Das Bundeskabinett hat am 26.02.2014 einen Gesetzentwurf zur
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen: Damit wird die
Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" in das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen.
Das ist die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohntarifvertrag, den Arbeitgeber und Gewerkschaft in dieser Branche im Januar abgeschlossen haben, per Verordnung für alle Unternehmen und Beschäftigten allgemeinverbindlich erklärt werden kann.
Der Tarifvertrag in der Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" sieht folgende Mindestlohnstufen jeweils für das gesamte Bundesgebiet vor:
Die Laufzeit des Tarifvertrages ist datiert auf den 31.12.2017.
juris
Das ist die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohntarifvertrag, den Arbeitgeber und Gewerkschaft in dieser Branche im Januar abgeschlossen haben, per Verordnung für alle Unternehmen und Beschäftigten allgemeinverbindlich erklärt werden kann.
Der Tarifvertrag in der Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" sieht folgende Mindestlohnstufen jeweils für das gesamte Bundesgebiet vor:
- ab 01.07.2014: 7,75 Euro
- ab 01.12.2014: 8,00 Euro
- ab 01.10.2015: 8,60 Euro
- ab 01.12.2016: 8,75 Euro
Die Laufzeit des Tarifvertrages ist datiert auf den 31.12.2017.
Gericht/Institution: | BMAS |
Erscheinungsdatum: | 26.02.2014 |
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