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Sozialrichter: Bei Hartz IV kommt der Rechtsfrieden zu kurz


Berlin - Michael Kanert, Richter am größten Sozialgericht Deutschlands in Berlin, zieht eine vernichtende Bilanz der Hartz-Arbeitsmarktreformen. "Bei Hartz IV wird oft nur auf die finanzmathematische Lösung geschaut, der Rechtsfrieden kommt immer wieder zu kurz. Und dafür müssen dann wir Sozialrichter sorgen", sagte Kanert dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe).


"Es nützt niemandem, die vielen Klagen kleinzureden." Juristisch gesehen seien die Gesetze "ein absolutes Sorgenkind", sagte er. "Hartz IV ist an manchen Punkten komplizierter als das Steuerrecht", so Kanert.


Quelle: http://www.bospace.de/nachrichten/welt/wirtschaft/sozialrichter-bei-hartz-iv-kommt-der-rechtsfrieden-zu-kurz-64130


Der Berliner Sozialrichter Michael Kanert gegenüber der Zeitung " Welt Online"

"Die Richter kämen kaum hinterher, betonte Kanert. Er wünsche sich eine Bagatellgrenze, um die Zahl der Verfahren einzudämmen.


Eine Reform kann er sich auch beim Kindergeld vorstellen. Doch hätten Bund, Länder und Kommunen "Angst, an den finanziellen Stellschrauben zu drehen in diesem komplexen Geflecht".

http://www.welt.de/newsticker/news3/article108689284/Sozialrichter-Bei-Hartz-IV-kommt-der-Rechtsfrieden-zu-kurz.html


Kommentare

  1. Aalso - dann stellen wir uns mal "janz dumm" und sehen uns einmal an, was dieser Richter laut Zeitung gesagt hat:

    Zitat 1: "...der Rechtsfrieden kommt immer wieder zu kurz."
    Zitat 2: "Bei Hartz IV wird oft nur auf die finanzmathematische Lösung geschaut..."
    Und was folgert er daraus, um die angeprangerten Punkte zu lösen? - Dies: Er wünsche sich eine Bagatellgrenze, um die Zahl
    der Verfahren einzudämmen.

    Schließlich noch Zitat 3: "Hartz IV ist an manchen Punkten komplizierter als das Steuerrecht."

    Dieser Richter sagt also in etwa folgendes: Weg von finanzmathematischen Lösungen und unnötig komplizierten Regeln im Sozialrecht, dies stört den Rechtsfrieden. Zumindest sollte eine Bagatellgrenze eingeführt werden, weil mit ihr zumindest ein Teil der durch die aufgezeigten Problempunkte verursachten Probleme beseitigt und somit der Rechtsfrieden gewahrt werden könnte."

    Lassen wir mal weg, was er mit "finanzmathematischen Lösungen" meint. Solche Dinge sind naturgemäß jedem Juristen zu hoch und ein Greul. Weglassen können wir aus der Betrachtung auch die komplizierten rechtlichen Regelungen, denn diese können nur vom Gesetzgeber geändert werden. Es bleibt der Vorschlag einer Bagatellgrenze (die natürlich auch nur durch den Gesetzgeber geändert werden könnte) zur Wahrung des Rechtsfriedens.

    Wahrscheinlich meint er mit Bagatellgrenze eine Beschränkung der Klagebefugnis auf Rechtssachen mit einem Wert über einem gewissen Betrag, also zum Beispiel 100 Euro. Dann ergibt sich folgendes: Nach Auffassung dieses Richters wird der Rechtsfrieden gewahrt oder verbessert, indem weniger Sozialrechtsprozesse geführt werden. Das entspricht sogar gängigen Definitionen von Rechtsfrieden: "Auf Rechtssicherheit beruhender, durch allseitige Anerkennung einer bestehenden Rechtslage gekennzeichneter Zustand."
    oder auch:
    "Rechtsfrieden herrscht, wenn es keinen Anlass für Rechtsstreitigkeiten mehr gibt, ... . Rechtsfrieden kann auch herrschen, wenn sich die Rechtsgemeinschaft mit zurückliegenden Rechtsverletzungen abgefunden hat."

    Abgesehen davon, daß er hiermit eine "finanzmathematische" Lösung vorschlägt, deren mangelnde Eignung er für Hartz4 gerade angemahnt hat, fordert er damit von allen Hartzies, sich doch gefälligst mit den Brotkrumen abzufinden, die vom Tisch der Mächtigen herunterfallen. Falls wir die Hand ausstrecken und im selben Moment stellt einer von oben seinen Pferdeledernen Maßschuh genau auf den Krümel, den wir gerade fassen wollten, sollen wir uns um den Rechtfriedens willen nicht darüber beschweren dürfen Denn dieser Krümel erreicht den geforderten Klagewert nicht annähernd, selbst wenn er für uns ein Viertel, ein Achtel oder ein Zehntel dessen gewesen wäre, was wir zum (Über-)Leben brauchen, was man uns zugesteht, was das BVerfG das "notwendige, menschenwürdige Existenzminimum" genannt hat.

    Also Richter, erst einmal lesen: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, BVerfGE, Bd 1 bis 128, BVerfGK, Bd 1 bis 16, , dazu enige Kommentarliteratur zum GG. Als erste dürften reichen: der Maunz–Dürig, Münch–Kunig, der AK GG, der Bonner Komentar und der Mitarbeiterkommentar. Als Abrundung noch Stern, Staatsrecht, insbesondere die Bände I, III und IV. Dann sprechen wir einander wieder.

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  2. Wie menschenverachtend ist das denn? Bagatellfälle sollen nicht mehr verhandelt werden? Wer auf Hartz IV ist, für den ist schon der gesamte Regelsatz eine einzige Bagatelle. Wenn man ihm vom Existenzminimum noch kleinere Beträge verweigert, ist das zumindest für den Betroffenen alles Andere als ein Bagatellbetrag. Er braucht jeden einzelnen Cent! Dies könnte die Jobcenter sogar dazu ermutigen, Einbehaltungen zum System zu machen. Nach dem Motto: 3 "kleine" Einbehaltungen sind ja nicht einklagbar, oder wie soll man das sonst verstehen. Und genau so käme das dann auch. Wetten? Hier geht alles nur nach Kassenlage!

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  3. Die Klagen einzudämmen wäre recht einfach, ohne die Rechte der Betroffenen einzuschränken.
    Wenn es zu einer bestimmten Rechtslage ein Urteil des Bundessozialgerichtes gibt und die Jobcenter gegen diese verstossen, müsste es einfach die Möglichkeit geben, diese Jobcenter zur korrekten Vorgehensweise zu verurteilen. Bei Nichtbeachtung muss dann einfach ein Strafverfahren wegen Betruges entweder gegen das Jobcenter oder die SachbearbeiterInnen möglich sein.

    Ein Beispiel: Der Landkreis Fulda hält sich wider besserem Wissens bei der Berechnung der Angemessenheit von Heizkosten nicht an die Vorgabe des Bundessozialgerichtes, verstösst also vorsätzlich gegen geltende Rechtsprechung. Dies ist für das Jobcenter des Landkreises risiko- und folgenlos. Wer Widerspruch einlegt bekommt sein Geld, alle anderen Betroffenen werden um ihr rechtmässig zustehendes Geld gebracht. Dazu sagt § 263 StGb:
    "§ 263
    Betrug.(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Fraglich ist nur (bin kein Jurist), ob der Landkreis hier als "Dritter" bezeichnet werden kann. Fakt ist, dass Vermögen der Betroffenen wird beschädigt, der Landkreis spiegelt falsche Tatsachen vor, in dem er eine vom BSG als eindeutig rechtswidrige verfahrensweise anwendet.

    Das heisst, mir würde es genügen, wenn in einem Fall, selbst von der Widerspruchsstelle, die Rechtswidrigkeit der Verfahrensweise festgestellt wird, dass das Jobcenter dann automatisch verpflichtet ist, dass die als rechtens anerkannte Verfahrensweise dann in allen folgenden Fällen angewendet werden muss. Zuwiderhandlungen müssen dann strafbar sein.

    Leider dürfen alle Jobcenter folgenlos gegen die Rechtssprechung verstossen und da sich nur ein geringer Teil der Betroffenen aus Unkenntnis oder Angst gegen die Entscheidungen des Jobcenters wehrt, hat dies insgesamt enorme finanzielle Vorteile, entweder für den Bund oder die betroffenen Landkreise.

    Eine Lösung zu suchen, die die Rechte der Betroffenen einschränkt, halte ich sogar für verfassungswidrig und zudem für die Abschaffung des sogenannten Rechtsstaates.

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    1. Dogmatisch, also von der genauen juristischen Lehre des Straftatbestands des Betrugs, kommt man hier leider nicht weiter. Denn erstens ist es nötig, daß die Vorspiegelung aktiv erfolgt, zweitens zu einer (falschen) Vorstellung im Kopf des Opfers wird (sich keinen Gedanken zur Sache machen scheidet aus) und das ganze drittens zu einer Vermögensverfügung durch das Opfer führt, das Opfer gibt also selber etwas her.

      Der (schlechte) Witz ist ja gerade, daß öffentliches Handeln in unserer angeblich so hochentwickelten Kultur mit fast keiner Norm zu ahnden ist.

      Ein Beispiel ist § 353 Strafgesetzbuch, der in solchen Fällen passen könnte. KÖNNTE. Denn in Absatz 1 muß der Täter in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, bei Absatz 2 beachte man das Wörtchen "rechtswidrig". Und das sind nicht die einzigen Hürden, an denen eine Strafbarkeit oder schon einen Anwendbarkeit der Vorschrift scheitern kann.

      Besonders "witzig" ist, und es zeigt, wie gewollt löcherig die Strafbarkeit der Bediensteten der öffentlichen Hand ausgestaltet ist, daß eine Strafbarkeit zum Beispiel schon dann ausscheidet, wenn der Täter einer für die Abgabe unzuständigen Behörde handelt (Standesbeamter kassiert Gewerbesteuer). - Oder, oder.

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  4. Meine Erfahrung, mein Hartz-Antrag wurde abgelehnt, und mir nach Rückfrage mitgeteilt, sie reden nicht mit mir über Details, ich solle doch lieber klagen, wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin.

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