Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - europarechtskonforme Auslegung - Anwendbarkeit des Europäischen Fürsorgeabkommens
Sozialgericht Berlin,Beschluss vom 11.06.2012, - S 205 AS 11266/12 ER -
1. Die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung Deutschland vom 19. Dezember 2011 gegen die Anwendung des Europäischen Fürsorgeabkommens auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB 2) ist wirksam.
2. Art 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnung (EG) Nr 883/2004) ist nicht auf besondere beitragsunabhängige Geldleistungen im Sinne von Artt 3 Abs. 3, 70, Anhang 10 Verordnung (EG) Nr 883/2004 wie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Grundsicherung für Arbeitssuchende anzuwenden.
3. § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2 ist europarechtskonform dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass die Norm nur auf Ausländer anzuwenden ist, die weder in Deutschland integriert sind noch Verbindungen zum nationalen Arbeitsmarkt aufweisen.
1. Die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung Deutschland vom 19. Dezember 2011 gegen die Anwendung des Europäischen Fürsorgeabkommens auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB 2) ist wirksam.
2. Art 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnung (EG) Nr 883/2004) ist nicht auf besondere beitragsunabhängige Geldleistungen im Sinne von Artt 3 Abs. 3, 70, Anhang 10 Verordnung (EG) Nr 883/2004 wie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Grundsicherung für Arbeitssuchende anzuwenden.
3. § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2 ist europarechtskonform dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass die Norm nur auf Ausländer anzuwenden ist, die weder in Deutschland integriert sind noch Verbindungen zum nationalen Arbeitsmarkt aufweisen.
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