mit der Steuerklasse II ab Dezember 2015 automatisch ange-rechnet. Alleinerziehende mit mehreren Kindern sollten hingegen selbst aktiv werden, darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Denn ab dem zweiten Kind erhöht sich der genannte Entlas-tungsbetrag um weitere 240 Euro je Kind. Dies wird allerdings nicht automatisch berücksichtigt. Alleinerziehende Elternteile mit mehreren Kindern können aber einen Antrag auf Lohnsteuerer-mäßigung beim Wohnsitzfinanzamt stellen. Wird kein Antrag gestellt, wird der höhere Entlastungs-betrag im nächsten Steuerbescheid berücksichtigt.
Arbeitnehmer profitieren erst mit der Dezember-Lohnabrechnung von dem höheren Grundfreibe-trag und können sich gegebenenfalls zum Jahresende auf eine kleine Finanzspritze freuen. Nun-mehr wird erst bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8.472 Euro Einkommensteuer fällig. Bisher lag der Betrag bei 8.354 Euro pro Jahr. Bei einem Single bringt der höhere Grundfreibe-trag im Jahr 2015 maximal 23 Euro und bei Ehepaaren 46 Euro, rechnet der Bund der Steuerzahler vor. Bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden wird sich die Änderung erst im Einkommensteuer-bescheid für das Jahr 2015 bemerkbar machen. Diesen erhalten Unternehmer frühestens 2016 nach Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Quelle: Bund der Steuerzahler

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