Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
stellt in einer einmaligen Sonderaktion 1.000
Energieberatungs-Gutscheine in Höhe von 250 Euro für die Energieberatung
in Wohngebäuden vor Ort bereit (sog. Vor-Ort-Beratung).
Die ersten 1.000 Antragsteller erhalten zusätzlich zur aktuellen
Förderung eine Gutschrift von 250 Euro. Gleichzeitig wird eine
Befragungsaktion der Eigentümer gestartet, die zur weiteren Optimierung
des Förderangebotes genutzt werden soll.
Ziel der Bundesregierung ist ein weitgehend klimaneutraler Gebäudebestand in 2050. Die Vor-Ort-Beratung ist das derzeit umfassendste Informationsinstrument für den Eigentümer, um die Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus in sinnvollen Einzelschritten zu planen. Bisher wird die Beratung bereits durch Übernahme von 50% der Beratungskosten, höchstens aber mit 400 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und mit 500 Euro für Mehrfamilienhäuser gefördert.
Unter www.energie-effizienz-experten.de können qualifizierte Energieberater/innen in der jeweiligen Umgebung gefunden werden. Diese stellen den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und reichen nach der Vor-Ort-Beratung die Unterlagen zum Verwendungsnachweis (Beratungsbericht, Rechnung, Verwendungsnachweiserklärung) sowie den Gutschein beim BAFA ein. Der Gutscheinwert von 250 Euro wird dann unmittelbar an den Gutscheininhaber ausgezahlt.
Der Gutschein ist unter www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/ elektronisch abrufbar und gilt für die ersten 1.000 Anträge, die zwischen dem 03.09.2013 und dem 31.12.2013 beim BAFA eingehen.
Ziel der Bundesregierung ist ein weitgehend klimaneutraler Gebäudebestand in 2050. Die Vor-Ort-Beratung ist das derzeit umfassendste Informationsinstrument für den Eigentümer, um die Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus in sinnvollen Einzelschritten zu planen. Bisher wird die Beratung bereits durch Übernahme von 50% der Beratungskosten, höchstens aber mit 400 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und mit 500 Euro für Mehrfamilienhäuser gefördert.
Unter www.energie-effizienz-experten.de können qualifizierte Energieberater/innen in der jeweiligen Umgebung gefunden werden. Diese stellen den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und reichen nach der Vor-Ort-Beratung die Unterlagen zum Verwendungsnachweis (Beratungsbericht, Rechnung, Verwendungsnachweiserklärung) sowie den Gutschein beim BAFA ein. Der Gutscheinwert von 250 Euro wird dann unmittelbar an den Gutscheininhaber ausgezahlt.
Der Gutschein ist unter www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/ elektronisch abrufbar und gilt für die ersten 1.000 Anträge, die zwischen dem 03.09.2013 und dem 31.12.2013 beim BAFA eingehen.
Gericht/Institution: | BMWi |
Erscheinungsdatum: | 03.09.2013 |
Quelle: juris
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