Das Sozialgericht Berlin (SG Berlin, 15.02.2012 - S 107 AS 1034/12 ER) hatte die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid des Jobcenters hergestellt. Der Leistungsberechtigte hatte sich geweigert, vor einem Einstellungsgespräch einen Personalfragebogen zu unterzeichenen in dem in der Speicherung seiner Daten beim potentiellen Arbeitgeber einwilligen sollte. Nach § 4a des Bundesdatenschutzgesetzes sei eine Zustimmung zur Speicherung von Daten nicht mehr freiwillig, wenn diese sanktionsbewehrt sein. Die gegen den Leistungsberechtigten verhängte Sanktion wurde vorläufig für unwirksam erklärt. Wieder ein erfolgreiches Verfahren von Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann.
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