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Es werden Posts vom April, 2013 angezeigt.

Pressemitteilung des LSG Bayern: Eilrechtsschutz bei tödlicher Krebserkrankung: Rechtsgut Leben überwiegt

Pressemitteilung vom 30.04.2013 Krebs ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland, obwohl die Diagnose Krebs heute längst kein Todesurteil mehr ist. Wenn aber die Ärzte mit chirurgischen, strahlen- und chemotherapeutischen Mitteln das Tumorwachstum nicht stoppen können, was muss dann die Krankenkasse noch übernehmen? Muss die Kasse auch nicht zugelassene Medikamente erstatten? Und wie lange dauert es, wenn man gegen die Kasse gerichtliche Hilfe beansprucht? Das Bayerische Landessozialgericht hat dazu eine klärende Eilentscheidung veröffentlicht. Ausgangspunkt der Entscheidung Ein 46jähriger Patient war an einem hirneigenen bösartigen Tumor erkrankt. Operative, radiologische und chemotherapeutische Maßnahmen konnten aber den Krebs nicht stoppen. Das Leben des Patienten war akut bedroht. Die behandelnden Ärzte einer hoch angesehenen Universitätsklinik sahen nur noch die Chance, mittels des Medikaments Avastin den tödlichen Verlauf zu stoppen oder wenigstens zu verlangsamen

Arbeitslosenversicherungsrecht - Umfangreicher Weiterbildungsanspruch für in der DDR Verfolgte -Weiterbildung muss nicht wegen Arbeitslosigkeit notwendig sein

Darmstadt, den 30. April 2013, 8/13 Personen, die nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz als Verfolgte anerkannt sind, erhalten die Kosten für Weiterbildungen erstattet, soweit diese Kosten nicht nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch getragen werden. Dabei muss die Weiterbildung nicht wegen (drohender) Arbeitslosigkeit notwendig sein. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Kraftfahrzeugsachverständiger beantragt Weiterbildung Ein in der ehemaligen DDR aufgewachsener Mann durfte aufgrund seiner Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas nicht das Abitur machen. Nach der Wiedervereinigung wurde ihm bescheinigt, dass er von Verfolgungsmaßnahmen im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes betroffen war. In der Folgezeit absolvierte er die Meisterprüfung zum Kraftfahrzeugtechniker und schloss eine Fortbildung zum Betriebswirt ab. Im Rahmen seiner derzeitigen Tätigkeit als Kraftfahrzeugsachverständiger im Innendienst

LSG Bayern: Eine mehrfache Berücksichtigung des Grundfreibetrages in Höhe von 100 Euro innerhalb eines Monats und ein Abweichen zum Zuflussprinzip sind nicht geboten bei Zufluss von zwei Arbeitsentgelten innerhalb eines Kalendermonats

Eine mehrfache Berücksichtigung des Grundfreibetrages (100 Euro)  innerhalb eines Monats und ein Abweichen zum Zuflussprinzip sind nicht geboten bei Zufluss von zwei Arbeitsentgelten innerhalb eines Kalendermonats, so die Rechtsauffassung des Bayrischen LSG vom 27.03.2013 Az: L 11 AS 810/11. Der Grundfreibetrag nach § 11 Abs 2 Satz SGB II aF (nunmehr § 11b Abs 2 Satz 2 SGB II) ist als monatlicher Aufwand anzusehen, der vom gesamten Einkommen (aus Erwerbstätigkeit) abzusetzen ist, das in dem Monat, für den der Aufwand zu berücksichtigen ist, zufließt, unabhängig davon aus welchen Einkommensquellen der tatsächliche Zufluss stammt und unter welchen tatsächlichen oder rechtlichen Bedingungen dieser Einkommenszufluss zustande gekommen ist. Die Revision wurde zugelassen. Rechtstipp: Anderer Auffassung sind: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2012 - L 7 AS 652/12 , Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 13/13 R; SG Berlin, Urteil vom 18.01.2012, Az.

Amt kürzt Hartz IV wegen RTL-Doku

1000 Euro weniger Unterhalt für Spandauer Familie, weil bei RTL-Doku Partner der Mutter mit in der Wohnung lebt. Erst „Mitten im Leben“, jetzt mitten im Schlamassel. Familie Schneider aus Spandau wurde nach einem Auftritt in dem Fremdschäm-Fernsehformat ein großer Teil ihrer Bezüge vom Jobcenter gestrichen. Ursprünglich wollte sich Siebenfach-Mutter Nicole Schneider (32) mit der Aufwandsentschädigung von 150 Euro etwas dazuverdienen. Mit Noch-Ehemann und Kindern stellte sie in der Doku-Serie eine Problemfamilie dar – also ihren eigenen Alltag, so sollte es scheinen. Aber: „Vor der Kamera mussten mein Mann und ich so tun, als würden wir noch zusammen leben“, sagt die 130-Kilo-Frau zur B.Z.. „Dabei hat Thorsten seine eigene Wohnung. “ Würde der Vater von zwei ihrer sieben Kinder bei der Familie leben, wie es im TV gezeigt wurde, hätten sie weniger Geldanspruch! Ein Schreiben des Jugendamtes soll bestätigen, dass das Ehepaar getrennt lebt. Nicole Schneider: „Wir mussten uns f

Agentur für Arbeit muss für Auszubildende, welche nicht mehr bei den Eltern wohnen auch Nebenkosten bei Eigentumswohnungen berücksichtigen

SG Mainz, Urteil vom 09.04.2013 - S 4 AL 194/11 Eigener Leitsatz Agentur für Arbeit muss für Auszubildende, welche nicht mehr bei den Eltern wohnen, auch Nebenkosten bei Eigentumswohnungen berücksichtigen. SG Mainz- Pressemeldung 6/2013 vom 25.04.2013 Mit Urteil vom 09.04.2013 (Az.: S 4 AL 194/11) gab das Sozialgericht Mainz der Klage einer in Bad Kreuznach lebenden Frau insoweit statt, als im Rahmen der ihr gewährten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) auch die Übernahme der Heiz- und Nebenkosten für eine Eigentumswohnung begehrt wurde. Die Klägerin wohnt gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten in einem beiden gehörenden Haus und befindet sich seit August 2011 in einer Ausbildung zur Altenpflegerin. Bei der Berechnung der Höhe der Beihilfe hatte die Agentur für Arbeit über einen gesetzlich vorgeschriebenen Pauschalbetrag von 149,- € hinaus keine der Aufwendungen mitberücksichtigt, die die Klägerin als monatliche Hauskosten geltend gemacht hatte (Darlehensraten, Heiz- und Nebenkosten

LSG Berlin-Brandenburg: Berlin muss Hartz-IV-Mietsätze neu regeln - zum 2.mal wird die Berliner WAV für unwirksam erklärt

Das Landessozialgericht hat die Regelung zu Mietsätzen für Hartz-IV-Empfänger für unwirksam erklärt. Bereits zum zweiten Mal hat das Gericht die Regelung zu den Mietsätzen für Hartz-IV-Empfänger gekippt. Unter anderem seien die Grenzwerte für Heizkosten zu hoch angesetzt. Geklagt hatte eine 46-jährige alleinerziehende Mutter aus Prenzlauer Berg. Das Land Berlin muss nun eine neue Regelung finden, eine Revision gegen das Urteil ist jedoch möglich. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.04.2013 - L 36 AS 2095/12 NK, die Revision wird zugelassen Berliner WAV (WAufwV BE vom 03.04.2012) ist unwirksam.     Quelle: Hinweis: Mit den Leistungen für die Aufwendungen für die Unterkunft nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II und nach § 35 SGB XII wird das Grundbedürfnis " Wohnen " gedeckt (BSG Urt. v. 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R; BSG Urt. v. 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R), welches Teil des durch den Staat zu gewährleistenden Existenzminimums ist (BVerfG

Meldetermine beim Jobcenter: Hartz-IV-Empfänger erhalten auf Wunsch demnächst eine Erinnerungs-SMS

Arbeitsagentur will Hartz IV-Empfänger per SMS erinnern Leipzig (dpa) - Hartz-IV-Empfänger erhalten auf Wunsch demnächst eine Erinnerungs-SMS, damit sie ihren Termin beim Jobcenter nicht vergessen. Diesen Schritt wolle man voraussichtlich ab Ende April machen, sagte das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, der "Leipziger Volkszeitung". Dies sei eine einfache Möglichkeit, vor allem Jugendliche noch mal kurzfristig auf den Termin bei ihrem Berater hinzuweisen. Die Bundesagentur für Arbeit reagiert damit auf die gestiegenen Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger.

LSG NRW: Die Anrechnung des Elterngeldes auf Hartz IV-Leistungen ist verfassungsgemäß

Mit rechtskräftigem Beschluss hat das LSG NRW am 19.04.2013 Az. L 2 AS 99/13 B wie folgt entschieden: Unter Berücksichtigung des zum 01.01.2011 neu angefügten § 10 Abs. 5 BEEG ist das Elterngeld auf SGB II-Leistungen voll anzurechnen. Etwas anderes gelte nur, wenn bis zur Geburt des Kindes Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt worden sei. § 10 Abs. 5 BEEG ist auch verfassungsgemäß (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.04.2012 - L 19 AS 2012/11). Anmerkung: Unter Berücksichtigung von Wortlaut, Gesetzesmaterialien und den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen ist davon auszugehen, dass die Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs. 5 BEEG hinreichend geklärt ist (so auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.11.2012 - L 19 AS 1283/12 B; Beschluss vom 06.01.2012 - L 7 AS 1107/11 B; Beschluss vom 04.01.2012 - L 12 AS 2089/11 B; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 01.02.2013 - L 6 AS 817/12 B; Landessozialgericht Berli

SG Berlin: Laktoseintoleranz: Monatlich 13 EUR mehr bei Hartz IV

Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung gem. § 21 Abs. 5 SGB II bei Laktoseintoleranz monatlich in Höhe von 13 EUR Das hat jüngst das SG Berlin mit Urteil vom 05.04.2013 - S 37 AS 13126/12 entschieden.  Eigene Leitsätze  Der ernährungsbedingte Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz ohne zusätzliche Komplikationen oder Überschneidungen mit sonstigen Lebensmittelunverträglichkeiten ist mit einem Betrag von 13 € monatlich angemessen erfasst. Dem Gutachten ist der Vorzug gegenüber den bloßen Empfehlungen des DV zu geben, zumal es speziell auf die Mehrkosten bei Laktose-Intoleranz eingeht. Quelle und Volltext der Berliner Gerichtsentscheidung: Harald Thome Hier zum Gutchten , welches das gericht in Auftrag gab: Harald Thome Anmerkung: Das Urteil ist richtungsweisend , vergleichbare Fälle können dieses Info-Material nutzen. Wollen Sie mit dem Jobcenter auf Augenhöhe stehen, denn wenden Sie sich vertrauensvoll bei Fragen an uns. Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- langj

Berthold Bronisz: Rechtswidriges Handeln des Jobcenters Köln?

Köln - Das Jobcenter gerne auch rechtswidrig handeln ist nichts neues, sondern bekannt und anhand von Urteilen der Sozialgerichte auch belegt. Das Jobcenter Köln ist hier also nicht anders, denn auch hier ist rechtswidriges Handeln Teil des Arbeitsalltags. Pikant aber wird es, wenn aus persönlichen Animositäten bewusst rechtswidrig gehandelt wird. Vor einigen Wochen wurde auf dieser Seite darüber berichtet , wie ein "Kunde" des Jobcenters Köln sich zur Wehr setzt. Dieser Kunde war vor Kurzem als Referent zur Ver.di Fachtagung in Düsseldorf eingeladen, um darüber zu reden, warum Betroffene von HartzIV mitunter aggressiv reagieren und warum es manchmal zu Gewaltausbrüchen kommen kann. Auch darüber wurde hier berichtet . Weiterlesen: Berthold Bronisz - Rechtswidriges Handeln des Jobcenters Köln? Berthold Bronisz - Startseite Unser Dank gilt Willy Voigt für die Bereitstellung.

LSG NSB: Zur Rechtsverfolgung in Bagatellstreitigkeiten bei Hartz IV-Leistungen- 0,49 € pro Monat - Das sozialgerichtliche Verfahren kennt keine Bagatellgrenze

Der Bewilligung von PKH steht nicht entgegen, dass die Rechtsverfolgung nur hinsichtlich geringer Beträge im "Centbereich" Erfolgsaussicht aufweist. So die Rechtsauffassung des am 24.04.2013 veröffentlichten Beschlusses des LSG NSB Az. L 11 AS 949/10 B. Insbesondere sind Rechtsstreitigkeiten um geringe Beträge nicht (allein) wegen ihres niedrigen Streitwerts mutwillig. Die Bewilligung von PKH scheitert auch nicht allein wegen des geringen im einsteilligen Euro-Bereich liegenden Streitwertes an der Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 121 Abs 2 ZPO. Eine andere Beurteilung würde nämlich den Vorgaben des BVerfG zum Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit i.S.v. Art 3 Abs 1 i.V.m. Art 20 Abs 3 GG widersprechen (vgl. BVerG, Beschluss vom 24. März 2011 - 1 BvR 1737/10). Schließlich ist es unzulässig, die Frage, ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint, auf eine ausschließliche Beurteilung des Verhältnisses von Streitwert und

Hartz IV: Keine Verfassungswidrigkeit der Rechtsfolgenbelehrung, und damit der Sanktionsregelungen

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.04.2013 - L 12 AS 374/13 B ER rechtskräftig Eigene Leitsätze Die Regelungen der §§ 31 bis 31b SGB II sind nicht verfassungswidrig (vgl. Beschluss vom 21.12.2012, - L 12 AS 2232/12 B - ; Beschluss vom 06.02.2013 - L 12 AS 2355/12 B ER). Eine Verletzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum liegt nicht vor. Der Gesetzgeber hat die Kürzung bzw. Streichung der Leistungen nicht alternativlos angeordnet. Vielmehr sieht das Gesetz hierzu modifizierende Regelungen vor, durch die die Existenz des Antragstellers gesichert wird (z.B. § 31a Abs. 3 SGB II). Durch diese Regelung ist das Existenzminimum sichergestellt. Rechtstipp: LSG NRW, Beschluss vom 21.12.2012 - L 12 AS 2232/12 B Eigene Leitsätze In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden. § 31 a Abs. 2 SGB II ist nicht verfassungswidrig(vgl. hierzu auch

Ohne Nachweis der Meldeaufforderung durch Jobcenter keine Sanktionen

Die Bundesregierung bestätigt die Auffassung der Partei DIE LINKE und ihrer Vorsitzenden Frau Katja Kipping, dass keine Sanktionen wegen Meldeversäumnissen bei Hartz IV verhängt werden können, wenn das Jobcenter den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs der Meldeaufforderung nicht nachweisen kann. Katja Kipping- Die Linke Rechtstipp: Enthält die Akte keinen Vermerk über den Tag der Aufgabe zur Post, gilt die Zugangsfiktion des § 37 Abs. 2 S. 1 SGB X nicht (BSG Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - Rn. 17). Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

SG Frankfurt: Krankenkasse muss für Mobilität behinderter Kinder zahlen

Sechsjährige Klägerin benötigt Brems- und Schiebehilfe für ihren Rollstuhl Die sechsjährige Klägerin, die von ihren Eltern vertreten wird, leidet an einer genetisch bedingten tiefgreifenden Entwicklungsstörung. Sie kann aufgrund dieser Erkrankung allein weder gehen, stehen noch sitzen. Die Krankenkasse hat ihr deshalb bereits einen speziellen Rollstuhl bewilligt. In diesem Rollstuhl wird die Klägerin vor allem von ihrem Vater oder ihrer Mutter geschoben. Allerdings hat der Vater bereits einen Herzinfarkt mit nachfolgender Bypass-OP erlitten, während bei der Mutter erhebliche Wirbelsäulenbeschwerden bestehen. Der behandelnde Arzt verordnete daher eine elektrische Schiebe- und Bremshilfe für den Rollstuhl, die einschließlich Zubehör etwa 3.500,00 € kostet. Die Übernahme dieser Kosten hat die Krankenkasse abgelehnt. Für einen Ausgleich der Behinderung habe sie bereits durch die Kostenübernahme für den Rollstuhl gesorgt. Hiermit könne die Klägerin jedenfalls von ihrer Mutter im Nahbere

Sozialhilferecht: 8.Senat des BSG muss entscheiden, ob sich die Einkommensgrenze von 100.000 Euro in 43 Abs. 2 Satz 1 SGB XII auf das Einkommen des einzelnen Elternteils bezieht

Terminvorschau des BSG Nr. 20/13 Der 8. Senat des BSG beabsichtigt, am 25.04.2013 aufgrund mündlicher Verhandlung über fünf Revisionen aus dem Gebiet des Sozialhilferechts zu entscheiden. Im Streit sind Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungsleistungen) nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch ‑ Sozialhilfe ‑ (SGB XII) ab 1.8.2007. Der Beklagte hat die Leistungsgewährung abgelehnt, weil die Eltern des Klägers nach dessen ei­genen Angaben gemeinsam über Einkommen von 100.000 Euro jährlich verfügten. Die hier­gegen vor dem 1.4.2008 erhobene Klage hatte insoweit Erfolg, als das Sozialgericht (SG) den angegrif­fenen Bescheid aufgehoben und den Beklagten verurteilt hat, über den Antrag des Klä­gers erneut zu entscheiden; die weiter gehende Klage wurde abgewiesen. Zur Begründung seiner Entschei­dung hat das SG ausgeführt, die Einkommensgrenze von 100.000 Euro in § 43 Abs 2 SGB XII, die zum Ausschluss eines Anspruchs auf Grundsicherungsleistunge

LSG Rheinland-Pfalz: Elterngeld als Einkommen bei "Hartz IV"

Pressemeldung 7/2013 Landessozialgericht RP Die Berücksichtigung von Elterngeld seit dem 01.01.2011 als ein die Leistung minderndes Einkommen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") ist rechtmäßig und verfassungsrechtlich nicht beanstanden. Dies entschied der 6. Senat des Landessozialgerichts in einem heute veröffentlichten Urteil. Die Kläger wandten sich mit ihrer Klage insbesondere gegen die Berücksichtigung des Elterngeldes als Einkommen, da damit der Sinn und Zweck dieser Leistung unterlaufen werde und es zu einer verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung von Beziehern von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende komme. Gefordert wurden monatlich um 300,00 € höhere Leistungen. Dem sind das Sozialgericht Koblenz und auch das Landessozialgericht nicht gefolgt. Das Elterngeld dürfe, wie auch das Kindergeld, abzüglich einer Versicherungspauschale, als Einkommen berücksichtigt werden. Dies entspreche dem ab dem 01.01.2011 gelt

ak - analyse & kritik - zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 582 / 19.4.2013: Wirtschaft & Soziales - Am Anfang steht, die Geduld zu verlieren

ak - analyse & kritik - zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 582 / 19.4.2013 Wirtschaft & Soziales - Am Anfang steht, die Geduld zu verlieren Warum Erwerbslose eher selten kollektiv protestieren und was das für die Erwerbslosenproteste bedeutet Seit der großen Mobilisierung 2003/2004 gegen Hartz IV sind bundesweite öffentlichkeitswirksame Proteste von Erwerbslosen gegen sozialstaatliche Reglementierungen und Verarmungspolitik ausgeblieben. Warum dies so ist, wird von den bundesweiten Erwerbslosennetzwerken unterschiedlich eingeschätzt. Ein Teil sieht im nicht geschlossenen Auftreten einen wesentlichen Grund für die Erfolglosigkeit. Von Harald Rein Weiterlesen: ak 582: Am Anfang steht, die Geduld zu verlieren ak 582 Unser Dank gilt Willy Voigt für die Bereitstellung.

Rückforderungsbescheide der Arbeitsagenturen, Experteninterview mit Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann

Rückforderungsbescheide der Arbeitsagenturen, Experteninterview mit Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann In der Schuldenberatung spielen auch öffentlich-rechtliche Gläubiger eine zunehmende Rolle. Anders als andere Gläubiger können diese ihre Forderung durch einen einfachen Leistungsbescheid geltend machen und müssen ihre Forderung nicht erst einklagen. Eine besondere Rolle kommt dabei den Rückforderungsansprüchen der Arbeitsagenturen zu. Worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten, haben wir Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Ludwig Zimmermann in dem nachfolgenden Interview gefragt: Was müssen Betroffene beachten, wenn Sie einen Rückforderungsbescheid der Arbeitsagentur erhalten? RA Zimmermann : Der Gesetzgeber hat hohe Anforderungen an die Aufhebung und Abänderung von Leistungsbescheiden gestellt, so dass immer die Gefahr besteht, dass die Anforderungen nicht eingehalten werden und die Rückforderung deshalb rechtswidrig ist. Als Faustforme

Hartz-IV-Mieten - Landessozialgericht überprüft Berliner Richtwerte

von Sigrid Kneist Am Donnerstag wird das Landessozialgericht entscheiden, ob die Berliner Regelungen zur Übernahme von Hartz-IV-Mieten rechtmäßig sind. Zwei Leistungsbezieher haben ein Normenkontrollverfahren beantragt. Das Landessozialgericht in Potsdam wird am Donnerstag darüber entscheiden, ob die Regelungen des Landes Berlin zur Übernahme der Mietkosten von Hartz-IV-Empfängern rechtmäßig sind. Zwei Leistungsbezieher haben ein sogenanntes Normenkontrollverfahren beantragt, mit dem nicht ihr Einzelfall geklärt wird, sondern die zugrunde liegende Verordnung. Diese war erst im vergangenen Mai von Sozialsenator Mario Czaja (CDU) auf den Weg gebracht worden, nachdem das Bundessozialgericht die vorherigen Regelungen als nicht rechtmäßig bezeichnet hatte. Schon beim Inkrafttreten stieß die neue Verordnung bei der Opposition, Sozialverbänden und Mieterverein auf Kritik. Die Richtwerte, die sich unter anderem am Mietspiegel orientierten sowie die Größe des Mietshauses und

SG Mainz: Nächtlicher Fußweg durch Industriegebiet zum Beschäftigungsort ist zumutbar

SG Mainz: Nächtlicher Fußweg durch Industriegebiet zum Beschäftigungsort ist zumutbar zu SG Mainz, Urteil vom 11.04.2013 - S 10 AS 1221/11 . ( Pressemeldung 4/2013 Sozialgericht Mainz ) Einem Empfänger von Arbeitslosengeld II («Hartz IV») kann es zur Aufnahme einer Tätigkeit zumutbar sein, einen nächtlichen Weg von der Arbeitsstelle nach Hause durch ein Industriegebiet zurückzulegen. Dies hebt das Sozialgericht Mainz hervor (Urteil vom 11.04.2013, Az.: S 10 AS 1221/11). Hartz-IV-Empfängerin weist Stelle wegen Angst vor Heimweg zurück Das Jobcenter hatte der Klägerin eine Stelle in einer Wäscherei in einem Industriegebiet angeboten. Die Beschäftigung sah auch den Einsatz in der Nachtschicht vor, die um 22 Uhr endet. Die Klägerin nahm die Tätigkeit nicht auf, da sie sich nicht traute, nachts den Weg von der Arbeitsstelle zu ihrer etwa 2,7 Kilometer entfernt liegenden Wohnung zu Fuß zurückzulegen. Ein Auto oder Fahrrad besitze sie

Hartz IV-Empfänger müssen Fahrkosten zur Ausübung des Umgangsrechts nicht aus der Regelleistung ansparen- keine Bagatellgrenze in Höhe von 10% der maßgeblichen Regelleistung

So die Rechtsauffassung des LSG NRW, Urteil vom 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12 , Revision wird zugelassen Eigene Leitsätze Auch nur ein Bedarf von 27,20 Euro für Fahrkosten zur Ausübung des Umgangsrechts ist als unabweisbarer Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II vom Jobcenter zu gewähren und ist nicht vom Leistungsbezieher aus der Regelleistung anzusparen. Eine sog. Bagatellgrenze , wonach dem Leistungsberechtigten pauschal und ohne weitere Prüfung immer dann auf vorrangige Einsparmöglichkeiten verwiesen werden könne, wenn der atypische Bedarf "lediglich" in einer Höhe von bis zu 10% des Regelbedarfs anfalle, existiert nicht. Eine unterschiedliche Bewertung im Hinblick auf die Höhe von Bagatellbeträgen im Sinne von § 73 SGB XII und § 21 Abs. 6 SGB II, ist selbst bei Annahme der Zulässigkeit von Bagatellgrenzen im Rahmen des § 21 SGB II nicht gerechtfertigt. Auch die anrechnungsfreien Beträge aus dem Nebenverdienst stehen einer Übernahme von Umgangskosten nicht e

Ex-Freiberufler: Kasse darf Hartz-IV-Empfänger abweisen - Keine gesetzliche Krankenversicherung für ehemals Selbständige

So die Rechtsauffassung des Sozialgerichts Bremen, Urteil vom 11.04.2013 - S 4 KR 27/11 5 Abs. 5a SGB V ist auch auf ehemals Selbständige anwendbar, die nicht unmittelbar vor dem ALG-II-Bezug selbständig tätig waren. Entscheidend ist nur, daß sie zuletzt vor der Antragstellung selbständig gewesen sind (Anschluss an LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.08.2010, Az. L 16 KR 329/10 B ER und Beschluss vom 30.04.2012, Az. L 16 KR 134/12 B ER). Die Tatsache, dass er nicht bis zur Aufnahme des ALG II-Bezuges weiterhin selbständig war, ist vorliegend unschädlich. Entgegen anderslautender Auffassung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.12.2010, Az. L 1 KR 368/10 B ER, L 1 KR 370/10 B PKH; Beschluss vom 11.03.2011, Az. L 1 KR 326/10) zwingt der Wortlaut der Vorschrift (" gehört") nicht dazu anzunehmen, dass sie nur dann anwendbar ist, wenn die Selbständigkeit übergangslos bis zum ALG-II Bezug bestand. Das LSG Nordrhein-Westfalen führt dazu in seinem Beschluss vom

Fwd: L.E.O. Köln, Berthold Bronisz: Ver.di Fachtagung - Gewalt im Jobcenter in Düsseldorf am 16. April 2013 - "Willst du psychisch Kranke sehn', musst du nur ins Jobcenter gehn'"

Ver.di Fachtagung - "Gewalt im Jobcenter" Veröffentlicht am Freitag, 19. April 2013 13:15 Geschrieben von Berthold Bronisz Am 16. April 2013 fand in Düsseldorf die Fachtagung "Gewalt im Jobcenter" statt, zu der ich, neben vielen Fachreferenten der Jobcenter selbst, als Referent eingeladen wurde, um aus Sicht der HartzIV-Betroffenen darzulegen, wieso es zu Aggressionsausbrüchen kommt. Das es kein Zuckerschlecken werden würde vor über 100 Personalräten der Jobcenter zu referieren war eigentlich von Anfang an klar. Insbesondere, wenn man der Einzige ist, der als Betroffener, bzw. für die Betroffenen eine Sichtweise darlegt, die den Jobcenter-Mitarbeitern zwar bekannt sind, aber stets verdrängt wird. Anlass der Fachtagung war der schreckliche Mord im Jobcenter Neuss, bei der eine Sachbearbeiterin von einem Erwerbslosen erstochen wurde, weil dieser in der irrigen Annahme war, dass man mit seinen Daten handeln wollte. Zudem war sie selber noch nicht einmal d

Rumänische Staatsangehörige und dessen Tochter türkischer Nationalität haben Anspruch auf Hartz IV

Sozialgericht Bremen, Urteil vom 27.03.2013 - S 21 AS 1135/12 1. Der Leistungsausschluss nach § 7 ABs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II verstößt gegen Art. 4 EGV 883/2004 und ist daher europarechtswidrig. 2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind keine Sozialhilfeleistungen im Sinne von Art. 24 Abs. 2 EGRL 2004/38(vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 22.12.2010, Az. L 16 AS 767/10 B ER; anderer Auffassung  LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.04.2010, Az. L 13 AS 1124/10 ER-B). Bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den Behörden sind wir ihnen gerne behilflich. Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Sozialberater des RA L. Zimmermann.

Hartz IV - Keine Rückzahlung der an den Vermieter ausbezahlten Wohnungsmiete

Bayrisches LSG - Pressemitteilung vom 19.04.2013 Hartz IV - Keine Rückzahlung der an den Vermieter ausbezahlten Wohnungsmiete Wer Hartz-IV-Leistungen erhält, bekommt auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. In Einzelfällen dürfen die Jobcenter z.B. Mieten direkt an dem Vermieter ausbezahlen, insbesondere wenn der Mietvertrag erhalten werden soll. Was aber, wenn das Jobcenter noch die Miete direkt zahlt, obwohl der Hartz-IV-Empfänger nicht mehr bedürftig ist? Von wem erhält das Jobcenter die Zahlung zurück? Das Bayer. Landessozialgericht hat dazu entschieden, was zu tun ist, wenn der Vermieter den Mietzins erhält, obwohl der Hartz-IV-Empfänger aus der Wohnung schon ausgezogen war. Hintergrund Auf Antrag der Mutter des damals noch minderjährigen Leistungsempfängers hatte das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung dem Vermieter direkt überwiesen. Dies geschah auch noch für einen Monat, in dem der Leistungsempfänger aus der Mietwohnung bereits ausgezogen war. Trotz For

KEAs senken Sanktionsquote in Köln

In Sachen Sanktionen gegen Erwerbslose liegt das Jobcenter Köln etwas unter dem Bundesdurchschnitt. Der Beträgt 3,4 Prozent (aller Hartz-IV-Betroffener), in Köln 2,7. Und der am 17.04.2013 im Kölner Stadt Anzeiger zitierte stellvertretende Geschäftsführer des Kölner Jobcenters, Olaf Wagner, glaubt allen ernstes, es läge allein an der moralischen Einstellung seiner Behörde. Das ist nicht fair! Die KEAs sind schlecht in der Dokumentation ihrer "Arbeit" oder ihres Engagements, was daran liegen mag, dass sie mitunter hedonistisch veranlagt und zudem politische Überzeugungstäter sind. Geld kriegen die auch nicht dafür. Deswegen werden Die KEAs nicht beweiskräftig sagen können, wie hoch ihr Anteil an der schwächelnden Sanktionsquote Kölns tatsächlich sein mag. (Wenn das mal keinen Ärger gibt, Herr Wagner.) Einer Hochrechnung zufolge leisten KEAs über 500 Begleitungen im Jahr. Die Mittwochsberatung wird wöchentlich von 20 bis 40 Menschen aufgesucht, KEA-Mitglieder haben