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Es werden Posts vom März, 2013 angezeigt.

Die Streichung des befristeten Zuschlags nach § 24 SGB II a.F. durch Art. 15 HBeglG 2011 vom 9. Dezember 2010 zum 1. Januar 2011 ist verfassungsgemäß

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 01.03.2013 - L 6 AS 42/12 Die Streichung des befristeten Zuschlags nach § 24 SGB II a.F. durch Art. 15 HBeglG 2011 vom 9. Dezember 2010 zum 1. Januar 2011 ist verfassungsgemäß. Für einen Leistungsberechtigten, dem Arbeitslosengeld II mit einem befristeten Zuschlag für den Zeitraum vom 1. Oktober 2010 bis zum 31. März 2011 bewilligt worden war, entfaltet die Gesetzesänderung unechte Rückwirkung. Diese ist nach den Maßstäben der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (zuletzt Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. Oktober 2012 – 1 BvL 6/07) zulässig.

SG Karlsruhe: Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit

Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 19.03.2013 - S 1 SF 1000/13 AB Die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags begründet für das anhängige Hauptsacheverfahren keine Besorgnis der Befangenheit des Richters (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 18.01.2006 - L 11 KR 157/06 A). Auch die Abweisung früherer Klagen des Antragsteller begründet für sich allein keine Besorgnis der Befangenheit des Richters für weitere Klageverfahren desselben Beteiligten (vgl. BVerfG, NZS 2011, 92 ff. m.w.N). Anmerkung: Nach § 60 Abs. 1 SGG i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO findet wegen Besorgnis der Befangenheit die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich befangen ist, sondern darauf, ob der Beteiligte bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfG, NJW 2010, 669 sowie BSG SozR 1500 § 60 Nr. 3

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in Kraft getreten -Änderung § 11b SGB II, Alg II-VO § 1 Abs. 7 und § 82 Abs. 3 SGB XII rückwirkend zum 01.01.2013

Vorgestern, also am 28. März wurde das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" (Ehrenamtsstärkungsgesetz - EhrAmtStG) vom 21.03.2013 im Online-Bundesgesetzblatt veröffentlicht, ist also nun endlich in Kraft getreten: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl Ehrenamtsstärkungsgesetz: http://www.buzer.de/s1.htm?a=&g=EhrAmtStG&kurz=SGB+XII&ag=3415 Geändert wurden rückwirkend ab 1. Januar 2013 nach Artikel 8, 9 und 10 des Gesetzes: -- § 11b Abs. 2 SGB II neu: http://www.buzer.de/gesetz/2602/al37618-0.htm -- § 82 Abs. 3 SGB XII neu: http://www.buzer.de/gesetz/3415/al37622-0.htm -- § 1 Abs. 7 Alg II-Verordnung neu: http://www.buzer.de/gesetz/8014/al37627-0.htm Ich rate Betroffenen, nun für den Zeitraum ab 1.1.2013 Überprüfungsanträge zu stellen (ggf. auch Widersprüche bei aktuellem Bescheid), um Nachzahlungen zu erhalten und für die Zukunft Änderungsbescheide unter Berücksichtigung des erhöhten Freibetrags. Quelle: Anmerkung: Wertvoller Hinweis ein

BSG aktuell: Pflicht zur Vorlage einer Einkommensprognose

BSG, Urteil vom 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R Ein Leistungsbezieher nach dem SGB II ist im Rahmen seiner Mitwirkungsobliegenheiten nach § 60 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB I gehalten, Angaben über seine voraussichtlichen Einkünfte und Ausgaben im Zusammenhang mit seiner selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt unter Verwendung des Vordruck EKS zu machen. Bei den dem Leistungsbezieher insoweit abverlangten Angaben handelt es sich um Tatsachen im Sinne der genannten Norm. Dies ergibt sich aus dem Zweck der Regelung und ihrem systematischen Zusammenhang. Ferner ergibt sich durch die Angaben in der Anlage EKS auch keine übermäßige Heranziehung im Rahmen der in § 65 SGB I geregelten Grenzen der Mitwirkung. Insoweit ist in Rechnung zu stellen, dass es sich um Anforderungen im Rahmen eines steuerfinanzierten Fürsorgesystems handelt, das an die Hilfebedürftigkeit der Antragsteller anknüpft. Die geforderten Angaben halten sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Berechnung des Einkommens aus

Literaturtipp: Der Paritätische Gesamtverband - Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose

Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose Hartz IV Grundsicherung Hrsg: Der Paritätische Gesamtverband. Verlag: C. H. Beck Stand: 1. März 2013, 5. Auflage Format: PDF, 1,4 MB - Bitte selbst downloaden Download: ALG-2-neu-web.pdf Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Veröffentlichungen Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose Hartz IV Grundsicherung Ratgeber 5. Auflage 2013. Buch. 64 S. Geheftet C.H.BECK ISBN 978-3-406-64819-9 Stand: 1. Januar 2013 Format (B x L): 21,0 x 29,7 cm Gewicht: 207 g Hinweis: Die 4. Auflage (978-3-406-61417-0) ist vergriffen. Erschienen: 2013 sofort lieferbar! 4,90 € inkl. MwSt. Mengennachlass für Endkunden ab 50 Exemplaren 4,68 € inkl. MwSt. Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose | Buch | beck-shop.de

O-Ton Aktuell: Schweizer Forscher widerlegen Klischee des zufriedenen Arbeitslosen

(o-ton) Arbeitslosigkeit ist keine Gewöhnungssache. Auch nach längerer Zeit arrangieren sich Betroffene nicht mit ihrer Situation, sondern erleben sie als zunehmend belastend. Das belegen Wissenschaftler der Universität Lausanne. Sie empfehlen daher eine konsequent aktivierende Arbeitsmarktpolitik statt Sanktionen. Weiterlesen: Schweizer Forscher widerlegen Klischee des zufriedenen Arbeitslosen | O-Ton Arbeitsmarkt

Höhe des Regelbedarfs nach dem SGB II für ein Ehepaar mit einem zweijährigen Kind nicht verfassungswidrig zu niedrig bemessen

Der 4. Senat des Bundessozialgerichts konnte sich in dem Verfahren B 4 AS 12/12 R am 28. März 2013 insbesondere nicht davon überzeugen, dass der Gesetzgeber die Höhe der Regelbedarfe der Kläger zum 1. Januar 2011 unter Verstoß gegen Art 1 Grundgesetz (Menschenwürde) in Verbindung mit Art 20 Grundgesetz (Sozialstaatsprinzip) zu niedrig bemessen hat. Dies gilt sowohl für den Regelbedarf eines Alleinstehenden, von dem der Regelbedarf von zwei Erwachsenen, die zusammenleben, abgeleitet ist, als auch dem von zwei Erwachsenen, in deren Haushalt ein zweijähriges Kind lebt. Ebenso wenig ist der für Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres gesetzlich vorgesehene Bedarf in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Sowohl die Methode (Bestimmung eines Verteilungsschlüssels für die Zuordnung der Bedarfe zu einzelnen Personen innerhalb der Familie) zur Bestimmung des kindlichen Bedarfs, als auch die Aufspaltung der Grundsicherungsleistungen in Regelbedarf sowie Bildungs- und Teilhab

Antisemitismus – Vorwurf gegen Jobcenter Düsseldorf bleibt ungeklärt

Ergebniss der Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Antisemitismus bleibt wohl Verschlusssache. Weil bestimmte Mitarbeiter von Jobcentern in Düsseldorf über Jahre hinweg mit rechtswidrigen Bescheiden und unberechtigten Rückforderungen eine Familie in Düsseldorf malträtierten, leitete Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit, eine Antisemitismus Untersuchung ein. Die durch jahrelange Verfolgung stigmatisierte Familie ist wegen schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Sozialgeld angewiesen. Mitarbeitern des Jobcenters Düsseldorf Mitte stehen im Verdacht, gezielt gegen eine jüdische Familie zu arbeiten. Doch Mitarbeiter des Jobcenter Düsseldorf Mitte interessierte das nicht. Zuerst weigerte sich die Behörde, generell auf die Anträge zu reagieren. Später, nachdem sich das Sozialgericht Düsseldorf eingeschaltet hatte, erließ das Jobcenter willkürlich Ablehnungsbescheide. Als das Gericht allerdings durchaus den Anspruch auf Sozialgeld bestätigte, zahlte

Frust über Frist - Zur Lage in den Jobcentern

Vielen Beschäftigten droht die Kündigung. Sie fordern die Entfristung aller befristeten Arbeitsverträge "Viele Beschäftigte sind psychisch und physisch am Ende", sagt Jochen Knuth, Personalrat im Jobcenter Berlin-Pankow. Er und die 60.000 Mitarbeiter/innen in den Jobcentern bundesweit versuchen, Millionen Jobsuchenden aus der Arbeitslosigkeit zu helfen. Das schlaucht, wenn man sich ausrechnet, wie viele Erwerbslose auf einen Berater wie Jochen Knuth kommen. Doch jetzt droht vielen von ihnen selbst das berufliche Aus. Weil sie nur befristet beschäftigt sind, entweder bei der Bundesagentur für Arbeit, bei Kommunen oder Landkreisen. Nach zwei Jahren laufen die Verträge spätestens aus, die befristet Beschäftigten werden entlassen oder, wenn sie Glück haben, beim jeweils anderen Träger erneut für zwei Jahre beschäftigt. Um diese Situation zu beenden, haben die Personalräte der 306 Jobcenter in Deutschland Unterschriften gesammelt. Die Liste werden sie bei der vierten Ko

Hartz IV - Verwaltungsgericht Wiesbaden: Statistisches Bundesamt verweigert aufgrund des Statistikgeheimnisses zu Recht Einsicht in die Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Jahres 2008 - Daten aus den Haushaltsbüchern unterliegen dem Staatsgeheimnis

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass das Statistische Bundesamt zu Recht eine Einsicht in die Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Jahres 2008 verweigert hat, da die Informationen dem Statistikgeheimnis unterliegen. Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 15.03.2013 Az.: 6 K 1374/11.WI Wiesbaden, den 27.03.2013 Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Urteil vom 15.03.2013 eine Klage zurückgewiesen, mit der der Kläger vom Statistischen Bundesamt Informationen über die Ermittlung der sozialhilferechtlichen Regelsätze, die er für Alleinstehende zu niedrig hält, aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes erstrebte. Aufgrund seiner persönlichen Erfahrungen könne er sich nicht vorstellen, dass die Höhe des Regelsatzes anhand der dem Regelsatz zugrunde liegenden Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 des Statistischen Bundesamtes korrekt berechnet worden sei. Das Vorgehen des Gesetzgebers sei nicht transparent und nachvollziehbar. Um

LSG Bayern: Direktzahlungen von Unterkunftskosten eines SGB II-Empfängers an Vermieter

Ein Vermieter, dem das Jobcenter die Wohnungsmiete gemäß § 22 Abs. 7 SGB II direkt überweist, erhält dadurch keinen Leistungsanspruch, nur eine Empfangsberechtigung. Durch die Direktzahlung an den Vermieter erbringt das Jobcenter eine Leistung an den Leistungsberechtigten, dem das Arbeitslosengeld II bewilligt wurde. So die Rechtsauffassung des Bayrischen LSG, Urteil vom  21.01.2013 - L 7 AS 381/12 , Revision wird zugelassen Wenn die Leistungsbewilligung rechtswidrig ist oder wird, kann das Jobcenter den Bescheid gemäß §§ 45, 48 SGB X gegenüber dem Leistungsberechtigten zurücknehmen oder aufheben und von diesem gemäß § 50 Abs. 1 SGB X die Erstattung der an den Vermieter überwiesenen Miete verlangen. Den Vermieter kann das Jobcenter nicht gemäß § 50 SGB X durch Verwaltungsakt zur Erstattung der Miete verpflichten. Der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis Leistungen ohne rechtlichen Grund erbra

Keine Übernahme von Mietschulden, denn den Antragstellern drohe keine Wohnungslosigkeit, weil sie Ersatzwohnraum haben anmieten können

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2013 - L 2 AS 970/12 B rechtskräftig Eigener Leitsatz Kein Darlehen für Mietschulden, denn keine drohende Wohnungslosigkeit bei Vorliegen einer Zusicherung des Jobcenters für eine angemessene Unterkunftsalternative. Die Voraussetzungen für eine drohende Wohnungslosigkeit nach § 22 Abs. 8 Satz 2 SGB II liegen nicht vor. Drohende Wohnungslosigkeit bedeutet den drohenden Verlust der bewohnten, kostenangemessenen Wohnung, ohne die Möglichkeit, angemessenen Ersatzwohnraum zu erhalten (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 – B 14 AS 58/ 09 R). Hierbei muss eine Ersatzwohnung konkret anmietbar sein und nicht nur die abstrakte Möglichkeit bestehen, in dem Marktsegment solche Wohnungen zu finden. Haben die Antragsteller bereits eine Zustimmung zu einem beabsichtigen Umzug in eine neue Wohnung erhalten, geht es ihnen nicht mehr um den langfristigen Erhalt der alten Wohnung, so dass auch die Voraussetzung der Sicherung der Unterkunf

Sanktionen gegenüber Unter-25-Jährigen – Das Problem der Verteilung der Wohnkosten bei mehrköpfigen Bedarfsgemeinschaften

Sanktionen gegenüber Unter-25-Jährigen – Das Problem der Verteilung der Wohnkosten bei mehrköpfigen Bedarfsgemeinschaften ein Aufsatz von Maria Wersig, erschienen in der info also Heft 02/2013 . Aktueller Rechtstipp: S.a.Sozialrechtsexperte: LSG Sachsen-Anhalt: Wegfall des Arbeitslosengeldes II bei unter 25jährigem- Familie wird für Wohnungskosten in Familienhaftung genommen. Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock, langjähriger Sozialberater des RA L. Zimmermann.

138,84 m² großes von zwei Personen bewohntes Eigenheim muss nicht verwertet werden - Härtefall § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 2. Alt. SGB II

Eigener Leitsatz 138,84 m² großes, schuldenfreies, sehr geringwertiges von 2 Personen selbst bewohntes Hausgrundstück muss bei kurzem Leistungsbezug (5 Monate) und bei in wenigen Jahren Bezug von Rente und durch im Alter kostengünstigeres Wohnen nicht verwerwertet werden. So die Rechtsauffassung des SG Köln, Urteil vom 02.07.2012 - S 33 AS 2095/12 , rechtskräftig Dadurch dass die Größe des Eigenheims den Rahmen des angemessenen überschreitet, wird das Hausgrundstück durch § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 nicht – auch nicht teilweise geschont. Sein Einsatz zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ist jedoch nach der Auffangnorm des § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II gleichwohl nicht zu verlangen, wenn die Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Nach der Klausel wird von dem Vermögensinhaber nach einer Meinung in der Literatur in der Regel nicht erwartet werden können, dass er sein Grund- und Wohneigentum verkauft, um an ande

Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld - Agentur für Arbeit muss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Amtsermittlung entsprechende eigene Ermittlungen anstellen und nicht lediglich fremde Ergebnisse übernehmen - Nahtlosigkeitsregelung - § 145 SGB III

Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schließt die Verfügbarkeit für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit und damit den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht von vornherein aus, da sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in aller Regel nur auf die bisher ausgeübte Tätigkeit bezieht , so die Rechtsauffassung des Bayerischen Landessozialgerichts, Beschluss vom 25.02.2013, Az. L 9 AL 8/13 B ER . 1. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schließt die Verfügbarkeit nicht von vornherein aus, da sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in aller Regel nur auf die bisher ausgeübte Tätigkeit bezieht. 2. Die Nahtlosigkeitregelung nach § 145 SGB III setzt voraus, dass die Bundesagentur für Arbeit hinsichtlich Dauer und Umfang der Leistungsminderung zu der Einschätzung gelangt, dass diese nicht nur vorübergehender Natur ist. Dafür sind unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Amtsermittlung (§ 20 SGB X) entsprechende eigene Ermittlungen anzustellen. Ins

Ist die Höhe des Regelbedarfs nach dem SGB II für ein Ehepaar mit einem zweijährigen Kind verfassungsgemäß?

Termintipp Nr. 3/13 vom 22. März 2013 Die Kläger zu 1 und 2 leben gemeinsam mit ihrem am 15. Oktober 2009 geborenen Sohn, dem Kläger zu 3 in D. Der Beklagte bewilligte ihnen im Mai 2011 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in Höhe von monatlich 1182 Euro unter Berücksichtigung eines Regelbedarfs der beiden Erwachsenen in Höhe von 328 Euro sowie für den Kläger zu 3 in Höhe von 215 Euro abzüglich des gezahlten Kindergelds in Höhe von 184 Euro als Einkommen. Leistungen für Unterkunft und Heizung erbrachte er in tatsächlicher Höhe. Das Sozialgericht hat die Klage auf höheres Arbeitslosengeld II und Sozialgeld abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erst zweijährige Kläger zu 3, der weder eine Schule noch einen Kindergarten be­suche, beanspruche keine Leistungen aus dem "Bildungspaket" nach § 28 Abs 2 bis 7 SGB II. Die Kosten für Unterkunft und Heizung übernehme der Beklagte in tatsächlicher Höhe

Eine Klage vor den Sozialgerichten, die ausschließlich die fehlerhafte Anwendung einer Rundungsregel zum Gegenstand hat ist unzulässig

Was war geschehen? Eine Klägerin begehrte monatlich 20 Cent mehr Hartz IV weil sie die Rundungsregelung (§ 41 Abs. 2 SGB II) als verletzt angesehen hatte. Offensichtlich waren in der Sache noch dutzende Verfahren anhängig und einige "Fachanwälte" hatten nach dem Erfolg des Sozialrechtsexperten vor dem Bundesverfassungsgericht wo die Prozesskostenhilfe wegen eines "Bagatellwertes von 42 €" versagt wurde Morgenluft gewittert. Zur Entscheidung BVerfG Dem ist das Bundessozialgericht in der jetzt veröffentlichen Entscheidung vom 12.07.2012  entgegen getreten. BSG, 12.07.2012

Jobcenter Betrug: 100000 Euro in die eigene Tasche - Gemeinsame Sache mit Hartz IV-Empfänger?

Gemeinsame Sache? Ein Sachbearbeiter und ein Kunde der Mainarbeit sollen das Jobcenter um 100 000 Euro betrogen haben. Jetzt müssen sich die beiden Männer vor dem Amtsgericht verantworten. Es sind zwei sehr unterschiedliche Typen, die sich am Montag vor dem Amtsgericht wiederbegegnen: Sven S. blickt mit ängstlichen Augen durch seine runden Brillengläser. Das, was der schmale Mann sagt, ist oft kaum zu verstehen. Ramin T. dagegen wirkt selbstbewusst und eloquent, spricht mit klarer, kräftiger Stimme. Gemeinsam sollen sie, so der Vorwurf der Anklage, das kommunale Jobcenter Mainarbeit um mehr als 100000 Euro betrogen haben. S., der dort als Sachbearbeiter für Hartz-IV-Bezieher arbeitete, soll seinem Kunden T. das Geld zwischen 2006 und 2010 in bar oder per Überweisung ausgezahlt haben. In 81 Einzeltranchen zwischen 200 und 3000 Euro. Er sei in einer Notlage gewesen, sagt S., habe Schulden und Kredite abbezahlen müssen. T. habe ihm Drogen besorgt und ihn so erpressbar gem

Wiederholte zweckwidrige Verwendung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung kann nicht dazu führen, dass der Grundsicherungsträger diese Kosten nunmehr quasi ein zweites mal im Wege der Darlehensgewährung nach § 22 Abs. 8 SGB II als Mietschulden zu übernehmen hat

Nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2013 - L 2 AS 842/13 ER-B spricht die wiederholte zweckwidrige Mittelverwendung (hier für Mietzahlungen) dafür, dass der Leistungsempfänger bewusst die Miete nicht zahlt im Vertrauen darauf, dass Rückstände später übernommen werden. In einem solchen Fall sozialwidrigen Herbeiführens von Mietrückständen trotz ausreichender Mittel erscheint eine Hilfegewährung nicht gerechtfertigt ( Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. März 2011 - L 12 AS 622/11 ER-B m. Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - L 3 AS 557/10 B ER) Die darlehensweise Bewilligung staatlicher Transferleistungen (mit ungewisser Rückzahlung durch den Darlehensnehmer) hat weiterhin den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu genügen. Keinesfalls darf die Transferleistung dazu dienen, den Leistungsempfänger lediglich von zivilrechtlichen Erstattungsansprüchen eines Vermieters freizustellen (LSG Baden- Württemberg, Beschluss vo

Wie ist die Höhe der angemessenen Heizkosten bei einer Wohnung, deren Größe unterhalb der abstrakten Angemessenheit liegt, zu berechnen?

Dazu äussert sich das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.2012 - L 6 AS 2272/11 , Revision zugelassen wie folgt: Eigene Leitsätze 1. Auch für Leistungszeiträume ab dem 01.01.2011 kann ein Rechtsmittel auf die Überprüfung von Leistungen zu Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II beschränkt werden (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.07.2012 - L 3 AS 307/12 B ER, L 3 AS 308/12 B; SG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2011 - S 20 AS 6617/10). 2.Der Grenzwert für Heizkosten ist auch dann nach der abstrakt als angemessen anerkannten Wohnfläche zu bestimmen wenn - wie hier - die tatsächlich bewohnte Wohnfläche diesen Wert unterschreitet (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.05.2012 - L 19 AS 2007/12). Anmerkung: Bei dem Begriff der "Angemessenheit" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung auch unter Berücksichtigung der Praxis einer Massenverwaltung erfolgen muss. Pauschalierungen sind damit zulässig, zumal ger

Streitsüchtiges Jobcenter zieht wegen 15 Cent vor das Bundessozialgericht - Die Kosten liegen schon jetzt weit darüber

S.a.Sozialrechtsexperte: Sind Jobcenter streitsüchtig? Gericht verurteilt Jobcenter knallhart zu Missbräulichkeitskosten in Höhe von 600 Euro. Das Jobcenter Mühlhausen im thüringischen Unstrut-Hainich-Kreis wehrt sich weiter gegen eine Zahlung von 15 Cent. Dazu habe die Behörde gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 6. Dezember 2012 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt, wie das Landessozialgericht am Montag mitteilte. Zuvor war das Jobcenter vom Sozialgericht Nordhausen zur Zahlung von 15 Cent verurteilt worden, weil die Behörde nach Ansicht der Richter entgegen der damals geltenden Rechtslage die Hartz-IV-Leistungen nicht aufgerundet hatte. Die anschließende Berufung gegen dieses Urteil wies das Landessozialgericht im Dezember zurück. Wie es weiter hieß, muss das Bundessozialgericht in Kassel nun zunächst entscheiden, ob es überhaupt gerechtfertigt ist, sich in einem Revisionsverfahren mit den aufgeworfenen Rechtsfrag

Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4a SGB II liegt vor, wenn sich der Leistungsberechtigte nicht innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereich aufhält

Nach Sinn und Zweck des SGB II ist für die Frage des gewöhnlichen Aufenthaltes zwar in erster Linie an den tatsächlichen Aufenthalt anzuknüpfen, da einerseits das Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende die Leistungsberechtigung - anders als das SGB III - nicht von der Frage der Verfügbarkeit abhängig macht, andererseits der erwerbsfähige Hilfsbedürftige für die Leistungsträger in berechenbarer Weise erreichbar sein muss, um eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist jedoch nicht mit dem Begriff "ständige Anwesenheit" gleichzusetzen, da lediglich eine Abwesenheit von längerer Dauer, mit der Absicht nicht mehr an den bisherigen Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes zurückzukehren und der Verlagerung des Schwerpunktes der Lebensbeziehungen dazu führt, dass ein bisheriger gewöhnlicher Aufenthalt beendet und ein neuer Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes begründet wird. So die Meinung des LSG Bayern, Urteil vom 16.01.20

Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.2.2013 - S 4 AS 4619/11 Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II. Bei der Prüfung eines Treuhandverhältnisses zwischen nahen Angehörigen und nahen Freunden gilt der Grundsatz, dass ein solcher Vertrag und seine tatsächliche Durchführung im Wesentlichen einem Randvergleich standhalten muss (also dem zwischen fremden Dritten üblichen). Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Ihr Sozialberater.

Jobcenter nach Hausbesuch angezeigt

Eine Diedersdorfer Familie hat gegen das Jobcenter Strafanzeige gestellt. Damit wollen sich die Bewohner der Waldsiedlung gegen eine unangemeldete Wohnungsdurchsuchung wehren, die Außendienstmitarbeiter des Jobcenters bei ihnen durchgeführt haben sollen. Henryk Koch wusste zunächst gar nicht, wen er da in die Wohnung gelassen hatte. Um 10 Uhr klingelten am Mittwoch die Mitarbeiter des Jobcenters an der Wohnungstür und begannen mit der Durchsuchung, erzählt er. Sein Freund Jörn Rieche hilft ihm, sich auszudrücken. Denn die polnische Familie war erst im Oktober vorigen Jahres aus England nach Seelow übergesiedelt. Das Deutsch des 42-Jährigen Security-Fachmanns ist noch nicht so gut. "Wir haben das Recht dazu", sollen die Jobcenter-Mitarbeiter ihm klar gemacht haben, als sie begannen, in allen Räumen etwas zu suchen. Grund für die Aktion, wegen der Koch jetzt Strafanzeige eingereicht hat, soll ein anonymer Hinweis gewesen sein, demzufolge sich die Familie Leistungen ers

Kann man dem Jobcenter vertrauen?

Stellen Sie sich vor, eine Arbeitsagentur von einer 60 km entfernten Stadt kommt auf Sie zu, um Ihnen einen Bewerber vorzuschlagen. Sie erhalten eine Zusage von Zuschüssen für diesen Mitarbeiter vom Jobcenter (früher ARGE) – weil es sich um einen älteren Arbeitnehmer handeln würde (Alterszuschüsse). Das Unternehmen stellt den vorgeschlagenen Mitarbeiter ein. Denn dem Jobcenter sollte man vertrauen können. Keine fünf Wochen später erleidet der  Mitarbeiter einen Herzinfarkt. Den dritten, wie sich hinterher herausstellt. Er hatte schon zwei, was der Arbeitsagentur bekannt war. Und hatte damit eine schwere Behinderung. Was der Arbeitsagentur vorher bekannt war. Das hatte sie allerdings dem 60 km entfernt gelegenen Betrieb vorsätzlich verschwiegen, als sie ihm den Mitarbeiter aktiv als altersbezuschusst für eine Tätigkeit als reisender Handelsvertreter angepriesen hatte. Trotz Kenntnis wurden auch nicht etwa Zuschüsse für die Eingliederung eines behinderten Mitarbeiters angeboten.

Der brandaktuelle Kommentar zum SGB X:Die Erstauflage zum Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - juris PraxisKommentar SGB X

Das „Grundgesetz des Verwaltungshandelns“ im gesamten Sozialrecht mit allen Gesetzesänderungen zum 01.01.2013 durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung und umfangreicher Rechtsprechung und Literatur zum SGB X. Wie immer als Buch, online oder als E-Book erhältlich. Aktueller und flexibler kann man Kommentare nicht machen. ...mehr .

Sozialrechtsexperte: Rückblick der Woche KW 11/2013

1. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.02.2013 - L 7 SO 43/10 Das Konzept der Stadt Offenbach zur Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze aus dem Jahr 2006 nebst Fortschreibung 2009 entspricht nicht den Vorgaben des BSG. 2. Keine Abweichung vom Kopfteilprinzip für die KdU bei Wegfall des KdU-Anteils eines unter 25-jährigen sanktionierten Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 31.01.2013 - L 5 AS 373/10). 3. Auch bei einem Bagatellbetrag von 2,05 € Mahngebühr muss der Grundsicherungsträger die Anwaltskosten übernehmen (vgl. BSG, Urt. v.  vom 02.11.2012 - B 14 AS 97/11 R). 4. Die Witwenrente ist auch im sog. Sterbevierteljahr (§ 67 Nr. 5, 6 SGB VI) in voller Höhe als Einkommen anzurechnen (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 21.12.2012 - L 4 SO 340/12 B ER). 5. Die Konkretisierung des Angemessenheitsbegriffs des § 35 Abs. 2 S. 1 SGB XII anhand der Rechtsprechung des BSG zum "schlüssigen Konzept" ist nicht mit dem Grundrecht auf Gewähr

Zu: SG Nürnberg - Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam

sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war: Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten: SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10 Eigener Leitsatz 1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam, weil  § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen. 2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.

Ausgabe 5/2013 der Zeitschrft "quer" der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e.V. : Hartz IV-Empfänger haben Leistungsanspruch auf eine Brille - Musterantrag

Den Antrag und weitere Info, warum man davon ausgeht, dass Leistungsenpfänger nach dem SGB 2 einen Leistungsanspruch auf Kostenübernahme für eine Brille haben, finden Sie hier: Musterantrag zur Kostenübernahme für eine Brille hier: Anmerkung: Man darf sehr gespannt sein, wie diese Antzräge beschieden werden - der Klageweg dürfte eröffnet sein.

Der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchardt:Die Agenda-Politik beschädigt unsere Demokratie

Jürgen Borchert ist Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Darmstadt. Er hat in den zurückliegenden Jahren Tausende Hartz-IV-Klagen behandelt und mit seinem Senat die Vorlage zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Hartz-IV-Regelsätze geliefert. Borchert (63) wohnt in Heidelberg. Die Agenda 2010 wurde vor zehn Jahren von Kanzler Gerhard Schröder (SPD) vorgestellt. Was ist mit dem Bildungspaket für sozial schwache Kinder? Ich halte das Bildungspaket für einen Skandal. Hier hat der Gesetzgeber ein Hütchenspiel veranstaltet, indem er das Reformpaket überwiegend aus Mitteln finanziert, die er bei den Kindern anderswo weggenommen hat. Dass die Reform einen riesigen Verwaltungsaufwand mit irren Kosten gebracht hat, aber bei den Kindern fast nichts ankommt, macht den Satz der Ministerin Leyen, "Das Geld muss bei den Kindern ankommen!", zur Karikatur. Generell ist der Ansatz falsch, bei Kindern den Bildungsbedarf am untersten Rand des Existenzminimums, statt am gesells

Reparaturkosten für Brillen müssen vom Träger der Grundsicherung nach dem SGB II als Zuschuss bzw.Sonderbedarf übernommen werden

Dies geht aus einem am Mittwoch, dem 12.03.2013 veröffentlichtem Urteil des SG Osnabrück hervor. Nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 SGB II in der ab 01.04.2011 geltenden Fassung sind Leistungen für die Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen als Sonderbedarf zu erbringen, die Neuregelung in § 24 SGB II soll nur atypische Bedarfslagen erfassen (dazu: Loose in Gemeinschaftskommentar zum SGB II, Stand: November 2011, § 24 SGB, Rn. 62). Brillen gehören zur therapeutischen Ausrüstung im Sinne des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II. Darüber hinaus sind zwar die Kosten für die Anschaffung von Brillen im Regelsatz enthalten, nicht dagegen die Reparaturkosten für Brillen. Die Brillenreparatur stellt einen atypischen bedarf im Sinne des  § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II dar. Denn anders als die Korrektur der Gläser oder der Wechsel des Brillengestelles aufgrund von Modetrends spielen Reparaturkosten im Alltag von Brillenträgern eine absolut untergeordnete Rolle. Es handel

Mietkautionsdarlehen müssen nicht aus dem Regelsatz getilgt werden

Das SG Berlin hat am 22.2.2013 entschieden, dass für eine Mietkaution ein Zuschuss gewährt werden muss. Der Träger der Grundsicherung nach dem SGB II kann im Gegenzug verlangen, dass der Rückerstattungsanspruch gegen den Vermieter an den Leistungsträger abgetreten wird, so das SG Berlin mit Urteil v. 22.02.2013 - Az. S 37 AS 25006/12 . Damit hat das Gericht auf die Neuregelung in § 42a SGB II reagiert, welche von meheren Stellen als verfassungswidrig gehalten wird. Nach dem Leitsatz - Keine Tilgung von Mietkautionsforderungen im laufendem Leistungsbezug- sollten Hartz IV-Empfänger gegen die Aufrechnung Widerspruch bzw. Überprüfungsantrag stellen. Wir , das Team des Sozialrechtsexperten sind Ihnen gerne behilflich. Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

Das wird teuer, Wowi! - Miethilfe für 600.000 Berliner steigt - Gute Nachrichten für alle Hartz-IV-Empfänger

Miethilfe für 600.000 Berliner steigt Gute Nachrichten für alle Hartz-IV-Empfänger: Die Jobcenter müssen ihnen jetzt deutlich mehr Geld auszahlen! Das Sozialgericht stellte fest, dass die Obergrenzen für ihre Miethilfen zu niedrig sind. Der Senat habe sich verrechnet. Das Urteil lässt kein gutes Haar an der Berliner Verordnung, die Hartz-Empfänger offenbar um ihnen zustehendes Geld prellte. Demnach stützte sich der Senat auf falsche Zahlen, als er die Höchstgrenzen für Wohnhilfen festlegte. So kam es dazu, dass die Miet-Unterstützung um 20 bis 25 Prozent zu niedrig ausfiel. Einem Einzelnen stehen statt bis zu 318 Euro jetzt 394 Euro Hilfe bei der Bruttokaltmiete zu. Bei sechs Personen sind es statt 694 Euro jetzt 848 Euro. Die fast 600 000 Hartz-IV-Empfänger in Berlin wird es freuen. Das Urteil, das auch die Zahl der Zwangs-Umzüge verringern soll, hat aber gleich mehrere Haken: Wer den höheren Betrag erhalten will, muss selbst vor Gericht ziehen. Anmerkung vom Team de

Angemessenheitsregelung der Unterkunftskosten im SGB XII ist verfassungswidrig - Es dürfen keine Schätzungen bzw. Abschläge „ins Blaue hinein“ vorgenommen werden

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 22.10.2012 - S 17 SO 145/11 Angemessenheit der KdU im Sozialhilferecht 1. Die Konkretisierung des Angemessenheitsbegriffs des § 35 Abs. 2 S. 1 SGB XII anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum "schlüssigen Konzept" ist nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar, wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 09.02.2010 (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) näher bestimmt worden ist (vgl. SG Mainz, Urt. v. 08.06.2012 - S 17 AS 1452/09). 2. Für eine Bestimmung des unterkunftsbezogenen Existenzminimums durch am einfachen Wohnstandard orientierte Mietobergrenze fehlt es auch im SGB XII an einer den prozeduralen Anforderungen des BVerfG genügenden und hinreichend bestimmten parlamentsgesetzlichen Grundlage. 3. Die Kammer konkretisiert den Angemessenheitsbegriff d