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Es werden Posts vom Februar, 2014 angezeigt.

Kündigung durch Insolvenzverwalter während Elternzeit: Verlust der Möglichkeit beitragsfreier Versicherung

Das BAG hat entschieden, dass Insolvenzverwalter den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht an den sich aus § 192 SGB V ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Folgen ausrichten muss. Wird über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, besteht das Arbeitsverhältnis zunächst fort. Der Insolvenzverwalter kann das Arbeitsverhältnis allerdings unter Beachtung der kündigungsschutzrechtlichen Bestimmungen kündigen. § 113 Satz 2 InsO sieht dafür eine Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten vor, die allen längeren vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen vorgeht. Als Ausgleich für die insolvenzbedingte vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt § 113 Satz 3 InsO einen verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch. § 113 InsO ist eine in sich geschlossene Regelung, die dem Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf gewährt, dass der Insolvenzverwalter von der Höchstfrist des § 113 Satz 2 InsO keinen oder

EUGH Aktuell : Mindestleistungen an Asylbewerber

Der EuGH hat entschieden, dass die Geldleistung, die Asylbewerbern gewährt wird, sie in die Lage versetzen muss, gegebenenfalls auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Unterkunft zu finden. Die finanzielle Unterstützung kann von Einrichtungen des Sozialhilfesystems geleistet werden, sofern diese die unionsrechtlichen Mindestnormen im Bereich der materiellen Aufnahmebedingungen beachten. Am 11.10.2010 stellte die Familie S. einen Asylantrag in Belgien. Am selben Tag teilte ihr die Föderalagentur für die Aufnahme von Asylbewerbern (Fedasil) mit, dass sie ihr keine Aufnahmestruktur anbieten könne, und verwies sie an das Öffentliche Sozialhilfezentrum Diest (ÖSHZ) weiter. Nachdem die Familie S. keine Unterkunft hatte bekommen können, wandte sie sich an den privaten Wohnungsmarkt. Da sie nicht in der Lage war, die Miete zu begleichen, stellte sie beim ÖSHZ einen Antrag auf finanzielle Unterstützung, die ihr mit der Begründung verweigert wurde, dass die von der F

Mit Recht in die fünfte Jahrenszeit

"Karnevals-Urteile" der nordrhein-westfälischen Justiz Karneval vor Gericht? Für viele Jecken nicht vorstellbar…und doch kann das närrische Treiben ganz schnell vor dem Richtertisch landen. Damit es nicht am Ende heißt: "Wo jibbet denn so jet?", hier vier wichtige Urteile der nordrhein-westfälischen Justiz im Überblick: Lärmbeeinträchtigungen beim Kölner Karneval sind seit Jahrzehnten üblich und müssen akzeptiert werden. Es ist zweifelhaft , ob es in dieser Zeit überhaupt Nachtruhe gibt, befand das Amtsgericht Köln (Az.: 532 OWi 183/96). Wer im Karneval Massenveranstaltungen mit entsprechendem Alkoholkonsum besucht, muss damit rechnen, dass sich auf Fluren und Treppen Getränkereste befinden. Bei einem Sturz hat er dann keine Schadensersatzansprüche , entschied das Oberlandesgericht Köln (Az.: 19 U 7/02 ). Auch in der Karnevalszeit gibt kein Gewohnheitsrecht , wonach Mieter einmal im Monat oder dreimal im Jahr lautstark Feste feiern dür

Erhebung von Elternbeiträgen für auswärtige Kinderbetreuung durch Wohnsitzgemeinde

Das VG Magdeburg hat die Erhebung von Elternbeiträgen für die auswärtige Kinderbetreuung durch die Wohnsitzgemeinde für rechtswidrig erklärt. In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hatten sich Eltern, deren Kinder in einer Kindertagesstätte außerhalb des Gemeindegebietes betreut werden, gegen die von ihrer Wohnsitzgemeinde erlassenen Gebührenbescheide gewandt. Hintergrund des Verfahrens ist die Änderung des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum 01.08.2013. Danach wird – vorbehaltlich einer Übertragung auf den Einrichtungsträger – der Kostenbeitrag durch die Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in deren Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, erhoben. Das VG Magdeburg hat die aufschiebende Wirkung der Widersprüche angeordnet. Für die Gebührenerhebung durch die Wohnsitzgemeinde für die auswärtige Kinderbetreuung fehle es bereits an der erforderlichen Satzungsgrundlage, die sic

Alkohol- und Glasverbot in Teilen der Stadt Trier an Altweiberdonnerstag wirksam

Das VG Trier hat entschieden, dass das Verbot, an Altweiberdonnerstag in weiten Teilen der Innenstadt von Trier im öffentlichen Raum keine alkoholhaltigen Getränke mitzuführen und/oder zu verzehren und den Hauptmarkt mit Glasgetränkebehältnissen zu betreten, wirksam ist. Nachdem die Stadt Trier aufgrund verschiedener Vorfälle an Altweiberdonnerstag 2012 für das vergangene Jahr mit Zustimmung des Rates eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen hatte, erging unter dem 18.02.2014 eine Allgemeinverfügung des Ordnungsamtes, mit der für den Weiberdonnerstag 2014 verschiedene Verbote ausgesprochen wurden. Es wurde angeordnet, dass in der Zeit von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr in weiten Teilen der Innenstadt im öffentlichen Raum keine alkoholhaltigen Getränke mitgeführt und/oder verzehrt werden dürfen, wobei hiervon bestimmte Ausnahmen (etwa für Bewohner und Besucher privater Veranstaltungen) zugelassen sind. Im gleichen Zeitraum darf nach dem Inhalt der Verfügung der Haupt

Rückforderung von Aufstockungsbeiträgen durch das Jobcenter bei sittenwidrigem Lohn

Pressemitteilung Nr. 06/14 vom 21.02.2014 Müssen Arbeitnehmer Aufstockungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch in Anspruch nehmen, weil ihr Arbeitgeber ihnen sittenwidrig geringe Löhne zahlt, ist der Arbeitgeber nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 10.09.2013 – 2 Ca 428/13 – verpflichtet, dem Jobcenter die gezahlten Aufstockungsbeiträge zu erstatten, wenn die Arbeitnehmer bei einem angemessenen Lohn nicht oder nur teilweise hilfebedürftig gewesen wären. Der Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern Stundenlöhne zwischen 1,59 EUR und 3,46 EUR gezahlt und war deshalb zur Erstattung von Aufstockungsleistungen verurteilt worden. Er hat seine Berufung gegen dieses Urteil nunmehr zurückgenommen; das Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde ist damit rechtskräftig. Quelle:  Berlin.de

Mindestlohn in der Fleischindustrie kommt

Das Bundeskabinett hat am 26.02.2014 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen: Damit wird die Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohntarifvertrag, den Arbeitgeber und Gewerkschaft in dieser Branche im Januar abgeschlossen haben, per Verordnung für alle Unternehmen und Beschäftigten allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Der Tarifvertrag in der Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" sieht folgende Mindestlohnstufen jeweils für das gesamte Bundesgebiet vor: ab 01.07.2014:    7,75 Euro ab 01.12.2014:     8,00 Euro ab 01.10.2015:    8,60 Euro ab 01.12.2016:    8,75 Euro Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll bis Juli 2014 in Kraft treten. Danach kann das Verfahren zum Erlass der entsprechenden Mindestlohnverordnung beginnen. Der Branchenm

Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Berliner Wasserbetriebe (BWB) ihre Wasserpreise senken müssen. Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte die BWB mit dem angegriffenen Beschluss vom 04.06.2012 angewiesen, die Berliner Wasserpreise für die Jahre 2012 bis 2015 jeweils um rund 18% zu senken und sich vorbehalten, die BWB auch zu einer rückwirkenden Preissenkung für die Jahre 2009 bis 2011 zu verpflichten. Zur Begründung hatte es ausgeführt, dass die Berliner Wasserpreise im Vergleich zu den Preisen anderer Millionenstädte in Deutschland überdurchschnittlich hoch, die Versorgungsbedingungen in Berlin gleichzeitig aber sehr günstig seien. Das OLG Düsseldorf hat die Beschwerde der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des BKartA zurückgewiesen. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist das BKartA entgegen der Auffassung der BWB zur Überprüfung der Berliner Wasserpreise berechtigt gewesen. Die Wasserpreise der BWB stellten keine öffentlich-rechtliche

Sozialversicherungspflicht von Amateurfußballern der Niedersachsenliga

Das LSG Celle-Bremen hat im Streit um die Sozialversicherungspflicht einiger Amateurfußballer der Niedersachsenliga im Eilverfahren entschieden, dass aus dem streitigen Beitragsnachforderungsbescheid, dessen Grundlagen der Rentenversicherungsträger nicht sorgfältig genug ermittelt hat, vorläufig nicht vollstreckt werden darf. Mit dem Bescheid hatte der Rentenversicherungsträger einen in der Niedersachsenliga (Oberliga Niedersachsen) spielenden Fußballverein zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für seine Fußballer in Höhe von fast 700.000 Euro verpflichtet. Die 1. Herrenmannschaft des betroffenen Sportverein spielte in der fünfthöchsten Spielklasse im Herrenfußball in Deutschland. Monatlich zahlte der Verein zwischen 9 Euro und 2.500 Euro an seine Spieler. Für einen Teil der Amateurfußballer entrichtete der Verein Sozialversicherungsbeiträge, für andere hingegen nicht. Nach einer Betriebsprüfung bei dem Verein forderte der Rentenversicherungsträger

Mütterrente führt zu Väteransprüchen

Kommt die geplante Mütterrente, können  Ex-Ehemänner wegen der höheren Rentenansprüche der Frauen die Neuberechnung des Versorgungsausgleichs beim Familiengericht beantragen. Nach aktuellen Schätzungen wird von ca. 1 Million Betroffenen ausgegangen. Die Verfahren haben gute Erfolgsaussichten.Möglicherweise wird die Bundesregierung jetzt noch nachbesern. Mal sehen.

Aktuell BSG : Lebensversicherung muss nicht immer verwertet werden

Auf die Revision der Klägerin ist das Urteil des Landessozialgerichts aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen. Zur Beurteilung des von der Klägerin nur noch für die Monate Mai und Juni 2007 geltend gemachten Anspruchs auf Alg II kommt es entscheidend darauf an, inwieweit ihre BHW-Lebensversicherung dem als verwertbares Vermögen nach § 12 SGB II entgegensteht. Das Landessozialgericht hat dies bejaht, weil der Verlust der Klägerin bei Auflösung der BHW-Versicherung nur 16,71% betrage und zumutbar sei. Dem kann nicht gefolgt werden, weil die Unwirtschaftlichkeit der Verwertung einer Lebensversicherung nicht alleine aufgrund der Verlustquote beurteilt werden kann, sondern zahlreiche andere Faktoren, wie Laufzeit, Ablaufleistung, Kündigungsfrist usw. ebenfalls zu beachten sind. Zu diesen Faktoren hat das Landessozialgericht jedoch keine Feststellungen getroffen. Ebenfalls fehlen Feststellungen zu einer möglichen besonderen Härte, zumal Leistungen nur für kurze Zeit begeh

Krankenkasse zahlt Helmtherapie bei deformiertem Säuglingsschädel nicht

Das SG Detmold hat entschieden, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, die Kosten für einen individuell angefertigten Helm zu übernehmen, wenn der Schädel nach der Geburt des Kindes eine Asymmetrie aufweist. Im Fall ging es um ein im Jahr 2012 geborenes Zwillingskind. Das SG Detmold hat entschieden, dass die Eltern die Kosten von 1.819 Euro für die ärztlich empfohlene und durchgeführte Therapie selbst tragen müssen. Nach Auffassung des Sozialgerichts stellt die Helmtherapie, bei der das Wachstum des kindlichen Kopfes durch den speziell angepassten Helm (Kopforthese) beeinflusst werden soll, eine neue Behandlungsmethode dar, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Das hierfür zuständige Gremium – der Gemeinsame Bundesausschuss – habe zu dieser Therapiemethode noch keine Empfehlung abgegeben. Daher sei es den Krankenkassen verwehrt, die Kosten für diese Methode zu übernehmen. Es könne dabei offen bleiben,

Entlassung eines Lehrers wegen anzüglichen Chats mit 16-jähriger Schülerin rechtmäßig

Das VG Aachen hat entschieden, dass ein Lehrer auf Probe, der über soziale Netzwerke mit einer 16-jährigen Schülerin privat chattet und dabei explizit sein sexuelles Interesse an dem Mädchen zum Ausdruck bringt, aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden darf. Der 40-jährige Lehrer hatte über Monate privaten Kontakt mit einer seiner Schülerinnen und sie schließlich gebeten, mit ihm sexuell zu verkehren. Als es der Schülerin zu viel wurde und sie sich ihrer Schulleitung offenbarte, verbot ihm die Bezirksregierung Köln sofort die Führung der Dienstgeschäfte. Das Eilverfahren dagegen blieb vor dem VG Aachen (1 L 251/13) erfolglos, die Bezirksregierung entließ den Lehrer schließlich aus dem Beamtenverhältnis. Der Lehrer hielt die Entlassung für unverhältnismäßig, weil das ihm vorgeworfene Verhalten auch durch Versetzung an eine andere Schule sanktioniert werden könne. Es habe nie körperliche sexuelle Kontakte zwischen ihm und dem Mädchen gegeben. D

Eigentum in Griechenland steht Grundsicherungsleistungen entgegen

Das SG Detmold hat entschieden, dass das Jobcenter nicht verpflichtet ist, Leistungen als Zuschuss zu erbringen, wenn Eigentum in Form einer Wohnung und eines Olivenhains in Griechenland vorhanden ist. Der 1952 geborene Antragsteller begehrte Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Das SG Detmold hat entschieden, dass das Jobcenter Leistungen zu Recht nur in Form eines Darlehens bewilligt und die Auszahlung von einer dinglichen Sicherung des Rückzahlungsanspruchs abhängig gemacht hat. Nach Auffassung des Sozialgerichts ist hilfebedürftig nur, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann. Dem Kläger stehe jedoch zu berücksichtigendes Eigentum in Griechenland in Form einer Wohnung und eines Olivenhain zur Verfügung. Der Antragsteller habe nicht glaubhaft machen können, dass die Verwertung des Grundvermögens in Griechenland offensichtlich unwirtschaftlich sei und

Bestimmung von Vergleichsmieten nach Vorgaben des BSG

Das SG Detmold hat entschieden, dass das Konzept des Kreises Minden-Lübbecke zur Bestimmung von Vergleichsmieten den Vorgaben des BSG entspricht. Der Fall betraf eine fünfköpfige Bedarfsgemeinschaft, die ein Eigenheim mit 122 qm bewohnte und vom beklagten Grundsicherungsträger aufgefordert worden war, die Unterkunftskosten zu senken. Nach Auffassung des Kreises Minden Lübbecke sei die Wohnfläche des Eigenheims mit 122 qm unangemessen groß. Die damit verbundenen Kosten müsse der Grundsicherungsträger nicht übernehmen. Nach der Rechtsprechung betrage die Wohnflächengrenzen für Ein-Personen-Haushalte 50 m², für jede weitere Person seien 15 m² hinzuzurechnen. Die für einen Fünf-Personen-Haushalt angemessene Wohnflächengrenze von 110 qm werde daher bei den Klägern um rund 10% überschritten. Der Kreis habe nur Kosten in Höhe einer angemessenen Vergleichsmiete zu erstatten. Diese angemessene Vergleichsmiete habe er auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts im Sinne

Generalstaatsanwaltschaften Berlin und Celle zum Vorgehen im Ermittlungsverfahren Edathy

Die Generalstaatsanwälte von Celle und Berlin, Dr. Frank Lüttig und Ralf Rother, haben sich am 18.02.2014 in Berlin im Beisein der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Hannover und der Staatsanwaltschaft Berlin über das weitere Vorgehen in der strafrechtlichen Aufarbeitung der Vorgänge im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Abgeordneten des Deutschen Bundestages Sebastian Edathy verständigt. Danach wird die Staatsanwaltschaft Hannover neben dem Ermittlungsverfahren gegen Herrn Edathy auch diejenigen Verfahren führen, denen der Verdacht zugrunde liegt, dass Herr Edathy vor den drohenden Ermittlungen gewarnt worden ist. Die Staatsanwaltschaft Berlin wird aufgrund ihrer örtlichen Zuständigkeit für das Bundesministerium des Innern in Berlin den Anfangsverdacht eines Verrats von Dienstgeheimnissen durch den ehemaligen Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich prüfen. Im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt von

Deckelung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger in Riesa rechtswidrig

Das SG Dresden hat entschieden, dass die vom Landkreis Meißen für Empfänger von Grundsicherungsleistungen ("Hartz IV") in Riesa erstatteten Unterkunftskosten zu niedrig sind. Die 29 Jahre alte Klägerin ist alleinerziehende Mutter eines vier Jahre alten Jungen. Sie leben in Riesa in einer 80 m² großen Wohnung, für die sie eine Bruttokaltmiete von 480 Euro monatlich zahlen. Der Landkreis Meißen bewilligte für die Kosten der Unterkunft monatlich 321,60 Euro im Zeitraum 01.10.2012 bis 31.03.2013. Das SG Dresden hat den Klägern Kosten der Unterkunft in Höhe von 442,20 Euro zugesprochen. Nach Auffassung des Sozialgerichts entspricht der Bericht des Landkreises Meißen zu den KdU-Richtwerten nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des BSG. Dieses verlange seit 2008 von den Behörden, dass sie im Wege eines "schlüssigen Konzepts" die angemessenen Wohnkosten ermitteln. Hierbei müsse auf wissenschaftlicher Basis anhand des örtlichen Woh

Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Auflage

Der BFH hat sich mit den Folgen befasst, die sich für die Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer ergeben, wenn der Eigentümer ein Grundstück verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit an dem Grundstück vorbehält. Der BFH ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wert des Wohnrechts, der unter bestimmten Voraussetzungen der Grunderwerbsteuer unterliegt, höher sein kann als der Wert des Wohnrechts, der bei der Berechnung der Schenkungsteuer abgezogen wurde. Bei der Bemessung der Schenkungsteuer ist der Wert des Wohnrechts vom gesondert festgestellten Grundstückswert abzuziehen. Insoweit vermindert sich die festzusetzende Schenkungsteuer. Der Wert des Wohnrechts hängt dabei vom Jahreswert des Wohnrechts und der statistischen Lebenserwartung des Schenkers ab. Der Jahreswert des Wohnrechts wiederum wird gesetzlich begrenzt auf höchstens den Betrag, der sich ergibt, wenn man den Grundstückswert durch 18,6 teilt. Diese gesetzliche Begrenzung auf

Neue Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst

Der Bund und die Gewerkschaften haben für die Tarifbeschäftigten des Bundes eine neue Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) vereinbart. Nachdem am 05.09.2013 eine Einigung in den Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung zum TVöD erzielt wurde, konnten am 10.02.2014 die Redaktionsverhandlungen zur Erarbeitung der notwendigen Tarifvertragstexte erfolgreich abgeschlossen werden. Zurzeit befinden sich die entsprechenden Tarifvertragstexte im Unterschriftsverfahren. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird die neue Entgeltordnung des Bundes rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft treten. Der Bund und die Gewerkschaften haben sich auf eine Vielzahl von Änderungen im Rahmen einer Entgeltordnung geeinigt. Das angesichts veränderter Berufsbilder und Anforderungsprofile im öffentlichen Dienst zum Teil stark veraltete Eingruppierungsrecht der Tarifbeschäftigten ist umfassend modernisiert worden. Für viele Berufsgruppen sieht die E

Bereitstellung von Links in Suchmaschinen

Der EuGH hat entschieden, dass der Inhaber einer Internetseite ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über Hyperlinks auf geschützte Werke verweisen darf, die auf einer anderen Seite frei zugänglich sind. Das gelte auch dann, wenn Internetnutzer, die einen Link anklicken, den Eindruck haben, dass das Werk auf der Seite erscheine, die den Link enthalte, so der EuGH. Auf der Internetseite der Zeitung Göteborgs-Posten wurden von mehreren schwedischen Journalisten verfasste Presseartikel frei zugänglich veröffentlicht. Retriever Sverige, ein schwedisches Unternehmen, betreibt eine Internetseite, auf der für ihre Kunden anklickbare Internetlinks (Hyperlinks) zu Artikeln bereitgestellt werden, die auf anderen Internetseiten, u.a. der Seite der Göteborgs-Posten, veröffentlicht sind. Retriever Sverige hat bei den betroffenen Journalisten jedoch keine Erlaubnis für das Setzen von Hyperlinks zu den auf der Seite der Göteborgs-Posten veröffentlichten Artikeln ei

Verletzung der Streupflicht trotz Beauftragung eines 82-Jährigen

Das OLG Oldenburg hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zahlung von mehr als 16.000 Euro Schadensersatz wegen eines Glatteisunfalls verpflichtet. Im Januar 2010 rutschte der bei der Klägerin unfallversicherte Geschädigte gegen 10 Uhr auf dem glatten Gehweg vor dem Grundstück der Wohnungseigentümergemeinschaft aus und stürzte. Dabei verletzte er sich erheblich. Auf dem Gehweg war an diesem Morgen bis zum Unfallzeitpunkt nicht gestreut worden. Nach der Satzung der Stadt hatte die Streu- und Räumpflicht bereits um 8 Uhr einzusetzen. Den Winterdienst für das Grundstück der Beklagten sollte ein zum Unfallzeitpunkt 82-jähriger Rentner wahrnehmen, der bereits seit mehr als 20 Jahren mit der Beklagten einen Vertrag über die Außenpflege des Grundstücks einschließlich des notwendigen Streuens bei Eis- und Schneeglätte geschlossen hatte. Der Rentner war am Morgen des Unfalltags der Streupflicht nicht nachgekommen, weil er aufgrund eines Rohrbruchs in seinem Haus

Haftung aus Verpflichtungserklärung trotz Flüchtlingsanerkennung

Das BVerwG hat entschieden, dass die Pflicht zur Erstattung von Sozialleistungen, die ein Dritter gegenüber der Ausländerbehörde zugunsten eines Ausländers übernommen hat, nicht rückwirkend mit dessen Flüchtlingsanerkennung entfällt. Der Kläger hatte sich im Juni 2008 gegenüber der Beklagten gemäß § 68 des Aufenthaltsgesetzes schriftlich verpflichtet, für den Fall der Erteilung eines Besuchsvisums alle Kosten des Lebensunterhalts seiner Schwägerin Frau B., einer marokkanischen Staatsangehörigen, bis zu deren Ausreise oder der Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels zu tragen. Frau B. erhielt daraufhin ein Besuchsvisum und reiste im Juli 2008 in das Bundesgebiet ein. Sie stellte im Oktober 2008 einen Asylantrag und bezog zwischen März und August 2010 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Januar 2011 wurde ihr die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Die Beklagte forderte den Kläger durch Leistungsbescheid zur Erstattung der an Frau B. vor ihrer F

Aktuell: Mehr Geld für Hartz IV Empfänger in Berlin

Der Senat hat die Richtwerte für angemessene Mieten für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe erneut angepasst. Er hat dazu die von Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja vorgelegte Änderungsverordnung der Wohnaufwendungenverordnung ( WAV ) erlassen. Grundlage dafür ist der jetzt vorliegende bundesweite Heizspiegel 2013. Senator Czaja: „Mit der im Mai 2012 in Kraft getretenen Wohnaufwendungenverordnung haben wir einen jahrelangen Stillstand bei den Richtwerten für die Kosten der Unterkunft und Heizung beendet. Seitdem hat sich die Zahl aller Kostensenkungsverfahren halbiert, die Zahl der Umzüge ist sogar um mehr als 70 % gesunken. Dies zeigt, dass unser Konzept der Anpassung auch an den bundesweiten Heizspiegel aufgeht. Der Preisentwicklung für Energiekosten wird nun erneut zeitnah angemessen Rechnung getragen.“ Wie bisher verbleibt es bei Richtwerten für eine Bruttowarmmiete. Diese werden aus den Wert

Kein Extrageld für Jugendweihe

Das LSG Halle (Saale) hat die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II zur Durchführung der Jugendweihe in Höhe von 407 Euro abgelehnt. Der jugendliche Bezieher von Leistungen nach dem SGB II machte klageweise Kosten für die Anschaffung eines Anzuges sowie die Teilnahmegebühr geltend. Das SG Magdeburg hatte die Klage abgewiesen. Der Kläger habe keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für die Durchführung der Jugendweihe. Diese seien aus den gewährten Regelleistungen aufzubringen. Darin seien auch Beträge für die Ausstattung mit festlicher Kleidung und für die Durchführung einer Jugendweihe enthalten. Insoweit sei der Kläger gehalten, die Beträge anzusparen oder innerhalb der Regelleistung umzuschichten. Hinsichtlich der Behauptung einer nicht ausreichenden Regelsatzhöhe hat das Sozialgericht auf die Entscheidung des BVerfG vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) verwiesen. Danach müsse eine ggf. zu niedrige Regelleistung nicht rückwirkend

Betriebsprüfung: Bestandskraft von Prüfbescheiden

Das LSG München hat entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nicht berechtigt ist, weitere Beiträge für bereits geprüfte Zeiträume nachzufordern, ohne vorherige Rücknahme des bestandskräftigen früheren Bescheides. Eine Betriebsprüfung eines Friseurgeschäfts im Jahr 2004 ergab für den geprüften Zeitraum bis 31.12.2003 eine Nachforderung i.H.v. 193 Euro. Die Betriebsinhaberin ließ den Bescheid bestandskräftig werden und beglich die Nachforderung. Eine spätere Betriebsprüfung im Jahr 2008 ergab für den Zeitraum vom 01.03.2001 bis 08.02.2008 eine Nachforderung von rund 63.000 Euro. Davon entfielen rund 32.000 Euro auf den bereits früher geprüften Zeitraum vom 01.03.2001 bis 31.12.2003. Dagegen wandte sich die Arbeitgeberin. Das LSG München hat entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wegen des bestandskräftigen früheren Bescheides nicht berechtigt war, ohne vorherige Rücknahme dieses Bescheides weitere Beiträge für den frühere

Erstattungszinsen sind steuerbar

Der BFH hat erstmals zu der neuen Gesetzeslage unter Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), der Einkommensteuer unterliegen. Mit Urteil vom 15.06.2010 (VIII R 33/07) hatte der BFH noch anders entschieden. Daraufhin hatte der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2010 eine Regelung in das Einkommensteuergesetz (EStG) aufgenommen, wonach Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte steuerbar sind. Der BFH hat nunmehr erstmals zu der neuen Gesetzeslage entschieden. Der BFH hat die neue Gesetzeslage bestätigt. Mit der ausdrücklichen Normierung der Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 habe der Gesetzgeber seinen Willen, die Erstattungszinsen der Besteuerung zu unterwerfen, klar ausgedrückt. Für eine Behandlung der Erstattungszinsen

Kein Anspruch nach Opferentschädigungsgesetz wegen gewaltloser, sexuell motivierter Handlungen eines Arztes

Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass ein aufgenötigter Sexualkontakt nur dann einen tätlichen Angriff im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) darstellt, wenn er erzwungen ist. Das gewaltlose Berühren der Genitalien durch einen Arzt könne dann einen tätlichen Angriff darstellen, wenn eine strafbare Körperverletzung gegeben sei, so das Landessozialgericht. Der die Klägerin behandelnder Arzt hatte an ihr sexuell motivierte Handlungen vorgenommen. Der Arzt hatte die 1962 geborene Klägerin für einen Tag im Juni 2000 um 19.00 Uhr einbestellt. Zu diesem Zeitpunkt war nur noch der Arzt in der Praxis. Bei der Klägerin sollte das rechte Bein oberhalb des Knies untersucht werden. Während der Untersuchung bat der Arzt die Klägerin sich auf den Bauch zu legen und den Slip auszuziehen. In der Folge nahm der Arzt sexuell motiviere Handlungen mit dem Ultraschallgerät vor. Die Klägerin war irritiert, dachte zunächst der Arzt müsse wissen was er tue und befür

Dienstunfall einer Lehrerin bei Sturz von Bank im Bierzelt anerkannt

Das VG Stuttgart hat den Sturz einer Lehrerin im Bierzelt von der Festzeltbank bei dem Besuch eines Volksfestes, der offizieller Programmpunkt einer Klassenfahrt war, als Dienstunfall anerkannt mit der Folge, dass ihr für die aus dem Sturz resultierenden Verletzungen Unfallfürsorge zu gewähren ist. Die Lehrerin nahm als eine von zwei Begleiterinnen im Mai 2012 an einer Klassenfahrt nach München teil. Als ein Programmpunkt der Klassenfahrt war der Besuch des Frühlingsfestes in Kleingruppen vorgesehen. Am 03.05.2012 gegen 21 Uhr besuchte die Lehrerin zusammen mit der Klassenlehrerin und mehreren Schülerinnen und Schülern zum Ausklang dieses Programmpunkts ein Bierzelt. Um 22 Uhr kippte die Bank, auf der die Lehrerin und zwei Schülerinnen standen, um. Dadurch stürzte die Lehrerin zu Boden und zog sich eine Rückenverletzung zu, weshalb sie in ein Krankenhaus gebracht werden musste und bis zum 10.06.2012 dienstunfähig war. Das Regierungspräsidium Stuttgart als S

Zuschlag für Pflegeleistungen auch in familiärer Wohngruppe möglich

Das SG Münster hat im Streit um den Zuschlag für Pflegeleistungen entschieden, dass der Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung auch dann erfüllt ist, wenn pflegebedürftige Eltern und ein pflegebedürftiges Kind in einem Familienverbund leben und Leistungen der häuslichen Pflege durch die ebenfalls im Haushalt lebende Schwiegertochter erbracht werden. Seit dem 01.11.2012 haben Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung leben und Leistungen bei häuslicher Pflege für eine im Haushalt tätige Pflegekraft erhalten, einen Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich, wenn das gemeinschaftliche Wohnen dem Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung dient. Das SG Münster hat entschieden, dass der Zuschlag für Pflegeleistungen auch in einer familiären Wohngruppe möglich ist. Die im Gemeinsamen Rundschre

PC-Kurs als Eingliederungshilfe

Das LSG München hat entschieden, dass sich die Eingliederungshilfe an den aktuellen Entwicklungen orientieren muss. In dem Fall ging es um eine PC-Schulung eines blinden behinderten Menschen. Nach Auffassung des Landessozialgerichts sind entscheidend für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht nur Kontakte zu nahestehenden Personen wie Familie und Freunden, sondern auch zu anderen Menschen, die neue Medien im Internet nutzen. In Zeiten von sozialen Medien und Netzwerken sei die Fähigkeit zur Nutzung dieser Möglichkeiten unerlässlich. Eine PC Schulung im Umfang von 20 Stunden sei erforderlich, um die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen. Gericht/Institution: Bayerisches Landessozialgericht Erscheinungsdatum: 07.02.2014 Entscheidungsdatum: 16.05.2013 Aktenzeichen: L 18 SO 6/12 Quelle: juris

Eilentscheidung: Arbeitslosengeld II für spanische Familie

Das SG Dortmund hat im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Falle einer sechsköpfigen spanischen Familie entschieden, dass Zweifel an der Vereinbarkeit des Leistungsausschlusses für EU-Bürger, die sich zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalten, mit dem Gemeinschaftsrecht im Rahmen einer Folgenabwägung die vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld II rechtfertigen. Das Ehepaar und ihre vier Kinder leben seit Juli 2013 in Iserlohn. Zwei Familienmitglieder üben geringfügige Beschäftigungen aus, im Übrigen erhält die Familie Kindergeld. Den Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV") lehnte das Jobcenter Märkischer Kreis in Iserlohn unter Hinweis auf den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ab. Demnach würden für Ausländer und ihre Familien, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergebe, keine Leistungen gewährt. Das