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Es werden Posts vom Dezember, 2012 angezeigt.

Fast 400.000 Widersprüche und Klagen gegen Hartz IV-Bescheide

Fast 400.000 Widersprüche und Klagen gegen Hartz IV-Bescheide Die Welle von Widersprüchen und Klagen gegen Hartz IV-Bescheide ebbt nicht ab. Wie die "Bild-Zeitung" (Montagausgabe) unter Berufung auf eine neue Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet, lagen den Jobcentern Ende November fast 400.000 Widersprüche und Klagen von Hartz-Beziehern vor. Danach waren dem "Bild"-Bericht zufolge 190.332 Widersprüche und 204.189 Klagen anhängig. Die meisten Einsprüche kamen aus den neuen Bundesländern: Gegen Bescheide der dortigen Jobcenter wurden in 118.263 Fällen geklagt und in 102.168 Fällen Widersprüche eingereicht. In den meisten Fällen wurde wegen Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen der Jobcenter Widerspruch eingelegt oder geklagt. An zweiter Stelle der Widersprüche lagen Entscheidungen zur Anrechnung von Einkommen oder Vermögen der Hartz-Bezieher. Bei Klagen ging es am zweithäufigsten um Bescheide zu Kosten für Unterkun

Sozialgericht München stärkt die Rechte Behinderter zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges im Rahmen der Eingliederungshilfe

So vertritt aktuell das Sozialgericht München die Auffassung, dass die gesetzliche Voraussetzung des Angewiesenseins auf ein eigenes Kraftfahrzeug grundsätzlich bereits dann erfüllt ist, wenn der behinderte Mensch nur mit Hilfe eines Pkws den Nahbereich seiner Wohnung verlassen, sich also außerhalb der Wohnung (über längere Strecken) bewegen kann, sofern das Bedürfnis, die Wohnung zu verlassen, gerade aus Gründen besteht, denen die Eingliederungshilfe dient und wenn sich schließlich ein solches Bedürfnis regelmäßig stellt (so zutreffend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.05.2007 -   L 8 SO 20/07 ER ). Sozialgericht München, Urteil vom 11.12.2012 - S 48 SO 548/11 Anmerkung: Junge, schwer mehrfachbehinderte Frau hat Rechtsanspruch auf Hilfe zur Beschaffung eines KFZ sowie den behindertengerechten Umbau des KFZ durch den Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe(vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11 ). Der Beitrag wurde erstellt von

Senatorin will Coach für jeden Berliner Hartz-IV-Empfänger

Coaching und Qualifizierung: So will Dilek Kolat 20.000 Langzeitarbeitslose dauerhaft vermitteln. Ein Coach soll 40 Klienten betreuen.   Arbeitssenatorin Dilek Kolat (SPD) will Erwerbslose durch persönliche Betreuer bei der Suche nach neuen Stellen, der richtigen Beratung oder der passenden Qualifizierung unterstützen. "Jeder Arbeitslose bekommt einen Coach, der ihn in allen Fragen begleitet", sagte die Sozialdemokratin im Interview mit der Berliner Morgenpost . Mit dem Chef der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, Dieter Wagon, habe sie sich in der Arbeitsmarktpolitik "auf einen zentralen Weg verständigt: Coaching und Qualifizierung". "Da wollen wir einen ganz neuen Weg gehen", so die Senatorin. Vom neuen Berliner Jobcoaching sollten alle Arbeitslosen profitieren, sagte Kolat. "Nicht nur Spitzensportler und Manager brauchen Coaching, sondern auch Arbeitslose. Coaching ist für mich der Schlüssel."   Ein Coach für 4

Arbeitsloser muss nicht in Landwirtschaft arbeiten - In der Eingliederungsvereinbarung geschlossene Vereinbarung ist verbindlich für das jobcenter sowohl als auch für den Leistungsbezieher

Arbeitsloser muss nicht in Landwirtschaft arbeiten Sanktion nicht rechtmäßig - Vereinbarung sieht Selbstständigkeit als Ziel vor Der Wilhelmshavener wollte sich selbstständig machen. Darauf durfte er sich konzentrieren. Die Vorwürfe des Jobcenters Wilhelmshaven wogen schwer: Der „Kunde“ sei nicht zur Zusammenarbeit bereit, er wolle nicht über seine Geschäftsidee sprechen, bis heute liege sein Businessplan noch nicht vor. Der hielt dagegen: Man habe sich bei der Behörde nie inhaltlich für sein Projekt interessiert, dabei verfolge er sein Ziel schon seit Jahren und setze alles daran, es auch zu verwirklichen. Hier wie dort thematisierte man Grundsätzliches. Gegenstand bei der Verhandlung vor dem Sozialgericht in Oldenburg war allerdings nur ein Teilaspekt. Die Frage lautete schlicht, ob eine Sanktion, die das Jobcenter gegen den Kläger für drei Monate verhängt hatte, rechtmäßig war. Der Wilhelmshavener hatte von der Behörde einen Vermittlungsvorschlag als landwirtschaftlicher Hel

EU-Energiekommissar Oettinger für Koppelung Strompreise/Hartz IV

Berlin (Reuters) - EU-Energiekommissar Günther Oettinger fordert eine Koppelung der Sozialhilfe an die Preise für Strom und Gas. "Wenn die Energiepreise steigen, müssen auch die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger steigen", sagte Oettinger der "Welt am Sonntag" laut Vorab-Bericht. Sozialhilfe solle abbilden, was jemand, der kein eigenes Einkommen und Vermögen habe, zu einem menschenwürdigen Leben brauche.  "Licht im Wohnzimmer und ein Kühlschrank für gesunde Lebensmittel gehören dazu", sagte Oettinger.  "Licht im Wohnzimmer und ein Kühlschrank für gesunde Lebensmittel gehören dazu", recht hat er , denn für die Bewohnbarkeit der Wohnung ist eine Hartz IV - Familie auf Strom angewiesen, dem kann auch nicht entgegen gehalten werden, eine Wohnung könne auch ohne Strom etwa bei Beleuchtung mit Kerzen und Nutzung eines Campingkochers bewohnt werden. Im Grundsicherungsrecht ist darauf abzustellen, was zu den soziokulturelle

Pilgerfahrt auf spontane Einladung - stellt keinen wichtigen Grund dar, einen Meldetermin beim Jobcenter zu versäumen

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 29.11.2012 - L 19 AS 2092/12 NZB Hinsichtlich der vom Kläger thematisierten Frage, ob religiöse Gründe im Einzelfall die Annahme eines wichtigen Grundes rechtfertigen können, im Rahmen des Bezuges einer Lohnersatzleistung bestehende Pflichten zu versäumen, existiert reichhaltige, auch höchstrichterliche Rechtsprechung zur Gewichtung ethischer und religiöser Motive (vgl. z.B. Urteile des BSG vom 23.06.1982 - 7 Rar 89/81 - sowie vom 18.02.1987 - 7 Rar 72/85 - jeweils zur Beschäftigung von Kriegsdienstverweigerern in der Rüstungsindustrie; Urteil des BSG vom 28.10.1987 - 7 Rar 8/86 - Verpflichtung zur Aufnahme einer mit einem Tabu behafteten Arbeit; Beschluss des BSG vom 05.12.2006 - B 11a AL 95/06 B - zur Sperrzeit nach Kündigung eines kirchlichen Arbeitsverhältnisses wegen Kirchenaustritts). Auch die generellen Anforderung an das Vorliegen eines wichtigen Grundes speziell bei Meldeversäumnissen nach dem Recht des SGB II sind

Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Sozialhilfe

1. BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 5/11 R Lebt ein Sozialhilfebezieher in einem Wohnheim, das keinen Internetzugang anbietet, hat er Anspruch auf Übernahme angemessener Internetkosten als Leistung des weiteren notwendigen Lebensunterhalts - nicht als erhöhten Barbetrag bzw als Eingliederungshilfe - in Ergänzung zu dem in der Einrichtung tatsächlich erbrachten Lebensunterhalt. Die Nutzung des Internets ist vom Gesetzgeber zumindest seit dem 1.1.2007 (beruhend auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003) außerhalb stationärer Leistungen im Regelsatz berücksichtigt worden, dem auch im Rahmen stationärer Maßnahmen Rechnung getragen werden. muss. 2. BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R  Bei den Kosten für die Räumung einer Wohnung handelt es sich um unmittelbar mit einem Umzug zusammenhängende Kosten, wenn der Sozialhilfebezieher in ein Pflegeheim zieht. Der insoweit erst während des Bezugs der stationären Leistung entstehende zusätzliche Bedarf ist dann als Leistung des

Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitklage - Widerspruchseinlegung per Fax-Übertragung - "OK"-Vermerk des Sendeberichts als Zugangsnachweis - Rechtsstaatsprinzip

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 28.11.2012 - S 204 AS 22071/11 Die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 20.10.2009 -B 5 R 84/09 B-), des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 19.06.2008 -8 U 80/07-) und des Oberlandesgerichts Karlruhe (Urteil vom 30.09.2008 -12 U 65/08) , wonach die Vorlage des nicht manipulierten Sendeprotokolls mit "OK"-Vermerk den Schluss auf den Zugang des per Telefax übermittelten Dokuments zulässt, genügt in besonderer Weise den Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips. Denn die aus technischen Gegebenheiten herrührenden Risiken der Übermittlung per Fax dürfen nicht auf den Nutzer abgewälzt werden, wenn dieser das seinerseits Erforderliche für eine ordnungsgemäße Nutzung dieser Zugangseinrichtung getan hat (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.02.2000 -1 BvR 1363/99-). Anmerkung: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil

Christian Schneider, info also 6/2012, 243: Die Vollstreckung sozialgerichtlicher Urteile gegen die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen)

Die hohe Belastung der Sozialgerichte mit Verfahren über Leistungen nach dem SGB II führt zwangsläufig zu einem Anwachsen der Zahl der Urteile gegen die Jobcenter. Gerade aber diese Urteile werden nicht immer ohne Weiteres umgesetzt, mag es an organisatorischen Mängeln bei den Jobcentern liegen oder an der fehlenden Einsicht in die Richtigkeit der Entscheidung. Während die Zwangsvollstreckung vor Einführung des SGB II an den Sozialgerichten wohl praktisch nie eine Rolle gespielt hat, da die öffentliche Hand in der Regel nicht erst durch die Vollstreckung zur Umsetzung von Urteilen gezwungen werden musste, tauchen nunmehr gehäuft Anträge auf Vollstreckung von Entscheidungen bei den Sozialgerichten auf. Zu beobachten ist, dass hier sowohl bei den Prozessbevollmächtigten als auch bei den Gerichten selbst nicht selten eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich des Vorgehens herrscht. Deser Beitrag soll daher die Grundzüge und Besonderheiten der Zwangsvollstreckung sozialgerichtlicher

Peter Nowak bei Telepolis: Arme sollen weniger klagen

Arme sollen weniger klagen Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung würde den Zugang zu Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen mit niedrigen Einkommen erschweren Ein Gesetzesentwurf des FDP-geführten Justizministeriums sieht vor, den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen mit geringem Einkommen einzuschränken. Die von der Bundesregierung überarbeitete Fassung liegt mittlerweile im Bundesrat und im Bundestag vor. Weiterlesen :  Arme sollen weniger klagen | Telepolis

Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht in der gesetzlichen Form eingelegt worden ist - E- Mail

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B. Bei einer E-Mail handelt es sich um eine elektronische Datei, die das Schriftformerfordernis allenfalls dann erfüllen könnte, wenn aus ihr der Inhalt der Erklärungen und die Person, die sie abgegeben hat, zuverlässig entnommen werden können und außerdem sichergestellt ist, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt, sondern um eine Erklärung, die mit Wissen und Willen des Beteiligten dem Gericht zugeleitet worden ist (Anwaltsgerichtshof Celle Beschl. v. 15.09.2008 - AGH 22/08; LSG NW Beschl v 15.08.2008 - L 10 SB 53/06; Beschl des Senats v 12.12.2007 - L 19 B 126/07, v 04.05.2011 - L 19 AS 702/11 B ER). Die weder mit einer eingescannten Unterschrift noch mit einer qualifizierten Signatur versehene E-Mail des Klägers, mit der er die Beschwerde eingelegt hat, entspricht diesem Erfordernis nicht. Erst zum 01.01.2013 wird der elektronische Rechtsverkehr mit Sozialgerichten des Landes Nordrhei

Anfang 2012 hatte das Taem des Sozialrechtsexperten genau das voraus gesagt- Dauerthema Hartz IV - wieder mehr Klagen bei Sozialgerichten

Potsdam. Die Anzahl der Hartz-IV-Klagen hat auch 2012 in Brandenburg zugenommen. «Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr liegt weiterhin zwischen 10 und 15 Prozent», sagte der Sprecher des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Axel Hutschenreuther, der Nachrichtenagentur dpa. Im ersten Halbjahr 2012 seien rund 8200 Klagen bei den vier Sozialgerichten Potsdam, Neuruppin, Frankfurt (Oder) und Cottbus eingegangen, im Vorjahreszeitraum seien es etwa 7000 gewesen. Die angespannte Lage macht sich nach Angaben des Sprechers zunehmend auch in der Berufungsinstanz bemerkbar: Ende Oktober habe es knapp 430 mehr unerledigte Hartz-IV-Klagen gegeben als zu Jahresbeginn (rund 1200). «Die neuen Verfahren lassen die Aktenberge immer größer werden», sagte Hutschenreuther. Ende Oktober gab es in erster Instanz insgesamt knapp 19 700 unerledigte Fälle. Zu Jahresbeginn waren es gut 17 000 (Anfang 2011: rund 14 000) gewesen.  «Die Folge sind immer längere Bearbeitungszeiten», so der Sprecher. 2011 h

Holtzwart: Vererben des Hartz-IV-Bezugs muss unterbrochen werden

Arbeitsmarktchef sieht im Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit das drängendste Projekt für 2013 Nürnberg (dapd-bay). Der Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit ist für den Vorsitzenden der Geschäftsleitung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit (BA), Ralf Holtzwart, die wichtigste Aufgabe im nächsten Jahr. Dazu gehöre vor allem, die Vererbung der Bedürftigkeit zu durchbrechen, sagte Holtzwart in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dapd. "Das ist zwar sehr schwierig, aber das ist unsere Mühe wert", betonte er. Zwar sei die Zahl der Menschen in Bayern, die länger als zwölf Monate ohne Job sind, mit rund 60.000 - das entspricht etwa einem Viertel aller Arbeitslosen im Freistaat - nicht sehr hoch, räumte Holtzwart ein. Sorgen bereite ihm jedoch, dass der Bezug von Arbeitslosengeld II inzwischen von Generation zu Generation weiter gegeben werde. "Da kommen wir zu spät" Weiterlesen hier: Denn junge Menschen, die in einem Hartz

Hartz-IV-Leistungen können Anschaffung eines Gasofens umfassen

Pressemeldung 21/2012 Landessozialgericht RP Im Rahmen der laufenden Leistungen nach dem SGB II ("Hartz-IV") können die Kosten für die Anschaffung eines Gasofens als Kosten der Unterkunft zu übernehmen sein, wenn dieser die Wohnung erst bewohnbar macht und das zuständige Jobcenter den Umzug in diese Wohnung genehmigt hat. Das hat der 6. Senat des Landessozialgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Da der Gasofen dazu dient, die Wohnung überhaupt erst bewohnbar zu machen, handelt es sich nicht um eine sogenannte Wohnungserstausstattung, sondern um Kosten der Unterkunft. Diese könnten, da in einem Monat der komplette Preis für den Ofen zu zahlen ist, zwar unangemessen hoch sein. Das war aber durch das Gericht nicht zu prüfen, weil das Jobcenter den Umzug und damit auch die notwendigen Kosten dieser Wohnung genehmigt hatte. Im Hinblick auf die bereits begonnene kalte Jahreszeit bestand auch eine besondere Eilbedürftigkeit, so dass das Gericht d

Recht praktisch: Neuer Newsletter für Betriebsräte

Soeben ist die erste Ausgabe unseres neuen, digitalen Newsletters erschienen. Darin stellen wir unsere neuen Materialien und Angebote für betriebliche Interessenvertretungen vor. Die Angebote sollen es BR/PR/MAV ermöglichen, mit vertretbarem Zeitaufwand Beschäftigte über Sozialleistungen zu informieren - etwa wenn Arbeitslosigkeit bevorsteht.  Weitere Themen sind: Welche Fristen sind bei der Meldung bei der Arbeitsagentur zu beachten, um Arbeitslosengeld ohne Abstriche beziehen zu können? Warauf muss bei Aufhebungsverträgen geachtet werden? Newsletter "recht praktisch", Ausgabe 1, Dezember 2012/Januar 2013 Der newsletter kann bei der KOS bestellt werden: Einfach eine E-Mail mit dem Betreff Newsletter "recht praktisch" an info@erwerbslos.de senden. Wir bitten alle, die die Möglichkeit haben, den Newsletter an Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen weiterzuleiten. So erfahren Interessierte von dem Newsletter und können ihn selbst direkt be

„Wir sind gut“ – BA präsentiert Buch über ehemalige Hartz IV-Empfänger

Presse Info 061 vom 21.12.2012 Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in diesem Jahr viel in ein positiveres Image von Hartz IV investiert. Sie hat über Irrtümer und Vorurteile gesprochen, um zu demonstrieren, dass das Bild von Langzeitarbeitslosen und Jobcentern in der öffentlichen Wahrnehmung korrigiert werden muss. Das Jahr endet mit der Veröffentlichung eines Buches unter dem Titel ?Wir sind gut. Es erzählt Geschichten über Menschen, die sich nach langer Zeit der Arbeitslosigkeit wieder in das Arbeitsleben zurückgekämpft und immer an eine neue Chance geglaubt haben. Es erzählt auch von Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern, die sie in diesem Glauben bestärkt und unterstützt haben und von Unternehmerinnen und Unternehmern, die ihnen eben diese Chance gegeben haben. Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der BA: Hartz IV ist keine Sackgasse und in den Jobcenter arbeiten keine Bürokraten. Das soll in diesem Buch deutlich werden. Wir sind gut beschreibt aus unterschiedli

Eingliederungsvereinbarung - Schadenersatz wegen abgebrochener Weiterbildungsmaßnahme - Bestimmung des Umfangs und der Höhe des Schadenersatzes durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - Abgrenzung Schadenersatz und Vertragsstrafe

Sofern der erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine Bildungsmaßnahme aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht zu Ende führt, kann der Grundsicherungsträger maximal 30 Prozent des tatsächlich entstandenen Schadens vom erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als Schadenersatz verlangen, nicht jedoch 30 Prozent der gesamten Maßnahmekosten, wenn der tatsächlich eingetretene Schaden niedriger ist. Eine - verschuldensunabhängige - Vertragsstrafe sieht der Wortlaut des § 15 Abs 3 SGB 2 explizit nicht vor: Die Schadenersatzverpflichtung in § 15 Abs 3 SGB 2 ist vielmehr gerade verschuldensabhängig gestaltet ("Vertreten müssen"). Dem oder der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten muss es subjektiv vorwerfbar sein, dass er oder sie die Maßnahme nicht zu Ende geführt hat. So die Rechtsauffassung des Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27.11.2012 - S 172 AS 7624/12. Ist - wie hier - eine Bildungsmaßnahme vereinbart, so ist zu regeln, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen

LAG Hamm, Urt. v. 29.11.2012 - 11 Sa 74/12: Praktika - Sieg über Lohnwucher

Die gängige Praxis, Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) unter dem Deckmäntelchen der beruflichen Fortbildung unentgeltlich arbeiten zu lassen, ist sittenwidrig. Betroffene können nachträglich eine Vergütung verlangen. Das hat das LAG Hamm entschieden. Lesen : Sieg über Lohnwucher » Rechtsprechung » arbeitsrecht.de

Keine Hartz IV-Leistungen für die grundlegende Sanierung des Eigenheims

Pressemeldung 16/2012 Sozialgericht Mainz Keine Hartz IV-Leistungen für die grundlegende Sanierung des Eigenheims Denn Sinn und Zweck der staatlichen Transferleistungen ist es nicht, dem Leistungsempfänger die Sanierung seines baufälligen Eigenheimes zu finanzieren. So die Rechtsauffassung des Sozialgericht Mainz, Urteil vom 02.11.2012 - S 10 AS 367/11. Eigenheimbesitzer können zwar über das Arbeitslosengeld II auch Leistungen für die Instandhaltung ihres Eigenheimes erhalten, doch dürften die durchgeführten Arbeiten nicht zu einer Verbesserung des Standards des Eigenheims führen, da der Bezug von Arbeitslosengeld II nicht zu einer Vermögensbildung bei den Beziehern führen dürfe. Die Übernahme der Rechnungen für die Sanierung des bei Erwerb vollkommen unbewohnbar Hauses hätte jedoch genau dies zur Folge: die Arbeiten seien wertsteigernde, grundlegende Erneuerungen. Die Sanierungen könnten aus denselben Gründen auch nicht als Einzugsrenovierung angesehen werden, zumal die Koste

Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger steigen

Wohnrichtlinie wird aktualisiert KÖNIGS WUSTERHAUSEN - Hartz-IV-Empfänger können ab Januar auf höhere Mietzuschüsse hoffen. Die Richtlinie des Landkreises zu den sogenannten Kosten für Unterkunft werde zum 1. Januar 2013 aktualisiert, sagte gestern der Leiter des Sozialamtes, Harald Lehmann, der MAZ. „Die Preise werden sich alle nach oben entwickeln, im Schnitt um zehn bis 20 Cent pro Quadratmeter“, sagte er. Die Wohnrichtlinie legt fest, wie hoch die Miete eines Hartz-IV-Empfängers maximal sein darf. In der gültigen Fassung vom November 2011 sind die Gemeinden des Kreises in fünf Preiskategorien eingeteilt. Unterschieden wird zudem danach, wie viele Personen im Haushalt leben. Demnach darf die Kaltmiete in Königs Wusterhausen in einem Singlehaushalt 4,93 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. Für eine Wohnung in Mittenwalde oder Heidesee wird am wenigsten gezahlt (3,36 Euro), in Schönefeld am meisten (6,09 Euro). Außerdem haben Sachbearbeiter einen Ermessen

SGb 11/12, 631 - Prof. Dr. Andreas Pattar - Erstattungsansprueche bei rechtswidrigem 1-Euro-Job (Teil I und II)

SGb 11/12, 631 - Prof. Dr. Andreas Pattar - Erstattungsansprueche bei rechtswidrigem 1-Euro-Job (Teil I und II) Zugleich eine Besprechung der Urteile des BSG vom 13.4.2011 - B 14 AS 98/10 R (abgedruckt in diesem Heft S. 680 ff.) und B 14 AS 101/10 R sowie vom 27.8.2011 - B 4 AS 1/10 R. Haben Leistungsberechtigte nach dem SGB II, die rechtswidrig in Ein-Euro-Jobs eingesetzt worden sind, deswegen irgendwelche Ansprüche? ln insgesamt drei Entscheidungen haben sich der 4. und der 14. Senat im Jahr 2011 mit dieser Frage befasst. Dieser Beitrag unterzieht die BSG-Entscheidungen einer kritischen Betrachtung. Der erste Teil befasst sich mit den Rechtsbeziehungen bei rechtmäßigen Arbeitsgelegenheiten, Anspruchsgrundlage und Anspruchsgegner für einen solchen Erstattungsanspruch. Im zweiten Teil werden der Wegfall des Rechtsgrundes für erbrachte Arbeitsleistungen und der Anspruchsumfang diskutiert. Nachdem im ersten Teil (SGb 11/2012, S. 631 ff.) die Rechtsbeziehungen bei rechtmäßigen Arbe

Vorläufige Leistungen nach § 43 Abs. 1 SGB I können auch dann zu erbringen sein, wenn die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen nicht geklärt und daher unklar ist, ob ihr ein Anspruch auf Krankengeld oder auf Arbeitslosengeld zusteht

Dies kann zu einer vorläufigen Verpflichtung der notwendig beizuladenden Krankenkasse im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutz führen. Dabei sind die Folgewirkungen der Gewährung von vorläufigen Leistungen für die weitere Absicherung in anderen Zweigen des Systems der sozialen Sicherung zu berücksichtigen. So die Rechtsauffassung des Sozialgericht Darmstadt, Beschluss vom 20.11.2012 - S 1 AL 358/12 ER Begründung: Nach § 43 Abs. 1 SGB I kann, wenn ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht und zwischen mehreren Leistungsträgern streitig ist, wer zur Leistung verpflichtet ist, der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Leistungen zu erbringen, wenn die Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags. § 43 SGB I ist nicht (nur) anzuwenden, wenn unklar ist, welcher von mehreren möglichen Leistung

Nationale Armutskonferenz: Armut ist politisch gewollt

Die Aufstiegschancen für Arme sind gering, das Armutsrisiko höher, als die Regierung zugibt. So lautet die Kritik der Nationalen Armutskonferenz in ihrem Schattenbericht. Die Armut in Deutschland pendelt sich nicht nur auf hohem Niveau ein. Sie wird auch schöngerechnet von der Regierung und ist politisch gewollt – so lautet die Kritik der Nationalen Armutskonferenz (nak) in ihrem Schattenbericht . Weiterlesen: Nationale Armutskonferenz: "Armut ist politisch gewollt" | Wirtschaft | ZEIT ONLINE

Hartz IV: SG Berlin hat in die Glaskugel geschaut- Rückwirkend bzw. für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Zeiträume sind hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung keine höheren SGB II - Leistungen zu erwarten

Prozesskostenhilfeantrag für Regelsatzklage ist wegen fehlender Erfolgaussichten abzulehnen - Rückwirkend bzw. für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Zeiträume sind keine höheren SGB II- Leistungen zu erwarten, so die Rechtsauffassung des am heutigem Tage veröffentlichten Beschlusses des SG Berlin vom 06.12.2012 - S 96 AS 21253/12. 1. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 153/11 R  die Höhe der Regelleistung und den Weg ihrer Ermittlung als verfassungsgemäß angesehen. Diese Entscheidung war – jedenfalls in Form eines Terminsberichts - auch bereits bekannt, als die Bewilligungsreife für den vorliegenden Antrag eingetreten ist. Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem der Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ( Beschluss vom 26.10.2012, Az: L 12 AS 1689/12  B ) zugrundeliegenden Fall. Allein die Tatsache, dass unter dem Zeichen 1 BvL 10/12 ein Vorlageverfahren zu der vorliegenden Rechtsfrage anhängig ist, b

Keine Entschädigung für Mobbing am Arbeitsplatz

Unfallkasse muss gesundheitliche Folgen nicht als Berufskrankheit entschädigen Mobbing am Arbeitsplatz und seine gesundheitlichen Folgen sind weder als Berufskrankheit noch als Arbeitsunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung zu entschädigen. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Frau erkrankt wegen Mobbing am Arbeitsplatz und beantragt Entschädigung Eine Frau aus dem Landkreis Fulda fühlte sich aufgrund negativer Gerüchte am Arbeitsplatz gemobbt. Sie leidet an psychischen Gesundheitsstörungen, die sie auf das Mobbing am Arbeitplatz zurückführt. Hierfür beantragte sie gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung. Die Unfallkasse Hessen lehnte den Antrag ab, da eine Berufskrankheit nicht vorliege. Gerichte verneinen Berufskrankheit Die Richter beider Instanzen gaben der Unfallkasse Recht. Mobbing und die hierauf beruhenden Gesundheitsbeeinträchtigungen seien keine anerkannte Berufskrankheit.

Sieht § 86a Abs. 1 SGG vor, dass grundsätzlich eine fristgemäß erhobene Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung entfaltet, gilt das ebenso bei einem Versagungsbescheid nach § 66 Abs. 1 SGB I wegen Leistungen nach dem SGB II

So die Rechtsauffassung des Thüringer Landessozialgerichts, Beschluss vom 20.09.2012 - L 4 AS 674/12 B ER . Zwar sieht insoweit § 39 SGB II für Verwaltungsakte nach dem SGB II abschließend Ausnahmen vor. Von denen ist jedoch der Versagungsbescheid nach § 66 Abs. 1 SGB I nicht erfasst. Insbesondere handelt es sich nicht um einen Bescheid über Leistungen nach dem SGB II i.S.d. § 39 Nr. 1 SGB I i.d.F. des Ände-rungsgesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl I 2917) - SGB II F.2009 -. Danach soll die aufschiebende Wirkung nur bei Verwaltungsakten entfallen, die über Leistungen nach dem SGB II verfügen oder Pflichten des Leistungsberechtigten bei Eingliederungsleistungen fest-stellen. Der Versagungsbescheid nach § 66 SGB I enthält nach den oben genannten Ausfüh-rungen aber keine Entscheidung über Leistungen, sondern erlaubt es dem Leistungsträger nur von weiteren Ermittlungen und einer Entscheidung über Leistungen abzusehen. Dieser Lesart widerspricht nicht, dass in der Gesetzesbegründu

Hartz IV: Private Unfallversicherung für Kinder im Einzelfall angemessen

Pressemitteilung Nr. 8/2012 :Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 24.4.2012 – S 3 AS 3239/11 WA; Bundessozialgericht v. 10.5.2011 – B 4 AS 39/10 R – und Sozialgericht Chemnitz vom 4.8.2010 – S 3 AS 6295/09 Das Sozialgericht Chemnitz hat erneut entschieden, dass die Unfallversicherung eines Minderjährigen angemessen ist. Leitsatz(von D. Brock): Private Unfallversicherung für geistig, behindertes Kind und an Störungen des Gleichgewichts und der Feinmotorik leidend ist angemessen, denn es besteht ein höheres Unfallrisiko. Die neuerliche Entscheidung war notwendig geworden, nachdem das Bundessozialgericht eine vorangegangene Entscheidung des Gerichts aus dem Jahr 2010 durch ein Revisionsurteil an das Sozialgericht Chemnitz zurück verwiesen hatte. Der beklagte Jobcenter Zwickau hielt eine private Unfallversicherung für Kinder, die in einfachen Verhältnissen leben, für unangemessen und rechnete das Kindergeld in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II an. Eine erste Entscheidung d