Sozialgericht Münster,Urteil vom 21.05.2012,- S 3 AS 321/11 - Hartz IV -Empfänger muss den Einzug seines Bruders dem Jobcenter melden, denn in Fällen, in denen eine Unterkunft außer vom leistungsberechtigten Hilfebedürftigen von weiteren auch nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Per-sonen genutzt wird, erfolgt die Zuordnung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung grundsätzlich entsprechend einer Aufteilung nach Kopfzahl . http://www.wn.de/Muensterland/Urteil-Hartz-IV-Empfaenger-muessen-Untermieter-melden https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152337&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive =
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