Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung gem. § 21 Abs. 5 SGB II bei Laktoseintoleranz monatlich in Höhe von 13 EUR
Das hat jüngst das SG Berlin mit Urteil vom 05.04.2013 - S 37 AS 13126/12 entschieden.
Eigene Leitsätze
Der ernährungsbedingte Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz ohne zusätzliche Komplikationen oder Überschneidungen mit sonstigen Lebensmittelunverträglichkeiten ist mit einem Betrag von 13 € monatlich angemessen erfasst.
Dem Gutachten ist der Vorzug gegenüber den bloßen Empfehlungen des DV zu geben, zumal es speziell auf die Mehrkosten bei Laktose-Intoleranz eingeht.
Quelle und Volltext der Berliner Gerichtsentscheidung: Harald Thome
Hier zum Gutchten, welches das gericht in Auftrag gab: Harald Thome
Anmerkung: Das Urteil ist richtungsweisend , vergleichbare Fälle können dieses Info-Material nutzen. Wollen Sie mit dem Jobcenter auf Augenhöhe stehen, denn wenden Sie sich vertrauensvoll bei Fragen an uns.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- langjähriger Sozialberater des RA L. Zimmermann.
Das hat jüngst das SG Berlin mit Urteil vom 05.04.2013 - S 37 AS 13126/12 entschieden.
Eigene Leitsätze
Der ernährungsbedingte Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz ohne zusätzliche Komplikationen oder Überschneidungen mit sonstigen Lebensmittelunverträglichkeiten ist mit einem Betrag von 13 € monatlich angemessen erfasst.
Dem Gutachten ist der Vorzug gegenüber den bloßen Empfehlungen des DV zu geben, zumal es speziell auf die Mehrkosten bei Laktose-Intoleranz eingeht.
Quelle und Volltext der Berliner Gerichtsentscheidung: Harald Thome
Hier zum Gutchten, welches das gericht in Auftrag gab: Harald Thome
Anmerkung: Das Urteil ist richtungsweisend , vergleichbare Fälle können dieses Info-Material nutzen. Wollen Sie mit dem Jobcenter auf Augenhöhe stehen, denn wenden Sie sich vertrauensvoll bei Fragen an uns.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- langjähriger Sozialberater des RA L. Zimmermann.
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