Das LSG München hat entschieden, dass sich die Eingliederungshilfe an den aktuellen Entwicklungen orientieren muss.
In dem Fall ging es um eine PC-Schulung eines blinden behinderten Menschen.
Nach Auffassung des Landessozialgerichts sind entscheidend für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht nur Kontakte zu nahestehenden Personen wie Familie und Freunden, sondern auch zu anderen Menschen, die neue Medien im Internet nutzen. In Zeiten von sozialen Medien und Netzwerken sei die Fähigkeit zur Nutzung dieser Möglichkeiten unerlässlich. Eine PC Schulung im Umfang von 20 Stunden sei erforderlich, um die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen.
Quelle: juris
Nach Auffassung des Landessozialgerichts sind entscheidend für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht nur Kontakte zu nahestehenden Personen wie Familie und Freunden, sondern auch zu anderen Menschen, die neue Medien im Internet nutzen. In Zeiten von sozialen Medien und Netzwerken sei die Fähigkeit zur Nutzung dieser Möglichkeiten unerlässlich. Eine PC Schulung im Umfang von 20 Stunden sei erforderlich, um die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen.
Gericht/Institution: | Bayerisches Landessozialgericht |
Erscheinungsdatum: | 07.02.2014 |
Entscheidungsdatum: | 16.05.2013 |
Aktenzeichen: | L 18 SO 6/12 |
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