Luftdrucksensoren für Reifen bringen mehr Sicherheit im
Straßenverkehr, Verbraucher sind jetzt besser gegen unlautere
Geschäftsmethoden geschützt und im Rat der EU gilt das neue
Abstimmungsverfahren der doppelten Mehrheit – diese und weitere
Neuregelungen treten im November 2014 in Kraft.
1. Reifendrucksensoren Pflicht für Neuwagen
Ab dem 01.11.2014 schreibt die EU für jedes neu zugelassene Fahrzeug elektronische Reifendruckkontrollsysteme vor. Diese überwachen automatisch und kontinuierlich den Reifendruck und warnen, sobald der Luftdruck abfällt. Somit ist man nicht nur sicherer unterwegs, sondern spart obendrein noch Sprit.
2. Mehr Schutz vor Abzockerei
Verbraucher und kleine Gewerbetreibende sind ab dem 01.11.2014 besser vor unlauteren Geschäftsmethoden geschützt: Gewinnspiel-Verträge, die am Telefon geschlossen werden, gelten nur noch, wenn sie auch schriftlich bestätigt werden. Bei Urheberrechtsverletzungen werden die Abmahngebühren gedeckelt. Beim Inkassoverfahren gibt es mehr Transparenz: Dem Inkassoschreiben muss zu entnehmen sein, wer die Forderung geltend macht, worauf sie beruht und wie sich die Kosten berechnen.
3. Änderung der Abstimmungsvorschriften im Rat der EU
Vom 01.11.2014 an ändern sich die Abstimmungsvorschriften im Rat der Europäischen Union. Es gilt dann der Grundsatz der "doppelten Mehrheit" der Staaten und der Bevölkerung. Die "doppelte Mehrheit" ist erreicht, wenn mindestens 55% der Mitgliedstaaten mit ihrer Stimme einem Beschluss zustimmen. Gleichzeitig müssen die zustimmenden Mitgliedstaaten 65% der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren. Bis 2017 ist es auf Antrag eines Mitgliedstaates weiter möglich, nach den bisherigen Regeln abzustimmen.
juris
1. Reifendrucksensoren Pflicht für Neuwagen
Ab dem 01.11.2014 schreibt die EU für jedes neu zugelassene Fahrzeug elektronische Reifendruckkontrollsysteme vor. Diese überwachen automatisch und kontinuierlich den Reifendruck und warnen, sobald der Luftdruck abfällt. Somit ist man nicht nur sicherer unterwegs, sondern spart obendrein noch Sprit.
2. Mehr Schutz vor Abzockerei
Verbraucher und kleine Gewerbetreibende sind ab dem 01.11.2014 besser vor unlauteren Geschäftsmethoden geschützt: Gewinnspiel-Verträge, die am Telefon geschlossen werden, gelten nur noch, wenn sie auch schriftlich bestätigt werden. Bei Urheberrechtsverletzungen werden die Abmahngebühren gedeckelt. Beim Inkassoverfahren gibt es mehr Transparenz: Dem Inkassoschreiben muss zu entnehmen sein, wer die Forderung geltend macht, worauf sie beruht und wie sich die Kosten berechnen.
3. Änderung der Abstimmungsvorschriften im Rat der EU
Vom 01.11.2014 an ändern sich die Abstimmungsvorschriften im Rat der Europäischen Union. Es gilt dann der Grundsatz der "doppelten Mehrheit" der Staaten und der Bevölkerung. Die "doppelte Mehrheit" ist erreicht, wenn mindestens 55% der Mitgliedstaaten mit ihrer Stimme einem Beschluss zustimmen. Gleichzeitig müssen die zustimmenden Mitgliedstaaten 65% der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren. Bis 2017 ist es auf Antrag eines Mitgliedstaates weiter möglich, nach den bisherigen Regeln abzustimmen.
Gericht/Institution: | BReg |
Erscheinungsdatum: | 29.10.2014 |
Kommentare
Kommentar veröffentlichen