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Kann das Jobcenter ein ärztliches Attest verlangen wenn man zum Meldetermin trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erscheint?

Zum Urteil Bayerische Landessozialgericht 29.03.2012 , - L 7 AS 961/11 -


Nach Ansicht des LSG werden "erschlichene" Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Hartzer dafür genutzt um sich den Meldeterminen zu entziehen.

Wir erinnern uns: Das Bundessozialgericht hatte bereits in einer Entscheidung festgehalten, dass Arbeitsunfähigkeit nicht gleichbedeutend ist mit der Unfähigkeit einen Meldetermin wahrzunehmen (BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R). Die Unfähigkeit einen Meldetermin wahrzunehmen muss der Leistungsbrechtigte nachweisen, was jedoch nicht bedeutet, dass er ein ärztliches Attest vorlegen muss. Der Leistungsberechtigte muss nur Unterlagen vorlegen, die sich in seinem Besitz befinden (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB I) zu einer Beschaffung ist er nicht verpflichtet.


Der Leistungsberechtigte muss allerdings auf Anforderung den behanelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden damit das Jobcenter von ihm ein ärztliches Attest auf Kosten des Jobcenters einholen kann. Die Pflicht zur Entbindung von der Schweigepflicht ergibt sich aus § 62 SGB I.


Das bayerische LSG ist der Ansicht, dass ein Hinweis des Jobcenters, der Leistungsberechtigte habe seine Unfähigkeit durch ein Attest und nicht nur durch eine AU-Bescheinigung nachzuweisen sei rechtmäßig.

Diese Ansicht ist meines Erachtens nach nicht richtig, weil von dem Leistungsberechtigten, wie oben aufgeführt, die Beschaffung eines Attestes nicht verlangt werden kann. 


Das Jobcenter wird allerdings berechtigt darauf hinweisen können, dass eine AU-Bescheinigung nicht ausreicht und der Leistungsberechtigte seinen Arzt von der Schweigepflicht enbinden muss, sowie dass eine Erkrankung nur dann ausreichend ist, zu einem Meldetermin nicht zu erscheinen, wenn die Krankheit so geartet ist, dass er den Meldetermin nicht wahrnehmen kannzz.B. Fieber und nicht ein gebrochener linker Arm. Der Leistungsberechtigte kann dann mit seinem Arzt besprechen, ob er den Meldetermin nicht wahrnehmen kann. 




Kommentare

  1. Hm..
    Wenn man schon als arbeytsfähig betrachtet wird, wenn man bloß 15Std./Woche (also 3Std./Tag)arbeyten kann, bedeutet das dann nicht im Umkehrschluß auch, daß die Hürden für das Vorliegen einer Arbeytsunfähigkeit entsprechend höher liegen müssen?

    Konkretes Beispiel, selber diese Woche erlebt:
    Durchfall am Morgen, statt auf'm Rad sitz ich auf'm Pott.
    Hätte ich Arbeyt, würde ich meinen Chef anrufen und ihm sagen, daß es 'ne Ecke später wird, weil ich mich erst noch gründlich entleeren und dann etwas Trockenfutter aufnehmen muß.
    Wäre zwar ein halber Arbeytstag futsch, aber da würde doch keine Sau auf die Idee kommen, mich beim Arzt 10.- blechen zu lassen, nur damit ich dem dasselbe sage, was ich auch meinem Chef sagen würde.

    Das JC sagt aber sofort:
    AU-Bescheinigung - oder über 100.- Geldstrafe.
    Kann mir mal jemand erklären, wie man darin auch nur ansatzweise eine Verhältnismäßigkeit erkennen kann?

    Btw, ich hab auf dem Antwortzettel zum verkackten Meldetermin das Häkchen nicht bei "AU von __ bis ___" gemacht, sondern bei "Anderer wichtiger Grund".

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  2. Das ist doch, mit Verlaub, purer Senf.
    In der Regelung des § 309 III, 3 SGB III ist eindeutig ein solcher Fall geregelt. Dort heißt es ganz klar: "Ist die meldepflichtige Person am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt."

    Das was die Richter des BSG da machen geht weit über eine ordentliche Normenauslegung hinaus. Sie sollen warten bis sie einen Ruf ans Bundesverfassungsgericht erhalten.

    Allerdings möge uns der Himmel davor bewahren, daß noch mehr Bundesverfassungsrichter mit einem zweifelhaften Verständnis unserer Rechts- Staats- und Geselschaftsordnung das BVerfG bevölkern als es jetzt schon der Fall ist.

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  3. Also bei mir war das auch so bin krankgeschrieben mit atest wo hält nur deinen steht das der jenige keine Termine wahrnehmen kann während des krankheits Verlaufs.. Hab des mal abgegeben und werde ja sehen was kommt... Muss m Montag zu solch einer sinnlosen bewerbungstränings Aktivierung Maßnahme .... Völlig sinnlos weil erstens bewerbe ich mich regelmáßig und bin sogar mit privaten Arbeitsvermittlungen in Kontakt und darüber hinaus Weise ich auch alles hier nach... Und dann kommt noch dazu die bewerbungsmaßname hart kein Sinn selbst wenn du dich jeden Tag auf Druck bewirbst.. Wenn es in deiner Region keine Jobs gibt dann kannste dich bewerben wie du willst , es bringt nix...

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  4. Hinweis: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.04.2013 - L 7 AS 108/13 B rechtskräftig


    Gewährung von PKH, denn der Hinweis des Jobcenters, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis für einen wichtigen Grund nicht akzeptiert wird, sondern eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung notwendig ist (Fachliche Hinweise BA zum SGB II § 32 S. 2) führt nicht dazu, dass ein wichtiger Grund zu verneinen ist.


    Mfg Detlef Brock- Sozialberater

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  5. Bin gespannt auf die Antwort oder einen Kommentar.
    Arbeitsamt erhält ein Attest zur Arbeitsunfähig auf unbestimmte Dauer. Dann plötzlich verlangt das Arbeitsamt eine datierte Krankmeldung weil auf Grund des Attestes kein zur Verfügungen des Kunden auf dem Arbeitsmarkt gewährleistet ist. Der Arzt schreibt den Kunden rückwirkend für 6 Wochen krank. Am Ende dieser Krankschreibung bleibt eine offene Zeit von acht Tagen. Nach diesen acht Tagen wird der Kunde wiederum für 15 Tage krank geschrieben aber als Folgebescheinigung. Das Arbeitsamt schickt dem Kunden in der Hälfte der letzten Krankschreibung plötzlich den Aufhebungsbescheid mit einer Rechnung über überzahlte Beträge unter dem Hinweis der Zuständigkeit der Krankenkasse ab dem Datum vor den 8 Tagen der offenen Zeit. Diese offene Zeit von acht Tagen berechnet das Arbeitsamt als überzahlte Tage.
    Die Krankenkasse weigert sich nun Krankengeld zu zahlen mit der Begründung dass das Arbeitsamt ohne die Genehmigung dieser hätte den Aufhebungsbescheid keinesfalls erlassen dürfen, da das Arbeitsamt hätte die Genehmigung der Krankenkasse abwarten müssen. Das Arbeitsamt bleibt auf dem Aufhebungsbescheid bestehen. Der Kunde bekommt kein Geld und zwar von keiner der beiden Seiten. Die Versicherung besteht ab der Beendigung der offenen 8 Tage nicht mehr. Das Arbeitsamt beruft sich in seinen Entscheidungen auf folgende Bestimmung: Paragraph 48 des SGB X in Verbindung mit Paragraph 330 SGB lll

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  6. Bin gespannt auf einen Kommentar.
    Arzt schreibt ein Attest auf unbestimmte Zeit einer Arbeitsunfähigkeit. Agentur für Arbeit verlangt plötzlich datierte Krankmeldung mit der Begründung das der Kunde dem Arbeitsmarkt auf Grund des Attestes nicht zur Verfügung stehe. Der Arzt schreibt daraufhin den Kunden für 6 Wochen rückwirkend krank, was dieser nicht durfte. Nach dieser Krankmeldung vergehen 8Tage, die der Kunde dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Nach diesen 8 Tagen wird der Kunde erneut ,über eine Folgebescheinigung, krank geschrieben.Der Kunde macht die Arztpraxis darauf aufmerksam das hier ein Irrtum vorliegt, denn es sei keine Folge eingetreten, da 9 Tage ( incl. Sonntag ) keine Krankmeldung erfolgt sei. Die Arztpraxis sprich das Sekretariat aber beharrt darauf.
    In der Hälfte dieser Krankschreibung schickt das Arbeitsamt dem Kunden unter Begründung des Paragraphen 48 SGB X in Verbindung mit Paragraph 330 Abs.3 SGB lll den Aufhebungsbescheid mit dem Hinweis der Zuständigkeit der Krankenkasse ab vor der Beendigung der 8 Tage und stellt für diesen eine Rechnung wegen Überzahlung. Die Krankenkasse weigert sich zu bezahlen weil das Arbeitsamt ohne deren Genehmigung einen Aufhebungsbescheid geschickt hätte der deren Meinung nach in keiner Weise erfolgen durfte, dem zufolge unberechtigt war. Der Kunde bekommt kein Geld, weder vom Arbeitsamt noch von der Krankenkasse. Versichert ist er nach Beendigung der 8 Tage die dieser dem Arbeitsamt zur Verfügung gestanden, nun auch nicht mehr. Arbeiten kann er auf Grund der Krankschreibung auch nicht. Was soll der Kunde nun tun??? Auch nach Rückfragen bei den verschiedenen Behörden gibt keine derer nach und beharrt, jede für sich , auf dem eigenen Standpunkt. Liebe Grüße

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  7. Ich musste auch mal einen Termin am gleichen Tag absagen, weil ich Kreislaufprobleme hatte. Also habe ich meinen Sachbearbeiter angerufen und den Termin abgesagt und er sagte gar nichts von einem Attest oder Krankschreibung, die ich beim nächsten Termin vorlegen sollte. Paar Tage später kam dann Post vom Amt. In dem Brief steht das ich einen Termin ohne wichtigen Grund nicht wahr genommen habe.

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  8. Ich habe der arge ein attest gegeben: dienst und arbeitsunfähig bis auf weiteres. Jetzt soll ich ende des monats ein neues attest bringen. Habe aber erst im september einen termin beim neuen orthopaeden. Was kann ich tun. Eigentlich sind solche attests doch rechtens. Wie kann ich mich wehren?

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  9. Das ist doch eine absolute Frechheit, daß man während bestehender Krankschreibungen ständig mit Terminen, die i.d.R. der Arbeitsvermittlung dienen sollen, belästigt wird! Purer Psychoterreor! Wenn man krankgeschrieben ist, so erübrigt sich ja, daß man an Maßnahmen teilnimmt oder Bewerbungen schreibt o.ä. Ansonsten wäre man ja gesund! (Man stelle sich das mal am Arbeitsplatz vor, daß noch Unterschiede in der Erkrankung selbst gemacht würden.... Für die Krankheitsdauer hat man mir seiner Arbeitsstelle rein gar nichts zu tun!!!! Kein Telefonat, kein Erscheinen, nichts!) Solche A**sch**er!

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  10. Es wird leider übersehen, dass eine egal wie genannte Phantasiebescheinigung welche durch das JC angefordert wird, gar nicht durch die Rechtslage gedeckt ist, denn durch das verlangen einer solchen Bescheinigung zweifelt das JC an der AU die vorgelegt wurde.

    Ist dies der Fall, so muss aber nach § 56 Abs.1 S. 5 SGB II vorgegangen werden:
    ". 5 Zweifelt die Agentur für Arbeit an der Arbeitsunfähigkeit der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, so gilt § 275 Abs. 1 Nr. 3b und Abs. 1a des Fünften Buches entsprechend."
    d.h. es ist der MDK einzuschalten sonst garnichts.

    Das bekannte Urteil des BSG v. 2009 bezieht sich auf die damalige anzuwendende Rechtlage v. 2007 und ist durch weitere "Aktualisierungen" des SGB bereits obsolet.

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  11. Ich habe eine Kürzung erhalten, weil ich, ich zitiere die Sachbearbeiterin, endlich mal erwischt worden bin und eine auf die Schnauze bekommen habe, damit ich mein Maul nicht so weit aufreiße und nicht auf der Erbse sitze. Ich solle nicht denken, ich wäre etwas Besseres. Jetzt werden die Daumenschrauben angedreht. Das ich das nicht vor Gericht bringen kann, weil ich alleine dort gesessen habe, ist wohl klar, das hat sie umsonst.
    Tatsache ist und war, daß ich 1. den Fuß dreifach gebrochen hatte, eine Krankmeldung einreichte und 2. dann, nach Eingang der Krankmeldung in der Leistungsabteilung eine Einladung zur Arbeitsvermittlerin bekam. Nun hatte diese auf der Einladung in der Standartbelehrung vergessen, den Satz mit dem Attest reinzuschreiben, so daß ich eine Kopie der Originalkrankmeldung mit Hinweis, Original liegt in der Leistungsabteilung mit der Absage des Termines und dem Hinweis auf die Erkrankung (3-facher Fußbruch) und der Bitte um einen neuen Termin in ca. 8-10 Wochen an die Arbeitsvermittlerin schickte. Ich sende alles per FAX mit Sendekopie, per Einschreiben/Rückschein und lasse vorne als Kopien abgeben. Ich gehe jetzt nicht darauf ein, daß trotzdem Unterlagen etc. angeblich nie da sind. Das ist normal im Jobcenter Berlin Spandau. Jedenfalls bekam ich 2 Wochen später die Androhung einer Kürzung mit Anhörungs-Standart-Antwortbogen. Ich füllte den aus, schrieb Widerspruch, Einspruch, Stundung, Kopie Krankmeldung etc. Gleiche Sendung wie o.g. FAX etc. Ging direkt an die Widerspruchsstelle.

    Dann Einladung zur Arbeitsvermittlerin, neuer Termin, wieder in die jetzt Folgekrankmeldung, diesmal mit Aufforderung zum Attest etc.
    Ich schrieb, da ich nunmehr nicht laufen darf, außer mit 2 Krücken auf die Toilette zu Hause und einen Spezialschuh trage, der den Fuß fixiert, bin ich zu krank, um beim Arzt ein Attest zu holen, da ich für ein Attest persönlich anwesend sein muß, sonst darf der Arzt kein Attest ausstellen.
    Abgesendet wie s.o.

    Ablehnung des Widerspruchsbescheides durch die Widerspruchsstelle, mit der Begründung, ich soll ein Attest einreichen.
    Ging nicht, da ich nicht rückwirkend für den ersten Termin ein Attest bekommen konnte.
    3 Wochen später zweite Aufforderung für die Absage des 1. Termines ein Attest nachzureichen, mit der Erklärung, die Gebühren in Höhe von 5 Euro zu erstatten. Wie gesagt, immer noch krankgeschrieben mit 3-fachen Fußbruch.
    Ein Attest bei meinem behandelnden Arzt hätte 60 Euro gekostet. Hätte ich nicht mehr gehabt auch ohne nicht laufen, Monatsende, wie das Jobcenter sehr wohl wußte, da sie nämlich seit 3 Jahren nur Pauschalen für Strom und Gas bezahlen, sowie eine Pauschale für die Miete, obwohl angemessen, so daß ich jeden Monat exakt 171 Euro aus der Hartz IV Leistung zahlen muß.
    Die Klagen liegen noch beim Sozialgericht Berlin. Habe ein Aktenzeichen bekommen, das ist alles.

    Inzwischen hatte ich einen Belastungsschuh und durfte vorsichtig humpeln.

    Nach 2 Monaten.

    Bekam Anfang des Monats einen Anruf mit unterdrückter Nummer auf dem Handy, warum ich denn heute nicht beim Termin gewesen sei.
    Sagte, was für ein Termin und wer dran ist bitte schön.
    Sagte die Stimme, Ihre Arbeitsvermittlerin, die neue, die alte sie nicht mehr und ich hätte heute jetzt einen Termin bei Ihr gehabt, sie wolle mal sehen, wie ich aussehe.

    (Teil 1)

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  12. Wie sagt die Dame beim Abschied: ich will auch Fotograf werden, ich sitze aber hier und sie können putzen gehen, wie alle anderen auch.
    Die Frage ist, haben wir jetzt die Zeit um dagegen uns zu wehren, nein.
    Können wir einen Anwalt bezahlen? Nein, wir brauchen jeden Cent für die Ausstellung, um die Fotos hinzubekommen, auszurüsten, drucken zu lassen.
    Wir sind ein 2 Mann Team. Und wir haben nur diese eine Chance.

    Das französische Studium und das französische Abitur haben sie meinen Mann aberkannt, weil einfach nicht anerkannt, damit sie Geld sparen.
    Ich bin Diplom-Betriebswirtin. Ich habe ungekündigt ohne jemals arbeitslos gewesen zu sein als Filmgeschäftführerin bei Bertelsmann gearbeitet. Ich kann dort nicht wieder arbeiten, weil ich mein leben lang für meinen Mann als Assistentin arbeiten muß und die Tätigkeiten für ihn erledigen muß, die er nicht erledigen kann, weil eine Assistenz bei den deutschen Sozialgerichten selbst für Blinde nicht anerkannt wird.

    Wir können nicht klagen, wir arbeiten für die Ausstellung. Daher auch die Kürzung, um uns auch das Geld wegzunehmen, was wir brauchen, um die Bilder zu drucken und die Ausstellung zu finanzieren.

    Das kann man auch nicht einklagen, vorm Sozialgericht Berlin. Dort sitzen eine Menge Leute, die Pegida eingeschleust hat, schon vor Jahren. Die Härte in den Urteilen dort, kommt nicht von ungefähr und mein Mann als Fotograf und ich aus den Medien haben dort keine Gnade zu erwarten.

    Schön sind ja die neuen Sozialanwälte am Landessozialgericht Potsdam, die ernannt werden, als ob Richter am Landessozialgericht ein Orden sei, ohne jemals auch nur eine Stunde im Unisaal Jura gehört zu haben.

    Das wäre ja noch schöner, wir könnten mehr verdienen, als der Vorsitzende und in seine schöne Elite vordringen nicht?
    Also, keine Klage, keine Zeit für so einen Scheiß und solche kaputten Leute.
    Auch wenn ich beweisen kann, daß die Originaleinladung keinen Hinweis zum Beibringen von Attesten enthielt, dann aber die Kopie dafür den Zusatz, wobei mich nur am Rande interessiert, wie die Dame das Programm überlistet hat, um den Brief zu manipulieren.

    Danke fürs Zuhören.

    P.S. Wir haben überhaupt keine Zeit für solche Menschen. Für die Zeiten, die jetzt kommen, hat die Geschichte auch keine Zeit für solche Menschen und das Sozialrecht wird am Ende auch keinen mehr interessieren. Wir gehen dahin wo es uns paßt, wir machen, was wir wollen und mein Mann macht seine Fotos. Wir arbeiten, jeden Tag, umsonst, weil wir nicht anders können.

    Warum die Dame dort sitzt, ist uns völlig klar.

    Jeder hier, wenn er Jurist ist, echter Jurist, sollte sich selbst fragen, wenn ihm dieses passiert, was uns passiert ist, ob er denkt, daß er im Sozialstaat Deutschland irgendwie Hilfe bekommt.

    Denn was mit uns gemacht wurde, um Geld zu sparen, daß im Haushalt bewilligt wurde, um Menschen, wie uns zu helfen über diese Zeiten, weil nach dem Gesetz uns das und das zusteht, und uns diese Gelder vorenthalten wurden, mit Absicht, durch behördlich flächendeckend angeordnete Behördenwillkür, um das Geld wieder zurückzuzahlen an die Menschen, die es dann "gewaschen" wie bei der Mafia rechtlich aus dem Topf "zweckentfremden" dürfen, für sich selbst und/oder um es versickern zu lassen, und/oder die Straße vor Ihrer Villa neu zu machen, erfundene Spesenabrechnungen zu begleichen, Weihnachstgeschenke zu machen, Parlamentarierreisen etc, ist halt so.
    (teil 3)

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  13. Es ist ja auch so schön, wenn die, die oben sind, auf die Schnauze fallen und Ihnen alles genommen wird, nicht?
    Alles weg, Hund, Katze, Maus, Haus, Auto, Altersvorsorge, und dann sehen die dann auch nach ein paar Jahren aus, wie alle anderen, krank, fett, die Haare nicht frisiert, ist doch schön. Das hilft nicht?
    Die ständige Angst vorm Abstieg soll jeden betreffen. Man soll nicht nachdenken. Man soll Angst haben, denn dann spuckt man auf die, die nach unten fallen, um sich besser zu fühlen. So funktiioniert der deutsche Aufschwung.
    Alle arbeiten umsonst, man gibt Ihnen das Geld zum existieren, nur junge Menschen braucht das Land, die bekommen alles, um dann entsorgt zu werden.
    Aber so kann man keine Zukunft aufbauen. Kein Land kann nur mit Juristen und Banken existieren.

    Nochmals danke fürs Zuhören.
    Wir schaffen es auch ohne Deutschland. Wir gehen danach auf Weltreise, ohne Geld, geht auch.
    Nix wie weg aus Deutschland!
    Einmal vom Staat ruiniert zu werden reicht.
    49 Jahre gearbeitet, im guten Hochleistungssektor, vorgesorgt, über durchschnitt in die Rente eingezahlt, Versicherungen gehabt, alles weg.
    Weil man Anträge gestellt hat.

    7 Jahre Reha, die Rente auf 300 Euro runtergerechnet, kein Anspruch mehr auf Erwerbsunfähigkeitsrente, Versicherungen gekündigt, Pflegegeld abgelehnt, liegt beim Landessozialgericht, jetzt kein Anspruch mehr, rückwirkend, Krankengeld auf 200 Euro runtergerechnet, in 3. Instanz verloren, weil rückwirkend kann nicht mehr ausgezahlt werden und wenn wir dann raus sind, von vorne anfangen.

    Aber nie wieder hier in Deutschland. Deutschland bekommt von uns nie wieder einen Cent. Nicht für die im Jobcenter, nicht für die Richter, nicht für die Gemeinden. Und Punkt.
    Nach uns die Idioten. Uns braucht hier keiner. Uns will keiner. Wir wollen sie auch nicht.

    Warum soll ich jemanden unterstützen, der an meiner Wenigkeit seinen gesamten Frust auslebt? Was für ein assoziales Benehmen einer Sachbearbeiterin einer Behörde ist denn das bitte schön? Damit sie Provision erhält. Ist halt so, ich habe meine Anweisungen? Immer schön die Statistik verwalten?
    Für diese Frau habe ich nicht gezahlt, nie.

    Die Beamten arbeiten nicht mehr. Sie machen Politik. Für ihren Blog, für ihr Facebook, für die Nachbarn, ein ganzer Kerl dank Chappi.

    Ich habe Eltern, ich muß nicht erzogen werden, nicht vom Staat, für den ich eingezahlt habe.

    Falls jemand sagt, aber das sind auch Menschen. Ich sehe hier in Deutschland auf den Straßen, in den Geschäften, im Internet, in den Medien, in den Parlamenten, in den Reden der Politiker keinen einzigen Menschen, der den Namen verdient, sorry.
    Und was die jungen Juristen angeht, da wird mir übel.

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  14. Bin seit August dauerhaft krankgeschrieben.Da ich zurzeit nicht arbeitsfähig bin.
    Leide aber schon über 1 Jahr an gesundheitlichen Problemen.
    Dazu kam noch ein unschöner Vorfall mit einem Jobcenter Betreuer was zum Nervenzusammenbruch führte und alles noch schlimmer machte.
    Seitdem habe ich natürlich immer die AU abgegeben.
    Und auch schon Atteste(Hausarzt,Psychologe,Neurologe)
    Trotzallem wurde ich immer wieder zu Terminen eingeladen.
    Nun hab ich eine Sanktion bekommen wegen Nichterscheinens obwohl im Psychologen Attest drin steht das ich zurzeit keine Termine wahrnehmen kann.
    Dazu kommt noch das sie mir eine neue EGV zugeschickt haben?! obwohl ich laut Info bei "arbeitsunfähig" diese rechtswidrig ist oder?
    Wie sieht in so einem Fall die Rechtslage aus?

    Ab Januar fange ich eine Therapie an, weil ich mittlerweile in einem tiefen Loch sitze und einfach nicht mehr weiß wie es weiter gehen soll...da neben anderen Problemen das JC mir das Leben zur Hölle macht....

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  15. bin 62 jährig - habe bereits im nächsten jahr eine rente mit abschlag vorab beantragt- was soll ich jetzt beim gesundheitsamt - diese wollen mich erwerbsunfähig schreiben warum ??? habe aber keine einladung vom SB jobcenter - da ich 4-5 std. pro tag in der bürokommunikation arbeiten kann - die haben bisher noch keine versäumnisse eingeräumt bzw.mich auch nicht unterstützt - ich verstehe dies nicht ??
    mfg
    m.z.

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  16. Hallo Herr Zimmermann,

    ich haben mal eine Frage bez. einer öfter verwandten Formulierung zur Abgabe einer WUB, die sogar über den Termin hinaus gehen würde bzw. einer "open end" - Bescheinigung gleichkäme.

    Zunächst wird mit den Standardformulierungen die WUB für den Einladungstermin gefordert. Im Anschluß folgt aber folgender Satz:

    "Sollten sie von ihrem Behandelnden Arzt eine solche Bescheinigung für den oben genannten Termin vorlegen, erscheinen sie jedoch bitte am ersten Tag, an dem die von ihrem behandelnden Arzt genannten gesundheitlichen Gründe nicht mehr vorliegen, im oben genannten Büro des Jobcenters. Ist dieser Tag ein Tag, an dem das Jobcenter nicht dienstbereit ist (z.B. ein Samstag, Sonntag oder Feiertag), sprechen sie bitte am folgenden Werktag persönlich bei dem oben genannten Ansprechpartner/in des Jobcenters vor."

    Das ist wirklich höllisch raffiniert...! Allerdings scheint es mir doch sehr über das Ziel hinauszuschießen und würde wirklich gern wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das wohl gerechtfertigt sein sollte....

    Wenn ich das richtig sehe, haben die JC doch zwei Handlungswege:

    1. Eine Meldeaufforderung verschicken, ggf. müßte dieser Termin per WUB einzeln entschuldigt werden.

    Oder

    2. Der Meldetermin besteht fort, bis auf den Tag der Beendigung der ARBEITUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG! (§309)
    Impliziert ja auch, daß man während der Zeit nicht nochmal eingeladen werden sollte. Und wenn doch, dann wäre dieser doch wieder einzeln mit der WUB zu entschuldigen, oder?

    Es muß doch zumindest erstmal ein Einladungstermin vorausgegangen sein, für den man sich dann zu entschuldigen hat. Das ist aber bei der Formulierung nicht der Fall, denn der Termin entsteht ja erst durch Ablauf der WUB...

    Da wurde einfach etwas neu zusammengesetzt mit einem völlig neuen Inhalt und sehr gewichtigen Anforderungen an den Leistungsberechtigten, die mir sehr überzogen scheinen...

    Auch interessant, daß bei Fortbestehen eines Termins zum Ende der AU ja nicht zum zweiten Mal eine WUB gefordert wird, auch, wenn sie in der Ursprungseinladung gefordert wurde. Was ja eher darauf hindeutet, daß es sich schon um einzelne, konkrete Termin handeln muß, die zu entschuldigen sind und zuerst da sein müssen und nicht erst aus dem Ablauf der WUB entstehen... Der §309 gibt das doch gar nicht her. Er nimmt Bezug ausschließlich auf die AU...

    Ich bin wirklich gespannt auf eine Antwort und würde mich sehr über einen Einschätzung diesbezüglich freuen. :)

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