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Kostenübernahme für ambulante Pflegekosten in Behindertenhilfe soll erleichtert werden


Der Bundesrat möchte die Situation von Menschen verbessern, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben.
Mit einer am 06.02.2015 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen zu formulieren, unter denen auch in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe Leistungen für pflegerische Maßnahmen – wie zum Beispiel Wundversorgung – bezogen werden können.
Nach Darstellung der Länder kommt es bisher immer wieder zu Problemen bei der Kostenübernahme für Behandlungspflege durch die gesetzlichen Krankenkassen. Da hierzu divergierende Entscheidungen verschiedener Landessozialgerichte vorlägen, könne nur eine klarstellende gesetzliche Regelung zu mehr Rechtssicherheit und Leistungsgerechtigkeit führen.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.
Weitere InformationenPDF-Dokument Entschließung des Bundesrates "Kosten der Behandlungspflege in Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch" (BR-Drs. – PDF, 266 KB)


Gericht/Institution:BR
Erscheinungsdatum:06.02.2015
juris

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