Wer am Arbeitsplatz gemobbt wird, hat einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Den muss er innerhalb von zwei Jahren geltend machen, ansonsten ist er verwirkt. So entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg:
Der Arbeitegeber müsse nach zwei Jahren nicht mehr damit rechnen wegen eines Mobbingfalles in Anspruch genommen zu werden. Rechte können verwirkt werden, wenn sie längere Zeit nicht ausgeübt werden. Denn dann kann der Gegner darauf vertrauen, dass nichts mehr passiert.Wie lange diese Zeitspanne sein muss, ist unterschiedlich.
In dem Fall des LAG Nürnberg hatte der Mitarbeiter bis zum Jahre 2012 gewartet, um Mobbingfälle aus den Jahren 2006 bis 2009 geltend zu machen. Wer soll sich da noch mit Sicherheit erinnern ? Die Erinnerung verblasse, so das LAG, und es komme zu Wertungswidersprüchen, denn die Schadenersatzansprüche wegen Mobbings nach dem AGG müssen innerhalb von 2 Monaten geltend gemacht werden.
Vera Munz, Rechtsanwältin im Sozialrechtsexpertenteam
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