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Brandenburgs Jobcenter prüfen sittenwidrige Stundenlöhne Klagen gegen Niedriglöhne

Weniger als drei Euro Stundenlohn für die Arbeit in einem Computerladen oder beim Pizzaservice – solche Hungerlöhne sind in Brandenburg kein Einzelfall. Die Jobcenter prüfen in mehreren Hundert Fällen eine Klage, denn sie müssen Niedrigstlöhne meist bis zum Hartz-IV-Satz aufstocken.
Lohndumping auf Staatskosten verstößt gegen die Gesetze, sagt Olaf Möller, Sprecher der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit. „Sittenwidrig ist ein Lohn, wenn weniger als zwei Drittel des Tariflohns oder des ortsüblichen Lohns gezahlt wird“, erklärt Möller. Zwei Fälle wurden bereits vor Gericht im Sinne der Jobcenter entschieden (MAZ berichtete).
In der Uckermark hatte ein Pizzaservice einem Beschäftigten nur 1,59 Euro pro Stunde gezahlt, bei einem Computerhändler in Lübben (Oberspreewald-Lausitz) waren es 2,84 Euro. Beide Firmen müssen den Lohn erhöhen und von den Jobcentern gezahlte Leistungen zurückzahlen. Im Bereich der Arbeitsagentur Cottbus gibt es acht offene Klagefälle, die Arbeitsagentur Potsdam brachte fünf Fälle vor Gericht, alle noch ohne Entscheidung. Aber die Klagen sind nur die Spitze des Eisbergs, so Möller. In den meisten Fällen komme es zu einer Einigung außerhalb des Gerichts. So wurden in den Jobcentern der Arbeitsagentur Potsdam schon etwa 100 Fälle von Niedriglöhnen weit unter fünf Euro geprüft. „Der niedrigste Lohn liegt bei unter zwei Euro“, erklärt Sprecherin Isabel Wolling. Häufig handele es sich um Minijobs auf 450-Euro-Basis mit hoher Stundenzahl. In elf Fällen ist es bereits zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen. Dabei wurden 32.500 Euro eingetrieben.
Im Landkreis Uckermark sieht man durch die Klagewelle eine größere Bereitschaft der Unternehmen, höhere Löhne zu zahlen. „Es wird einfacher für unsere Mitarbeiter im Jobcenter, die Firmen zu überzeugen“, sagt Ramona Fischer, Sprecherin des Kreises.
Die Grenze für sittenwidrige Löhne ist für jeden Beruf eine andere. Helfer an der Tankstelle etwa bekommen laut Tarif 6,41<TH>Euro pro Stunde. Zwei Drittel dieses Betrags sind 4,20 Euro. Diesen Stundenlohn muss auch ein tarifungebundener Tankstellenpächter zahlen. Ähnlich hoch liegt die Schwelle im Gastgewerbe, im Einzelhandel sind dagegen mindestens 7,03 Euro fällig.
Noch etwas anders ist die Lage in Branchen, in denen allgemein verbindliche Mindestlöhne festgesetzt wurden. Pflegekräfte erhalten acht Euro pro Stunde, Bauarbeiter mindestens 10,25 Euro. Diese Grenze gilt unmittelbar. Der Zoll geht bei Verstößen mit Bußgeldern gegen die Firmen vor.
Von Ulrich Nettelstroth

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