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Gesetzesänderungen ab dem 01.08.2014


Das Erneuerbare-Energien-Gesetz stellt die Ökostrom-Förderung in Deutschland auf eine neue Grundlage, erstmals gibt es einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Fleischindustrie, das Betreuungsgeld steigt und das Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges bringt kürzere Zahlungsfristenjuris – diese und weitere Neuregelungen treten im August 2014 in Kraft.
1. Mehr Erneuerbare Energien, weniger Kosten
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) baut die Bundesregierung die Ökostromförderung in Deutschland grundlegend um. Das EEG 2014 soll den Ausbau von erneuerbaren Energien besser steuern. Ziel ist es, den Anstieg der Stromkosten zu bremsen und die erneuerbaren Energien in den Markt zu integrieren. Darüber hinaus soll das EEG 2014 Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Erfolg sichern. Es tritt zum 01.08.2014 in Kraft.
2. Mindestlohn
a) Erstmals Mindestlohn in der Fleischindustrie
Ab 01.08.2014 gibt es erstmals bundesweit für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft einen Mindestlohn. Er gilt auch für Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind, und beträgt 7,75 Euro. Er steigt in vier Stufen auf 8,75 Euro bis Dezember 2016.
b) Erstmals Mindestlohn für Schornsteinfeger
Seit dem 18.07.2014 gibt es ein Mindestentgelt auch für das Schornsteinfegerhandwerk. Die Regelung gilt rückwirkend ab 30.04.2014. Der Mindeststundenlohn für Arbeitnehmer beträgt hier 12,78 Euro brutto. Für Auszubildende besteht eine gesonderte tarifliche Regelung, die bereits verbindlich ist.
c) Neuer allgemein verbindlicher Mindestlohn für Maler und Lackierer
Ab 01.08.2014 gelten neue Mindestlöhne für Maler und Lackierer:
  • Für ungelernte Arbeitnehmer gilt ab 01.08.2014 ein Mindeststundenlohn von 9,90 Euro, der am 01.05.2015 auf 10 Euro und am 01.05.2016 auf 10,10 Euro ansteigt.
  • Für gelernte Arbeitnehmer steigt der jetzige Mindeststundenlohn von 12,15 Euro, den es bisher nur in den alten Bundesländern gab, regional differenziert an.
  • Alte Bundesländer: 12,50 Euro ab 01.08.2014; 12,80 Euro ab 01.05.2015 und 13,10 Euro ab 01.05.2016;
  • Berlin: 12,30 Euro ab 01.08.2014; 12,60 Euro ab 01.05.2015 und 12,90 Euro ab 01.05.2016;
  • Neue Bundesländer: 10,50 Euro ab 01.08.2014; 10,90 Euro ab 01.05.2015 und 11,30 Euro ab 01.05.2016.
3. Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
Alle Berechtigten erhalten ihre Zahlungen zum frühestmöglichen Rentenbeginn. Das ist der 01.07.1997. Regelungen, die einen Rentenbeginn ab Juli 1997 verhindert haben, werden nicht mehr angewendet. Die bisherige Antragsfrist 30.06.2003 wird gestrichen. Auch die ansonsten im Sozialrecht für maximal vier Jahre rückwirkende Nachzahlung wird nicht angewendet.
4. Betreuungsgeld: 150 Euro ab 01.08.2014
Das Betreuungsgeld steigt ab August auf 150 Euro monatlich pro Kind. Die Leistung erhalten Eltern, deren Kind ab dem 01.08.2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt, also grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an bis zu 22 Monate lang.
5. Lebenspartnerschaften in steuerlichen Belangen gleichgestellt
Die Vorschriften in den Steuergesetzen sind so geändert worden, dass Lebenspartnerschaften in allen steuerlichen Belangen vollständig mit Ehen gleichgestellt sind. Dies gilt insbesondere in der Abgabenordnung, dem Bundeskindergeldgesetz, dem Eigenheimzulagengesetz und dem Wohnungsbau-Prämiengesetz. Das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des BVerfG ist am 24.07.2014 in Kraft getreten.
6. Gläubiger besser geschützt
Private Unternehmen und staatliche Auftraggeber (!) sollen ihre Rechnungen schneller bezahlen. Deshalb werden Verzugszinsen erhöht, wenn Zahlungsfristen überschritten werden. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen, gelten künftig als unangemessen und sind daher unwirksam. 40,- € Mindestpauschale als Schadenersatz muß gezahlt werden. Der Zinssatz steigt von 8 auf 9 Prozentpunkte. Das Gesetz tritt vollständig zum 01.08.2014 in Kraft.

Und last not least:

7. Mehr Schutz für Kaninchen
Für die gewerbliche Kaninchenhaltung gelten ab 11.08.2014 erstmals spezielle Regelungen. Aus Gründen des Tierschutzes müssen Halter bestimmte Vorgaben zur Bodenbeschaffenheit, zu Rückzugsflächen, zur Luft- und zur Lichtzufuhr erfüllen. Sie dürfen Kaninchen vor allem nicht isoliert halten. Die Tiere müssen Zugang zu Raufutter, wie Stroh oder Heu, und geeignetes Material zum Nagen und Scharren haben. Mindestens zweimal täglich müssen Halter nach dem Rechten schauen.


Gericht/Institution:BReg
Erscheinungsdatum:30.07.2014

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