Vorsitzender Richter des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Peter Udsching zu Praktischen Problemen mit Hartz 4
Zitat:
" Der Deutsche Richtertag 2011 in Weimar bot der Sozialgerichtsbarkeit ein Forum,die Gründe zu diskutieren, die für den erheblichen und immer noch zunehmenden Arbeitsanfall in Sachen „Hartz IV“ ursächlich sind und auf neue Herausforderungen hinzuweisen, die durch das Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 und durch das lange umkämpfte Reformgesetz vom 24.3.2011 auf die Sozialgerichte zukommen. In einem Workshop, der von RiBSG Dr. Elke Roos moderiert wurde, führte Prof. Dr. Peter Udsching in die Thematik ein:
I. In den Medien werden vor allem vermeintliche Gesetzgebungsfehler für die Klagefl ut verantwortlich gemacht; die Gerichte müssten die Folgen schlechter Gesetzgebungsarbeit ausbaden. Bei näherer Analyse entpuppt sich die These vom „handwerklich schlechten Gesetz“ ganz überwiegend allerdings als Stammtischparole, die von den Medien in Ermangelung näherer Sachkenntnis gern aufgegriffen wird. Tatsächlich ist das SGB II vor allem in den Bereichen in der Verwaltungspraxis fehleranfällig, in denen es – wie etwa bei den Kosten der Unterkunft – durch starke Individualisierung des Bedarfs versucht,ein hohes Maß an Gerechtigkeit zu erzielen oder – wie bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des Hilfebedürftigen
– ein tagesaktuelles Kombilohnmodell zu praktizieren, das allein wegen des hohen Änderungsbedarfs fehleranfällig ist."
weiter hier lesen : http://www.sozialrechtsverband.de/pdf/dsv/dsv_ausgabe34-052011.pdf
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
" Der Deutsche Richtertag 2011 in Weimar bot der Sozialgerichtsbarkeit ein Forum,die Gründe zu diskutieren, die für den erheblichen und immer noch zunehmenden Arbeitsanfall in Sachen „Hartz IV“ ursächlich sind und auf neue Herausforderungen hinzuweisen, die durch das Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 und durch das lange umkämpfte Reformgesetz vom 24.3.2011 auf die Sozialgerichte zukommen. In einem Workshop, der von RiBSG Dr. Elke Roos moderiert wurde, führte Prof. Dr. Peter Udsching in die Thematik ein:
I. In den Medien werden vor allem vermeintliche Gesetzgebungsfehler für die Klagefl ut verantwortlich gemacht; die Gerichte müssten die Folgen schlechter Gesetzgebungsarbeit ausbaden. Bei näherer Analyse entpuppt sich die These vom „handwerklich schlechten Gesetz“ ganz überwiegend allerdings als Stammtischparole, die von den Medien in Ermangelung näherer Sachkenntnis gern aufgegriffen wird. Tatsächlich ist das SGB II vor allem in den Bereichen in der Verwaltungspraxis fehleranfällig, in denen es – wie etwa bei den Kosten der Unterkunft – durch starke Individualisierung des Bedarfs versucht,ein hohes Maß an Gerechtigkeit zu erzielen oder – wie bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des Hilfebedürftigen
– ein tagesaktuelles Kombilohnmodell zu praktizieren, das allein wegen des hohen Änderungsbedarfs fehleranfällig ist."
weiter hier lesen : http://www.sozialrechtsverband.de/pdf/dsv/dsv_ausgabe34-052011.pdf
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
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