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Berlin- Arm aber Miete zahlen- Hartz IV - Empfänger wird bei den Kosten der Unterkunft vom Amt zu wenig Miete gezahlt- Bruttowarmmiete kennt das SGB 2 nicht ! 13 000 Hartz - IV - Familien droht der Zwangsumzug.

Der Berliner Mieterverein (BMV) hat gestern einen offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit, Sozialsenatorin Carola Bluhm, Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer und weitere Landespolitiker von SPD und LINKE veröffentlicht. In dem Brief fordert der Geschäftsführer des Vereins, Reiner Wild, insbesondere eine Verordnung zur Anpassung der Richtwerte für die Wohnkostenübernahme an die Mietpreisentwicklung noch vor den Abgeordnetenhauswahlen.

Eine solche Regelung sei vor dem Hintergrund der aktuellen Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt dringend geboten, heißt es in dem Brief. Der Berliner Mietspiegel für 2011 weist einen deutlichen Anstieg der Mieten in den letzten zwei Jahren aus. Besonders hart träfe dieser Anstieg Hartz-IV-Betroffene, schreibt Wild weiter. Ein nicht unerheblicher Teil der betroffenen Haushalte wohne in so genannten »teilausgestatteten Wohnungen«, diese liegen mit einem jährlichen Anstieg von 8,8 Prozent sogar noch über der Entwicklung der Durchschnittsmieten.

Im selben Zeitraum hat die Zahl der Aufforderungen, preisgünstigeren Wohnraum zu beziehen, mit 13 000 Fällen deutlich zugenommen. Die Suche gestaltet sich allerdings in der aktuellen Marksituation häufig als äußerst schwierig. In weiten Teilen der Stadt fänden sich kaum noch Wohnungen, die für Betroffene von ALG II und Grundsicherung anmietbar wären. Dies habe eine »Klagewelle bei den Sozialgerichten« zur Folge, so der BMV in seiner Stellungnahme weiter. Das Land Berlin verfügt durch die Übernahme der Kosten der Unterbringung hier über eine direkte Einflussmöglichkeit. Die Richtwerte für die Mietkostenübernahme wurden aber teilweise schon seit sechs Jahren nicht mehr an das aktuelle Preisniveau angepasst, obwohl bereits zum 1. April 2011 auf Bundesebene die Rahmenbedingungen für eine entsprechende Neuregelung geschaffen wurden.

Der Mieterverein schlägt vor, die geforderte Neuermittlung der Richtwerte auf Basis des Mietspiegels und der Betriebskostenübersicht 2011 vorzunehmen. Hierbei müsse der Mittelwert einer üblichen, einfachen Wohnung mit Heizung, Bad und Innen-WC angenommen werden, sagt der Verein. Da das geltende Sozialgesetzbuch auch die Erhaltung »sozialausgeglichener Bewohnerstrukturen« als Ziel festschreibe, müssten die Richtwerte aus allen Wohnungsgrößenklassen gebildet werden.

Quelle: http://www.neues-deutschland.de/artikel/204549.hoehere-mietzuschuesse-sollen-gezahlt-werden.html

Anmerkung:

Hartz-IV-Empfänger verlassen Berlins City


Mit Statistiken der Bundesagentur für Arbeit gibt es erstmals belastbare Zahlen über die Verlierer der Aufwertung von Wohnvierteln: Sie landen in den Großsiedlungen am Stadtrand.


In Berlin sind Arbeitslose im Zuge der steigenden Mieten in vielen Innenstadtbezirken zunehmend gezwungen, in die Großsiedlungen am Stadtrand mit ihren immer noch günstigen Wohnkosten auszuweichen. Für diesen lange vermuteten Trend gibt es jetzt erstmals belastbare Zahlen, die Spandaus Sozialstadtrat Martin Matz (SPD) aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit gezogen hat.

Demnach sind innerhalb eines Jahres rund 2000 Hartz-IV-Empfänger mehr nach Spandau, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf gezogen, als von dort in die Jobcenter anderer Bezirke gewechselt sind.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/07/hartz-iv-empfanger-verlassen-berlins.html

Anmerkung :

Nach Auffassung des 25. Senats des LSG Berlin- Brandenburg , welcher der Rechtsauffassung des 32. Senats des LSG Berlin folgt, beträgt die monatliche Kaltmiete für einen 2- Personen- Haushalt in Berlin 600,80 Euro Kaltmiete ---zuzüglich der Heizkosten - und für einen 2- Personen Haushalt sind bis zu 80 qm angemessen!!!!!!!!!!!!

Wahnsinn , wenn man bedenkt , dass die Berliner JC immer noch in rechtswidriger Weise eine Bruttowarmmiete, welche es im Gesetz SGB II nicht gibt von 444 Euro gewährt.

Alle bedürftigen Hartz IV 2-Personen- Haushalte bekommen monatlich rund 210 Euro Kosten der Unterkunft zu wenig, macht im Jahr 2400 Euro!!!!!!!!!!; wenn man der Auffssaung des 25. Senats folgt.


Der in der AV-Wohnen-Berlin genannten Oberwert (444,- Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt)ist schon deshalb zur Bewertung angemessener Wohnkosten - ungeeignet - , weil er eine Bruttowarmmiete ausweist, obwohl die Beurteilung von Unterkunftskosten von der Beurteilung der Heizkosten unabhängig zu erfolgen hat (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 – B 14 AS 2/10 R-)

Hier mein ausführlicher Beitrag dazu : Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Beschluss vom 28.06.2011, - L 25 AS 438/09 B PKH -

http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/07/der-in-der-av-wohnen-berlin-genannten.html

Anmerkung:

BSG, Urteil vom 19.10.2010, - B 14 AS 65/09 R- Rz.: 24 b

Bei der Bestimmung der angemessenen KdU ist als maßgeblichen Vergleichsraum das gesamte Stadtgebiet von Berlin heranzuziehen.

Beschränkung auf bestimmte Bezirke (oder Ortsteile) mit besonders verdichteter Bebauung und damit vorwiegend günstigem Wohnraum birgt zudem das Risiko einer Ghettoisierung.

Anmerkung :

Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 19. Oktober 2010 (Az. B 14 AS 2/10 R, RN 24) zur Bestimmung einer Vergleichsmiete im Rahmen des sog. schlüssigen Konzepts für die KdU ausgeführt, dass Wohnungen mit besonders niedrigem Ausstattungsgrad, die nicht über Sammelheizung und/oder Bad verfügen, zur Bildung eines grundsicherungsrelevanten Mietwertes nicht mit heranzuziehen seien, "denn auf Wohnungen mit diesem untersten Ausstattungsgrad können Hilfebedürftige bei der Wohnungssuche grundsätzlich nicht verwiesen werden". Sie bildeten nicht den unteren, sondern den untersten Standard ab und dürften daher in eine Auswertung für die Bestimmung einer Vergleichsmiete nicht einfließen, unabhängig davon, ob aus diesem Mietsegment noch eine nennenswerte Zahl von Wohnungen auf dem Markt sei.


Anmerkung: Hier ein Beitrag von RA Zimmermann dazu.



Denn Vielmehr sind weitere Konkretisierungen erforderlich, die schon auf Grund des allgemeinen Gleichheitssatzes nach einheitlichen Kriterien erfolgen müssen. Zum anderen fordert das Rechtsstaatsprinzip die Verlässlichkeit und Vorhersehbarkeit der Begrenzung (vgl hierzu BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr 30, RdNr 12).

Berliner Durchschnittskaltmiete für Hartz IV Empfänger bei ca. 5,00 Euro pro qm?

Auch die von dem 32. Senat des Landessozialgerichtes zitierte Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes betrifft nur die Zeit vor der Entscheidung des BSG vom 19.10.2010 B 14 AS 2/10 R zur Höhe der Miete in Berlin. Das BSG folgte zumindest teilweise eine Entscheidung des Sozialgerichtes Berlin. Das Sozialgericht hatte unter Weglassung der in Spalte 1 und 3 aufgeführten Wohnungen eine Durchschnittskaltmiete in Höhe von 4,51 Euro, sowie kalte Betriebskosten in Höhe von 1,44 Euro pro m² ermittelt. Bei Wohnungen bis zu 60 m² dürfte dies nach dem derzeitigen Mietspiegel 2011 mit den Daten von 2010 ca. 5,00 Euro pro m² sein. Eine genaue Zahl kann ich leider nicht angeben, weil mir die Rohdaten für den Mietspiegel fehlen und der Anteil der Wohnungen am Gesamtbestand ermittelt werden muss um an den gewichteten Mittelwert zu gelangen.

Die Spanne bewegt sich zwischen 4,49 und 6,48 Euro pro m². Hierzu kommen kalte Betriebskosten in Höhe von ca. 1,50 Euro pro m² und Heizkosten in Höhe von bis ca. 1,20 Euro pro m², macht Summa-Summarum ca. 7,70 pro m² also eine 60 m² Wohnung darf warm ca. 462 Euro kosten



Wenn wir noch einen Sicherheitszuschlag von 10% der Kaltmiete machen, dann sind wir bei 8,35 Euro pro m². Das dürfte derzeit für die Wohnungen bis 60 m² (501 Euro)für zwei Personen die Obergrenze sein.


Fazit: Alle 13.000 betroffenen BG in Berlin müssen ein Widerspruch- und Klageverfahren führen wegen der rechtswidrigen Absenkung der KdU!

Anmerkung : Wohnung zu teuer? Wir beraten Sie gern gegen Vorlage eines Beratungshilfescheines.


Hier gehts zu RA Ludwig Zimmermann : http://www.hartz4-rechtsanwalt.de/


Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.

Kommentare

  1. "Großsiedlungen am Stadtrand" bezeichnet man auch als "Townships" oder "Ghettos". Wenn das so weitergeht, entwickelt sich das vielleicht sogar zu "Lagern"..!

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