Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Zahlungsfristen können nur noch bis maximal 60 Tage vereinbart werden, darüber hinaus nur unter besonders engen Voraussetzungen.Bei öffentlichen Auftraggebern ist die Frist maximal 30 Tage und nach 60 Tagen ist alles unwirksam.
Bei Verstoß gegen die neue Regelung ist die Rechnung sofort fällig.
Bei Verzug müssen jetzt 40,00 € Pauschale gezahlt werden.
Der Basiszinssatz bei Unternehmergeschäftten erhöhte sich von 8 auf 9 Prozentpunkte.
Bundesanzeiger
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